Zweitmieter Firma - welche Rechten und Pflichten?

  • Moin Leute,


    ich trage bei meinen Mieten immer die Firma ein, so kann ich es mir offen halten ob ich eine absetzbare Fahrt daraus mache.
    Jetzt ist es jedoch so, dass ich als Erstmieter genannt werde und als Zweitmieter die Firma.
    Was bedeutet dies?
    Es war auch schonmal so, dass ich als Zweitfahrer eine Person knapp über 20 eingetragen habe und dies mit dem Zusatz ging: " Ah ist ja eine Firmenmiete".

    Ist es somit möglich die angestellten der Firma mit dem Auto fahren zu lassen? Nach dem Motto - "ist ja die Firma"

    Vielen Dank für euer Feedback

  • Wie das bei einzelnen Mieten läuft, weiss ich nicht. Kenne es nur mit Autos, die permanent am Werk stationiert waren. Da wurde halt per Mail oder Fax die Miete an und abgemeldet mit den Namen der Mitarbeiter, die fahren sollen. Führerscheinliste per Excel. Autos wurden lediglich abgeholt und getauscht, wenn Laufzeit oder KM erreicht waren. Ist halt praktisch, wenn man fast täglich Einrichter unterwegs hat und die Station nicht ums Eck ist.

  • ich trage bei meinen Mieten immer die Firma ein, so kann ich es mir offen halten ob ich eine absetzbare Fahrt daraus mache.

    Das sind sind doch zwei verschiedene Dinge, das mit der Firma im Profil mache ich auch damit ich eine ordentliche Rechnung habe. Das worüber du dir Gedanken machts ist der Firmentarif , da hat dann die Firma ein Wörtchen mit zu reden.

  • Das sind sind doch zwei verschiedene Dinge, das mit der Firma im Profil mache ich auch damit ich eine ordentliche Rechnung habe. Das worüber du dir Gedanken machts ist der Firmentarif , da hat dann die Firma ein Wörtchen mit zu reden.

    Es hört sich für mich eher so an, als wäre er selbst der Unternehmer, der dann nach Gutdünken entscheidet, ob er ein Fahrzeug als (vermeintlich) beruflich veranlasst ansieht um dieses dann als Betriebskosten bei der Steuer anzusetzen...