Hallo, meine Freundin hat ein Fahrzeug für 3 Tage gemietet an einer Tankstelle mit Avis-Desk. Das Fahrzeug wurde von einer Avis Station 30 km entfernt geliefert und wieder abgeholt.
Bei der Rückgabe morgens an der Tankstelle wurde lediglich der Schlüssel entgegen genommen, aber nicht auf Schäden geprüft. Dann wurde von Avis das Fzg zurück zur Station gefahren (wie gesagt 30 km). Und dann rief am Nachmittag jmd. an, das Fzg habe einen Marderschaden. Eine Warnleuchte blinkte während der Mietzeit nicht auf.
Jetzt fordern sie ca. 300 EUR. Kann bzw. muss Avis den Schaden einem Kunden eindeutig nachweisen können? Der Marderbiss kann doch sonst wann entstanden sein (wenn es denn einer war). Oder sehe ich das falsch?
Danke schon mal.
P.S. ich habe gesehen, dass es hier ein ähnliches Thema schon mal gab (2012), aber die Frage nach der Nachweisbarkeit bzw. ob ein Schaden noch einem Kunden zuzurechnen ist, wenn ein MA von Avis den Wagen noch 30 km gefahren hat, würde mich schon interessieren.