Italienrundreise im Mietwagen - Fragen

  • ... und dran denken, in Italien auf der Autobahn immer mit Licht fahren, tut man es nicht, wird es teuer... ebenfalls würde ich mich dort sehr genau an die Vmax Limits halten, den bei ausländischen Kennzeichen wird gerne abkassiert, auch wenn nen Italinier noch schneller unterwegs war, das is dann wurscht und sehr teuer.

  • Ich würds mit angeben, sicherheitshalber. Sollte schließlich auch kein Problem sein und solange du mit ner S-Klasse nicht nach Polen willst, hast du ja auch nichts zu befürchten. Sixt weist übrigens schon darauf hin, allerdings nur sehr klein und leicht zu übersehen.


    Naja, dieses Feld ist aber kein Vertragsbestandteil.
    Mal ne Gegenfrage, weshalb soll ich mir die Mühe machen und vorab solche Dinge da rein schreiben?
    Also ich sehe ehrlich gesagt keinen Vorteil da hinein zu schreiben, dass ich z.B. mit dem gebuchten Cabrio nach Frankreich will. Klar - für Gelegenheitsmieter, die LDAR buchen und nach Polen wollen ists hilfreich. Genauso für Leute, die IWMR buchen und nach Polen wollen und somit das passende Fahrzeug erhalten möchten.


    Letztendlich geht es mir mit meiner Frage immer noch darum, ob es eine Verpflichtung gibt. Die Aussage von Christopher ist ja ziemlich eindeutig - Pflicht! Jedoch konnte ihc das nirgends schriftlich finden - und das ist ja der Knackpunkt ;)

  • Sofern man sich an die Einreiseregeln auf dem Mietvertrag hält (z. B. nicht mit VW nach Polen etc. pp.) braucht man eine Auslandsfahrt (zumindest bei Sixt) nicht angeben. Man darf ohne das anzukündigen mit einem BMW beispielsweise nach Frankreich fahren.


    Angeben sollte man die Auslandsreise, wie schon geschildert, wenn die Möglichkeit besteht, dass man ein Fahrzeug bekommt, dass für das jeweilige Land nicht gestattet ist. Selbst da muss man das nicht, aber man kann halt Pech haben und ein ungeeignetes Fahrzeug bekommen.