Marderschaden - wie nachweisen?

  • Hallo, meine Freundin hat ein Fahrzeug für 3 Tage gemietet an einer Tankstelle mit Avis-Desk. Das Fahrzeug wurde von einer Avis Station 30 km entfernt geliefert und wieder abgeholt.


    Bei der Rückgabe morgens an der Tankstelle wurde lediglich der Schlüssel entgegen genommen, aber nicht auf Schäden geprüft. Dann wurde von Avis das Fzg zurück zur Station gefahren (wie gesagt 30 km). Und dann rief am Nachmittag jmd. an, das Fzg habe einen Marderschaden. Eine Warnleuchte blinkte während der Mietzeit nicht auf.


    Jetzt fordern sie ca. 300 EUR. Kann bzw. muss Avis den Schaden einem Kunden eindeutig nachweisen können? Der Marderbiss kann doch sonst wann entstanden sein (wenn es denn einer war). Oder sehe ich das falsch?


    Danke schon mal.


    P.S. ich habe gesehen, dass es hier ein ähnliches Thema schon mal gab (2012), aber die Frage nach der Nachweisbarkeit bzw. ob ein Schaden noch einem Kunden zuzurechnen ist, wenn ein MA von Avis den Wagen noch 30 km gefahren hat, würde mich schon interessieren.

  • Trotz meiner dauerhaft pessimistischen Sicht wäre ich hier schonmal nicht allzu unruhig! Du hast das Fahrzeug abgegeben und behauptest, es sei schadenfrei gewesen. Hier müssen Sie Dir erstmal das Gegenteil beweisen. Ich kenne auch kaum nen Schaden bei nem modernen Auto, der nur 300 Euro kosten soll - selbst wenn das Vieh nur nen Zündkabel oder nen Schlauch durchgebissen hat. Meines Erachtens ist die Summe deswegen so niedrig angesetzt, weil sie wissen, dass rechtlich wenig zu holen ist und sie davon ausgehen, dass Du eher 300 Tacken zahlst als Dir nen Anwalt zu nehmen.


    ADAC-Mitglied? Erstberatung Anwalt? Widerspruchsschreiben aufgesetzt und die Sache aussitzen. Formulierung: "....einem Zivilprozess sehe aufgrund der Nachweisbarkeit gelassen entgegen".

  • Also wir hatten letzte Woche einen Kunden mit Marderbiss eines 2 Wochen alten Opel Zafira Tourers.
    Warnleuchte für Bremse und ABS leuchteten daraufhin (Code 91).


    Ein Kabel ganz hinten im Motorraum war angebissen. War innerhalb 15min auszutauschen und nicht teuer ~10€. Haben wir kostenfrei gemacht.


    Die Summe kann sehr wohl passen.

  • Bei vielen (aktuellen/neueren) Fabrikaten wird der Kilometerstand mitgeloggt im Fehlerspeicher.


    Allerdings wird dieser immer überschrieben sobald der Fehler neu auftritt.


    Wenn bei Abgabe keine Lampe geleuchtet hat und erst beim Einchecken der Fehler das erste mal aufgetreten ist würde im Fehlerspeicher:


    Fehler: XYZ
    Fehlerhäufigkeit: 1
    Kilometerstand: 12345


    stehen. Dann könntest du argumentieren, dass bei dir der Fehler nicht vorhanden war, weil ja sonst beim erneuten starten des Wagens beim einchecken die Fehlerhäufigkeit auf 2 hochgezählt worden wäre, weil der Fehler bei dir bei Abgabe ja schon bestanden haben soll.


    Alles sehr theoretisch und schwer zu argumentieren mit Laien am anderen Ende.


    Denke ein Verweis auf die nicht Nachweisbarkeit wäre der erste (einfache) Weg. Im Zweifel ein Auszug vom Fehlerspeicher anfordern, falls sowas überhaupt möglich ist.

  • Die Frage ist daneben, ob der Mieter für einen Marderschaden überhaupt aufkommen muss, das ist eine ähnliche Thematik wie mit den Steinschlägen im Hinblick auf das Vertretenmüssen.


    Eine anwaltliche Erstberarung kann sich hier durchaus lohnen.