Fragen zu einer Reiserücktrittsversicherung

  • Hallo Zusammen,


    ich weiss, dass ganze ist fern ab vom Thema Mietwagen aber ich glaube wenn mir in einem Forum geholfen werden kann dann hier:
    Im Juli geht's mit meiner Freundin in den Urlaub auf Gran Canaria (frisch vor 2 Tagen gebucht). :rolleyes:


    Jetzte meine Frage:
    Ich habe die Reise gebucht und werde diese bezahlen.
    Wenn nun ein Reiserücktrittfall eintreten sollte bin ich über die Reiseversicherung meiner Kreditkarte abgesichert.
    Meine Freundin jedoch fällt nicht unter den Kreis der Begünstigten, da abweichender Wohnsitz.


    Tritt nun ein Reiserücktrittsfall durch Krankheit von mir ein, wird dann der gesamte Betrag für die Reise erstattet oder nur mein "Anteil" also die Hälfte? Stückeln lässt die Reise sich ja eigentlich nicht, ist eine Pauschalreise für 2 Personen, wenn ich die Abbreche o.ä. fallen Stornogebühren auf den gesamten Reisepreis an.


    Wenn mir dazu jemand etwas berichten kann, vielleicht sogar aus Erfahrung, dann wäre das klasse!

  • Ruf doch einfach mal die Hotline deiner Kreditkartenversicherung an

    Das habe ich natürlich getan, diese verweist mich dann auch vollkommen richtig auf die Versicherungsbedingungen.
    Diese jedoch lassen Interpretationsspielraum und meinen Anwalt will ich dafür nicht vorab bewegen, der Kostet nämlich mehr als eine separate Versicherung. :D


    Im Anhang mal die Bedingungen, dort wird einmal von begünstigten Personen gesprochen, das ist meine Freundin defintiv nicht.
    Andererseits steht dort: "Eine Person mit der Sie reisen", das ist meine Freundin natürlich eindeutig. :)

  • Ist doch alles sehr gut definiert.


    Nehmen wir an deine Mutter erkrankt schwer, so dass du Sie pflegen müsstest, aber reist garnicht mit -> Versicherung zahlt.
    Gleicher Fall mit Freundin -> Versicherung zahlt nicht


    Freundin fährt aber mit auf Reise, daher -> Versicherung zahlt.


    Lösung auf alle Fragen: Freundin heiraten

  • Wie gesagt eine begünstigte Person ist meine Freundin defintiv nicht, das ist klar definiert und die Kriterien erfüllt sie, auf Grund des abweichenden Wohnsitz, nicht.


    Dort steht aber: "Sie erhalten alle [...] Gebühren für begünstige zusammenreisende Personen zurück."


    Daraus ergibt sich für mich folgendes Szenario:
    Freundin krank -> Versicherung würde nur meinen Teil der Reise zahlen, weil Freundin nicht begünstigt.


    Danke schonmal für Eure Meinungen zu dem Thema! Wenn ich positiv schaue, dann verstehe ich das auch wie Ihr. Aber im Versicherungsfall wird man das alles so übel auslegen wie es geht, vermute ich. ;)


    PS: Heiraten wäre leider noch teurer als eine separate Versicherung, daher kommt das auch nicht in Frage. :whistling:

  • Weiteres Szenario was in diesem Fall nicht abgedeckt ist, ist wenn in der Familie deiner Freundin jemand schwer krank wird oder stirbt. Das ist in dem Fall kein Grund die Reise nicht anzutreten bzw. Geld von der Versicherung zu erhalten. Nur wenn deine Freundin selber krank ist, bekommst du deinen Reiseanteil zurück.

  • Ich verstehe das so, dass "begünstigte Personen" und "eine Person, mit der sie reisen" garnichts miteinander zu tun haben. Man kann Reisekosten, die für begünstigte Personen gezahlt wurden, erstattet bekommen. Personen, mit denen man reist, können als Abbruchgrund dienen.


    Beispiel: A verreist mit seiner Frau und einer Arbeitskollegin von ihr. Die Arbeitskollegin erkrankt und daher bricht A die Reise ab. Nun muss die Versicherung die Reisekosten von A und seiner Frau erstatten.

  • Beispiel: A verreist mit seiner Frau und einer Arbeitskollegin von ihr. Die Arbeitskollegin erkrankt und daher bricht A die Reise ab. Nun muss die Versicherung die Reisekosten von A und seiner Frau erstatten.

    Exakt so verstehe ich das auch. Jedoch hat A die komplette Reise gebucht/bezahlt und kann nur komplett stonieren. In dem Fall müsste dann A den Reiseabbruch der Kollegin, nicht aber von A selbst und seiner Frau, bezahlen.

  • Ja, A müsste die Reisekosten von A, B und C abschreiben und bekäme die Kosten für A und B erstattet. Er hätte also die Kosten für C verloren.


    Die Frage wäre jetzt, wie man getrennt die Kosten von A und B berechnet, wenn alles als Paket gebucht wurde - vielleicht einfach 2/3.