Wohnsitz CH: Ausländische Mietwagen innerhalb der Schweiz nutzen

  • Hoi zamme


    Da ich die ein oder andere Nachfrage bezüglich dieses Spezialfalls bekommen habe, möchte ich hier kurz niederschreiben, was es zu beachten gilt und wie man vorzugehen hat.


    Grundsätzlich ist das Führen von im Ausland immatrikullierten Fahrzeugen durch Personen mit Schweizer Wohnsitz innerhalb CH nicht gestattet.


    Bei Mietwagen gilt folgendes, um einer Verzollung des Amtes wegen zu entgehen :


    1. Bei jedem erstmaligen Grenzübertritt (zb. Waldshut /Koblenz, Weil/Basel, Rheinfelden DE / Rheinfelden CH) ist das Führen eines Mietwagens unaufgefordert mündlich anzumelden.
    2. Mietvertrag vorzeigen und einen Vormerkschein (Form. 15.25) verlangen.
    3. Vormerkschein wird für maximal 8 Tage ab Ausstellung des MV ausgestellt
    4. Bei Ausfuhr aus der Schweiz ist der Vormerkschein an der Grenze zur Löschung vorzulegen


    Der Vormerkschein wird zum Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ist zwingend bis zur Löschung mitzuführen.


    Sollte man vergessen diesen wieder abzugeben und die Zollstelle ist davon nicht in Kenntnis gesetzt worden, bevor die Frist abläuft, werden Einfuhrabgaben fällig und auf dem Postweg nachgefordert. (37 chf pro 100 kg, 4% Automobilsteuer, 7,7 % MwSt)


    ÄNDERUNG MWST SATZ PER 2024: 8,1%

    ABSCHAFFUNG INDUSTRIEZÖLLE PER 2024:

    Kapitel 25 bis 97 bis auf wenige Ausnahmen zollfrei


    Allzeit knitterfreie Fahrt
    :206:

    2 Mal editiert, zuletzt von cram ()

  • Nein, der ist für die EU / sonstige Bürger die nicht in der Schweiz wohnen oder eben one way für 400 bis 500 Aufpreis nach de müssen. Ausländische Kennzeichen, die du an Schweizer Stationen siehst, wird nie zuletzt einen Schweizer Vormieter haben, da man als Schweizer Wohnsitz Inhaber den Mietwagen gar nicht in der Schweiz lassen darf.

  • Zitat

    Grundsätzlich ist das Führen von im Ausland immatrikullierten Fahrzeugen durch Personen mit Schweizer Wohnsitz innerhalb CH nicht gestattet.

    Heißt das, dass ich zum Beispiel nicht mit meinem in D zugelassenen Privatwagen in die Schweiz fahren darf und dort das Steuer einem schweizer Bekannten übergeben kann? Woher kommt denn eigentlich diese (unsinnige) Regelung? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

  • Grundsätzlich nicht. Zumindest nicht alleine. Ich rate aber davon ab eine Person ohne Schweizer Wohnsitz ans Steuer zu lassen, sofern nicht ein Notfall dieses unbedingt erforderlich macht.


    Die EU hat eine ähnliche Regelung. In der EU darfst du das Fahrzeug deines Schweizer Bekannten nur fahren, wenn dieser sich in der EU nachweislich währenddessen aufhält.


    Woher die kommt, musst du den Bundesrat fragen. Es geht in erster Linie darum, dass man dass damit das Thema Autoschmuggel etwas strenger überwacht wird.

  • Hallo,

    Lese gerade zufällig von der Sache Rund um das Formular 15.25.


    Ich habe nun ein Auto gemietet in Deutschland und wohne aber in der Schweiz. - Die Mietdauer beträgt nun 15Tage insgesamt.

    Wir haben vor kommende Woche für 1 Tag mal nach Deutschland zu fahren, wollen das Auto aber sonst hauptsächlich in der Schweiz nutzen.

    Seh ich das richtig, dass ich an der Grenze das Auto eigentlich ordnungsgemäß einführen muss und mit diesem Formular 15.25 dann 8 Tage Zeit habe den Wagen wieder nach D zurückzubringen und "auszuführen".


    Was kann ich nun tun? - Ich möchte ungern den Wagen innert 8 Tagen wieder in Deutschland abgeben. Denn dann verfallen 7 ungenutzte Tage.

    HAt jemand eine Lösung, oder verstehe ich hier etwas nicht?


    Mit einem herzlichen Gruss

    Joh

  • Der Vormerkschein ist gratis. Am 8. Tag gehst ihn löschen und wenn du aus Deutschland zurückfährst, holst dir einen neuen. Ist zwar nicht Sinn der Sache aber einmalig sollte das kein Problem sein. Liegt auch immer an der Laune des Zöllners. Er muss dir für den 15 Tage MV keinen 2. Vormerkschein ausstellen. Wenn er stur ist, lässt er dich wenden

    Sprich das aber unbedingt vorher am Zoll an, wenn du dir den ersten Vormerkschein holst!!


    Und vergiss nicht,sie vor der Rückgabe vom Zoll löschen zu lassen. Sonst gibt's ne schöne Rechnung vom Zoll im Briefkasten.

  • Wow, vielen Dank für die rasche Antwort. - So werde ich das dann mal so machen. Hoffen wir auf einen netten Zöllner oder eine nette Zöllnerin.


    Herzlichst

    Joh

  • Hallo


    Kann man den Vormerkschein (Form. 15.25) auch z.B. für den Transit nutzen?

    Beispiel: Anmiete in Deutschland und dann in Chiasso abgeben?

    Muss man einen Depot hinterlegen oder ist der Vormerkschein (Form. 15.25) kostenlos?

