Mietwagen mit Winterbereifung mit Fahrt ins Ausland

  • Hallo zusammen,


    wie oben bereits beschrieben geht es um das Thema Anmietung eines Mietwagens mit Winterbereifung im Monat Juli.


    Ich habe bereits letztes Jahr die Erfahrung gesammelt und bei Avis eine E-Klasse mit Winterbereifung erhalten und es war ausdrücklich erwähnt dass die Fahrt nach Portugal geht. (Spanien + Portugal zu der Zeit immer über +30 Grad)


    Nach tel. Rücksprache gibt es keine Einschränkungen. Ich habe aber während der Fahrt doch sehr schnell festgestellt, das dass Auto bei schnellerer Geschwindigkeit (+150 km/h) schwammiger wird und das Bremsverhalten deutlich schlechter ist.


    Nun zu meinen Fragen:


    a) Gibt es eine Grundlage worauf man sich beziehen kann, das man ein Auto mit Sommerbereifung erhält?
    b) Was passiert im Schadenfall? Gibt es eine "Pflicht vom Mieter" das der Mietwagenfirma mitzuteilen??


    Ich habe Anfang Juli wieder eine Anmietung und werde auch dieses Jahr wieder damit nach Portugal fahren und nehme stark an, dass ich wieder ein Fahrzeug mit Winterbereifung erhalte, da ich aufgrund der vielen Kilometer in der Anmietung meist ein km-armes Fahrzeug erhalte, welches dann kalkulativ durch die Mietwagengesellschaft bis in den Winter fährt und somit WR erhält...

  • Im Gegensatz zu Winterreifenpflicht bei Schnee und Matsch gibt es keine Vorschrift, die es vorschreibt, bei 30 Grad im Sommer mit Sommerreifen zu fahren. Du wirst hier also keine rechtliche Handhabe haben, von der Autovermietung zu verlangen, dir ein Fahrzeug mit Sommerreifen zu geben.


    Für die Fahrweise bist nur du verantwortlich, d.h. auch im Schadensfalls wirst du nicht sagen können: "Sorry, waren die Winterreifen". Dann musst du eben angepasst fahren. 80 % der Strecke werden ja eh im Ausland sein, also ist fahren mit 150 km/h eh nicht erlaubt.


    Ein konkreter Tipp: Rede mit der Station im Vorfeld, ich bin mir sicher die haben auch Fahrzeuge mit Sommerbereifung und niedriger Laufleistung, es wird ja ständig neu eingeflottet.

  • Grundsätzlich verständlich und auch in Ordnung aber nichts desto trotz geht es hier um sicherheitsrelevanten Faktor.


    Der Bremsweg verlängert sich nicht unerheblich (teilweise doppelt so lang) und der Fahrkomfort bzw. Fahrverhalten ist auch schlechter bei höheren Geschwindigkeiten (z.B. bei Fahrt auf deutschen Autobahnen ohne Begrenzung).


    Mir geht es vielmehr um den Sicherheitsfaktor

  • Zitat

    Im Gegensatz zu Winterreifenpflicht bei Schnee und Matsch gibt es keine Vorschrift, die es vorschreibt, bei 30 Grad im Sommer mit Sommerreifen zu fahren. Du wirst hier also keine rechtliche Handhabe haben, von der Autovermietung zu verlangen, dir ein Fahrzeug mit Sommerreifen zu geben.

    In Italien ist die Nutzung von Winter- und Ganzjahresreifen von 16.Mai bis 14.Oktober sogar verboten, wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger liegt als die Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren (was häufig vorkommt). U.u. gibt es also sehr wohl eine rechtliche Handhabe.

  • Der Bremsweg verlängert sich nicht unerheblich (teilweise doppelt so lang)


    Das natürlich nicht!


    Bei 25 grad sind es lt. Adac 10%


    Der ADAC rechnet vor: Um bei 25 Grad auf trockener Fahrbahn von Tempo 100 auf Null abzubremsen, benötigen Autos mit Winterpneus im Schnitt 4 Meter und damit rund 10 Prozent mehr als mit Sommerreifen.