Hallo zusammen,
wie oben bereits beschrieben geht es um das Thema Anmietung eines Mietwagens mit Winterbereifung im Monat Juli.
Ich habe bereits letztes Jahr die Erfahrung gesammelt und bei Avis eine E-Klasse mit Winterbereifung erhalten und es war ausdrücklich erwähnt dass die Fahrt nach Portugal geht. (Spanien + Portugal zu der Zeit immer über +30 Grad)
Nach tel. Rücksprache gibt es keine Einschränkungen. Ich habe aber während der Fahrt doch sehr schnell festgestellt, das dass Auto bei schnellerer Geschwindigkeit (+150 km/h) schwammiger wird und das Bremsverhalten deutlich schlechter ist.
Nun zu meinen Fragen:
a) Gibt es eine Grundlage worauf man sich beziehen kann, das man ein Auto mit Sommerbereifung erhält?
b) Was passiert im Schadenfall? Gibt es eine "Pflicht vom Mieter" das der Mietwagenfirma mitzuteilen??
Ich habe Anfang Juli wieder eine Anmietung und werde auch dieses Jahr wieder damit nach Portugal fahren und nehme stark an, dass ich wieder ein Fahrzeug mit Winterbereifung erhalte, da ich aufgrund der vielen Kilometer in der Anmietung meist ein km-armes Fahrzeug erhalte, welches dann kalkulativ durch die Mietwagengesellschaft bis in den Winter fährt und somit WR erhält...