MIt Buchbinder Mietwagen (slowakische Zulassung) geblitzt worden

  • Hallo zusammen,
    ich bin in einem Buchbinder Mietwagen in Berlin mit ca. 20km/h zu schnell geblitzt worden, erlaubt waren 30km/h. Der Mietwagen ist in der Slowakei zugelassen (hat ein slowakisches Kenzeichen und slowakischen Fahrzeugschein). Ich weiß nicht ob Buchbinder auch außerhalb Deutschlands Stationen hat, aber ich habe in Berlin angemietet und zurückgegeben.


    Bei der Rückgabe wurde mir gesagt, dass Buchbinder für das Weiterreichen eines Bußgeldbescheids 23 EUR in Rechnung stellt und ich mir die Gebühr sparen kann wenn ich mich direkt an Bußgeldstelle in Berlin wende.


    Für den Fall das ich max. 20km/h zu schnell war, werden Bußgeldbescheide unter 70 EUR überhaupt in der Slowakei vollstreckt? Oder leitet das die Behörde irgendwie direkt an Buchbinder in Deutschland weiter (unterhalb des Nummerschilds steht z.B. Buchbinder, das ist vermutlich auf dem Blitzerfoto zu erkennen)?

  • Ich weiß, dass eine Halterauskunft möglich ist. Aber wird auch ein Bußgeldbescheid versandt? Der "Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" bezieht sich nur auf Forderungen von mindestens 70 EUR. Und selbst dann verbleibt das Bußgeld lt. einem EU-Abkommen von 2010 im Land des Fahrers, also hätten Behörden erstmal nur einen Aufwand ohne etwas Einnehmen zu können (außer das Partnerland leitet Bußgeldbescheide ebenso weiter). Wenn die Berliner Behörden allerdings einen deutschen Fahrer vermuten, würde auch das Bußgeld in Deutschland landen. Deswegen auch der Hinweis, dass der Wagen auf dem Blitzerfoto vermutlich als Mietwagen zu erkennen ist. Wobei ich gesehen habe, das Buchbinder u.a. auch in der Slowakei vermietet.


    Dazu kommt, dass laut mehreren Berichten kaum Bußgeldbescheide in das EU-Ausland verschickt werden, siehe hier oder hier.

  • also die Stadt Dortmund hat mir auch schon einen Brief nach Holland geschicht. Das wäre 30€ gewesen - auch Mietwagen.
    Sprich man hat erst mit Hertz in Holland komuniziert, mir dann einen Fragebogen (mit der Üblichen Möglichkeit der direkten Zahlung) zugeschickt.
    Den Wisch hab ich leider verloren, seitdem hab ich dann allerdings auch nichts mehr gehört.

  • Dann hast du doch deine Antwort eigentlich schon. Selbst wenn die Bußgeldstelle von einem Mietwagen ausgeht, muss sie ja zuerst einmal davon ausgehen, dass in dem slowakischen Auto ein slowakischer Fahrer sitzt. Demnach wird, wenn es denn so kommt, der Bußgeldbescheid in die Slowakei geschickt. Was Buchbinder in der Slowakei dann damit macht wird dir hier aber niemand sagen können. Das wirst du dann in spätestens 6-8 Wochen erfahren. Wenn bis dahin nichts weiter gekommen ist hast du wohl Glück gehabt.

  • Ich glaube ihm ging es aber v.a. darum, ob es sinnvoll wäre, sich direkt an die Bußgeldstelle zu wenden, um die Gebühr von Buchbinder zu sparen. Aber letztlich wird ihm nix anderes übrig bleiben, als entweder auf Nummer Sicher zu gehen, bei der Bußgeldstelle zu melden, zu bezahlen und damit die extra Gebühr zu umgehen oder zu zocken und darauf zu setzen, dass nie etwas kommt.

  • Dresdner: Genau das ist es. Ich habe gehofft hier Infos dazu bekommen wie wahrscheinlich es ist, dass sich Berliner Behörden die Mühe machen einen Bußgeldbescheid in die Slowakei zu schicken. Dass ein NL, CH oder A Kennzeichen die Wahrscheinlichkeit erhöht dass man Post bekommt ist mir klar, hier scheint es neben den EU-Regelungen spezielle Abkommen zu geben. Wenn sie einen slowakischen Fahrer vermuten, halte ich es für eher unwahrscheinlich, da, wie schon erwähnt, das Bußgeld sowieso in der Slowakei verbleiben würde und die Berliner Behörde nur Kosten hätte. Die Frage ist in wie fern bekannt ist, dass es die Berliner Behörden trotzdem probieren bzw. so pfiffig sind und erkennen, dass es sich um einen Mietwagen handelt der vermutlich auch in DE angemietet wurde.

  • Was anders ist habe ich doch geschrieben, es gibt neben den EU-Regelungen z.B. zwischen DE und A den " Deutsch-österreichischer Amts- und Rechtshilfevertrag" mit einer Bagatellgrenze von 25 EUR oder zwischen DE und CH den "Deutsch-schweizerischer Polizeivertrag" mit einer Bagatellgrenze von 40 EUR. Der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung zieht erst ab 70 EUR.

  • Das Kennzeichen hat nur etwas mit der Halterermittlung zu tun. Wenn Buchbinder die Daten des Fahrers weitergibt und gegen einen Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland ein Bußgeld festgesetzt wird, dann vollstreckt eine Deutsche Behörde gegen jemand mit Wohnsitz in Deutschland.