  • So, wie angekündigt teile ich gerne meine Erfahrung mit dem Schweizer Zoll zum Thema Vormerkschein 15.25.


    Wie oben schon erwähnt, betrifft das Thema eigentlich nur Schweizer Bürger. Auch die Rechtslage und das Vorgehen wurde von cram weiter oben schon erläutert.


    Ich fuhr mit einem in Deutschland gemieteten Mietwagen durch die Schweiz nach Italien. Das heisst also:

    -> Hinreise: 15.25 an DE-CH Grenze einholen und an CH-IT Grenze abgeben.

    -> Rückreise: 15.25 an IT-CH Grenze einholen und an CH-DE Grenze abgeben.


    Bei der Hinreise (DE-CH Grenze) begrüsst mich ein eher jüngerer Zollmitarbeiter am Schalter. Als ich nach einem 15.25 fragte, wusste er erst einmal nicht genau wovon ich spreche. Als ich ihm dann vom letzten Mal erzählte, holte er einen Mitarbeiter zu sich. Dieser war der Ansicht, dass ich dies ja öfters mache und er mir deshalb keinen 15.25 ausstellen könne, da dieser nur für Ausnahmen gedacht sei.

    Auf meine Antwort dass ich alle 3-4 Monate einen Mietwagen an dieser Station miete und das sehr wohl in die Ausnahmeregelung fällt verschwand er für ein paar Minuten in einem Nebengebäude.

    Danach kam er zurück mit der Antwort, dass er mir einen 15.25 ausstelle. Er wäre aber nur für 2 Tage gültig, da der 15.25 nur zur Durchreise gedacht sei und nicht für Ferien innerhalb der Schweiz. Ich zeigte ihm dann folgenden Ausschnitt von der Internetseite des Schweizer Zolls in dem genau das Gegenteil steht. Das hat ihn dann aber wenig interessiert. Er meinte er könne anhand von "meiner Geschichte" entscheiden wie lange ich mit dem Mietwagen in der Schweiz bleiben darf.


    Da ich nun keine Lust auf weitere Diskussionen hatte und froh war überhaupt in die Schweiz reisen zu dürfen, bin ich weiter gefahren. Im Anschluss habe ich dann noch die Auskunftszentrale der Eidgenössischen Zollverwaltung angerufen und mich nach der aktuellen Rechtslage erkundigt. Die ist tatsächlich genau so wie auf der Internetseite des Zolls beschrieben (surprise). Ferien mit dem ausländischen Mietwagen innerhalb der Schweiz sind also kein Problem.


    Bei der Rückreise und Rückgabe des 15.25 an der CH-DE Grenze habe ich dann interessenshalber den Zollmitarbeiter gefragt ob es nun erlaubt sei mit dem Mietwagen Ferien in der Schweiz zu machen. Auch dieser verneinte. Es sei nur erlaubt, wenn ich mit dem Mietwagen durch die Schweiz reise oder diesen wegen einer Panne oder eines Unfalls benötige. Daraufhin zeigte er mir eine interne Tabelle auf der so etwas ähnliches stand.



    Funny Story: Ein anderer Mitarbeiter der selben Zollstelle hat mir einmal einen Stempel, Datum (inkl. der 8 Tage) und seine Unterschrift auf den Mietvertrag gemacht und gesagt das passe so schon. Falls es Probleme gebe solle man sich bei ihm melden.


    Ich stelle fest dass es durchaus verschiedene Interpretationen zu dieser Thematik gibt auch wenn die Regeln eigentlich klar sind. Ist natürlich doof wenn man einem Zöllner resp. Zollstelle ausgesetzt ist, der die Rechtslage nicht richtig kennt oder kennen will. Im Zweifelsfall halt den Vorgesetzen verlangen oder die Eidgenössische Zollverwaltung anrufen und mit dem Zöllner verbinden (So lächerlich es auch klingen mag)

    Einmal editiert, zuletzt von Mietroman ()

  • Die Zöllner meinen oftmals ihren Ermessensspielraum über Verordnungen zu stellen. Ich hatte bislang nie Probleme und der Vormerkschein wurde immer für 8 Tage ausgestellt. Wenn dein Mietvertrag bereits läuft und du nur noch 2 Tage hast, bekommst nur 2 Tage.

  • Das ist leider so - wobei in diesem Fall der Spielraum nicht wirklich vorhanden ist.

    Ja genau, die 8 Tage beginnen ab dem ersten Miettag. Nach meinem Verständnis können die 8 Tage aber über das Datum im Mietvertrag hinauslaufen. Bei einer Wochenendmiete könnte ich meine Miete ja theoretisch online verlängern ;)

  • Bei mir wurde sonst immer auf die 8 Tage geachtet. Scheinbar kommt auch das auf die Zollstelle an. Spielt aber im Normalfall ja keine Rolle.

    Den Mietvertrag brauchen sie hauptsächlich für den km Stand (wird mittlerweile auch auf dem 15.25 notiert) und um zu schauen ob das Auto tatsächlich gemietet wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Mietroman ()

  • Ich habe den Leitfaden geschrieben, weil ich mich mit dem Zoll täglich auseinandersetzen muss.

    Grundsätzlich wird die Gültigkeit des Vormerkscheins nicht über die Gültigkeit des Mietvertrags hinausgehen.

    Falls doch, dann weil der Zöllner nicht drauf achtet oder es ihm egal ist. Ich bin auch mal ohne 15.25 reingelassen worden, weil der Zöllner um 22:30 keine Lust hatte. Solange ich am nächsten Morgen um 6 Uhr wieder draussen bin mit dem Wagen.