"Muss ich dafür aufkommen, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wird?"

  • Sorry für die Clickbait-Überschrift.


    Die Frage "Muss ich dafür aufkommen, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wird?" steht in der "Besondere Mietvertragsbedingungen des Anmietungsorts - Deutschland" Datei auf der Webseite von avis.de


    Was mich aber eher überrascht ist die Antwort:


    "Ja, dies wird genauso behandelt wie jeder andere Schaden an dem Fahrzeug."


    Wieso darf avis sowas in einem offiziellen Dokument schreiben? So weit ich weiß, für Steinschalg, Riss muss ich hier in Deutschland nicht zahlen. Oder habe ich was verpasst?


    Ich finde dieses Schreiben schon praktisch, da einige Fragen recht gut beantwortet sind (was muss mann für Panne und so zahlen) aber das mit der Windschutzscheibe ist schon fragwürdig...

  • Mir wurde durch die Blume von AVIS mitgeteilt, dass die es "durch ziehen" ich hatte genau den Fall. Habe mich dann mit der Station auf eine Anschlussmiete mit 0€ SB geeinigt, bevor ich das Risiko eingehe. Habe ebenfalls das Dokument vom ADAC eingereicht, das interessiert bei AVIS wohl recht wenig.


    Das ist natürlich keine allgemein gültige Aussage sondern nur eine Momentaufnahme von einem einzelnen RSA von AVIS.

  • Weil ich hier immer lese "Man haftet nicht für Windschutzscheibe und Steinschlag"


    Das ist nur erstinstanzlich entschieden und sicher nicht abschließend.


    Aber ich glaube (und der aktuelle Fall von Sixt bestätigt mich da) dass, von 10 Steinschlägen die neu kommen 8 gezahlt werden 2 geben Kontra über die bekannten Urteile und somit ist der Kosten- Nutzenfaktor gewahrt.


    Die AV werden sich nich die Mühe machen, dass gerichtlich weiter zu verfolgen mit dem Risiko, dass sie auch in höheren Instanzen verlieren könnten.

  • Mir wurde durch die Blume von AVIS mitgeteilt, dass die es "durch ziehen" ich hatte genau den Fall. Habe mich dann mit der Station auf eine Anschlussmiete mit 0€ SB geeinigt, bevor ich das Risiko eingehe. Habe ebenfalls das Dokument vom ADAC eingereicht, das interessiert bei AVIS wohl recht wenig.


    Das ist natürlich keine allgemein gültige Aussage sondern nur eine Momentaufnahme von einem einzelnen RSA von AVIS.

    Natürlich auch eine gute Verkaufsmasche, dem Kunden "Angst" zu machen damit er auf 0 € SB reduziert. Spätestens bei Post vom Anwalt werden die AV einknicken und nachgeben. Die Rechtslage ist auch denen bekannt. Würde man das aber ganz groß auf die Tür kleben, dann wüsste das auch jeder und es würde keiner mehr bezahlen.

  • Das sehe ich etwas anders... nen Schreiben vom Anwalt interessiert die AV erst einmal recht wenig, denn auch da sitzen geschulte Mitarbeiter die sowas jeden Tag bekommen.


    Außerdem scheint es mir hier ein weit verbreiteter Irrglaube zu sein, das Anwälte neuerdings absolut umsonst irgendwelche Schreiben verschicken.


    Nur als Info mein Anwalt für die Sachen mit dem Getriebe beim Audi TT hat als Freundschaftsdienst damals 600 € gekostet.


    Sollte es dann die AV auf die Spitze treiben, ist es immer noch nicht sicher das man vor Gericht zu 100% Recht bekommt und damit keine Kosten tragen muss, ein Vergleich wäre dann wahrscheinlich so, dass man sich auf eine Summe einigt und jeder seine Anwaltskosten trägt. Die Gerichtskosten werden dann geteilt.


    Sollte jetzt kommen, ich bin rechtsschutzversichert... das sind eben nicht alle!

  • Ich denke, der Brief eines Anwalts zeigt der Autovermietung einfach, dass man die Forderung nicht einfach hinzunehmen bereit ist, sondern es im Zweifel auf einen Prozess ankommen lässt. Davor wird sich die Vermietung dann eher scheuen, da der Ausgang mehr als ungewiss ist und nach derzeitigen Erkenntnissen wohl eher für den Mieter entschieden würde.


    Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich es darauf aber auch nicht ankommen lassen.

  • Ich bin auch davon ausgegangen, dass man sowas nur macht, wenn man entsprechend versichert ist.
    Ich mein Avis scherrt sich zwar nicht um die Urteilesammlung vom ADAC, aber es ist nunmal fakt, dass man einen Steinschlag nicht Zahlen muss. fertig. Und da hilft ein Schreiben schon, dass man zeigen kann, man làsst sich nicht einfach was aufdrècken, was nicht rechtens ist.


    Gibt noch genug idioten, die das glauben, dass sie das Zahlen müssen. Aber für die zahl ich nicht mit.

  • Vor etwa zwei Jahren, noch bevor ich hier im Forum mitlas, hatte ich bei einer Anmietung über Avis tatsächlich einmal einen Steinschlag verursacht. Betroffen war ein Peugeot 308 II GTi 270. Von Avis wurden mir damals etwa 160€ in Rechnung gestellt. In der Summe doch erstaunlich wenig und ich hatte diese Rechnung dann auch bezahlt. Die Windschutzscheibe bekommen man dafür sicherlich nicht ersetzt. Im Nachhinein stellt sich die Frage, ob der Betrag so gering angesetzt wurde, um vom Kunden - mir - überhaupt Geld zu bekommen und nicht Gefahr zu laufen, auf die gängige Rechtsprechung hingewiesen zu werden. Ob das plausibel ist, kann ich nicht sagen.

  • Bislang habe ich es bei keinem Autovermieter erlebt, dass meine durch mich selbst erstellten Schreiben in Bezug auf § 538 BGB / Steinschläge ignoriert worden wären. Im Gegenteil hat sich die Sache bislang immer durch das entsprechende Schreiben erledigt - die Forderung wurde seitens des Vermieters fallengelassen.


    Mit AVIS habe ich allerdings keine Erfahrungen dahingehend.