Sorry für die Clickbait-Überschrift.
Die Frage "Muss ich dafür aufkommen, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wird?" steht in der "Besondere Mietvertragsbedingungen des Anmietungsorts - Deutschland" Datei auf der Webseite von avis.de
Was mich aber eher überrascht ist die Antwort:
"Ja, dies wird genauso behandelt wie jeder andere Schaden an dem Fahrzeug."
Wieso darf avis sowas in einem offiziellen Dokument schreiben? So weit ich weiß, für Steinschalg, Riss muss ich hier in Deutschland nicht zahlen. Oder habe ich was verpasst?
Ich finde dieses Schreiben schon praktisch, da einige Fragen recht gut beantwortet sind (was muss mann für Panne und so zahlen) aber das mit der Windschutzscheibe ist schon fragwürdig...