SixtShare Schadensforderung

  • Liebe Forum-Gemeinde,



    nun hat es auch mich getroffen. Ich bin ebenfalls Opfer eines Schadensfall geworden, den ich selber nicht verursacht habe.

    Leider eine etwas verzwickte Angelegenheit, die ich nun genauer erläutern werde.



    Ich hatte ein SixtShare Fahrzeug angemietet und habe es ohne zu überprüfen in Betrieb genommen.

    Wagen per App gebucht, hingelaufen und eingestiegen.

    Ich bin mit dem Fahrzeug an die Tankstelle gefahren, da der Tank nicht mehr ausreichend über Treibstoff verfügte.

    Als ich dann Tanken wollte, merkte ich, dass der Tankdeckel komplett fehlte.

    Also keinerlei Abdeckung mehr vorhanden. Das ist natürlich etwas was einem direkt ins Auge springt, wenn man ums Fahrzeug herumgehen würde.

    Jedoch hatte ich das Fahrzeug nicht überprüft und hab es erst während der Miete festgestellt, als ich eben an der Tankstelle stand.

    Ich rief daher sofort den Kundenservice an und meinte, dass ich das gerade eben bemerkt hatte. Der Mitarbeiter meinte, ich soll den Schaden einfach aufnehmen.



    Wochen später bekomme ich eine Mail von der Schadenregulierungsabteilung von Sixt, indem mir vorgeworfen wird, dass ich für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich bin und

    deshalb von mir 950€ Selbstbeteilung gefordert werden.

    Jedoch wird auf den Schaden unterhalb vom Tankdeckel hingewiesen, ein kreisrunder Kratzer der vermutlich durch Vandalismus entstanden ist.

    Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser schon an der Tankstelle vorhanden war. Mir war nur der fehlende Tankdeckel aufgefallen.

    Ich kann somit nicht mit gewissheit sagen, ob der Lackschaden vor mir oder nach mir entstanden ist.

    Mit Gewissheit kann ich jedoch sagen, dass ich für den Schaden nicht verantwortlich bin.

    Meine Beifahrerin kann dies ebenfalls bezeugen, dass ich in keinen Schadensfall verwickelt war.

    Auf den Fotos ist auch zu entnehmen, dass das Fahrzeug an einem ganz anderen Ort fotografiert wurde (Schadensmeldung des Folgefahrers),

    als an dem, wo ich den Wagen abgestellt hatte. Somit ist hier schon mal eine Abweichung.

    Das hatte ich auch in meiner ersten Mail an Sixt so formuliert, sodass sie mir ein Vergleichsangebot von 700€ boten.



    Jedoch sehe ich auch diesen Betrag nicht als gerechtfertigt, da ich keinen Schaden verursacht habe, höchstens versäumt habe, den Schaden zu entdecken und zu melden.



    Laut Mail bin ich dazu verpflichtet, Schäden vor Fahrtantritt zu übermitteln und dadurch, dass ich den Schaden (fehlen des Tankdeckels) während meiner Fahrt gemeldet habe,

    wird das mir zu Lasten gelegt. Mein Widerspruch wird nicht akzeptiert.



    Wie seht ihr die Sache? Ist das soweit von Seiten Sixt vertretbar?

    Was kann ich tun, um meine Unschuld zu beweisen bzw. wie kann ich den Vorwurf ablehnen?



    Ich freue mich auf eure Tipps und Hilfe und hoffe ich bleibt verschont von diesen Mails.

    Danke!



    Ich freue mich


  • Wie seht ihr die Sache? Ist das soweit von Seiten Sixt vertretbar?

    Grundsätzlich ja, du hast das Auto in Betrieb genommen und während dessen einen Schaden gemeldet. Da wäre es ja noch besser gewesen, gar nichts zu melden und zu behaupten, dass beim Abstellen noch alles gut war.


    Auf den Fotos ist auch zu entnehmen, dass das Fahrzeug an einem ganz anderen Ort fotografiert wurde (Schadensmeldung des Folgefahrers),

    als an dem, wo ich den Wagen abgestellt hatte. Somit ist hier schon mal eine Abweichung

    Gibts von deinem Abstellort Bilder?

  • Grundsätzlich ja, du hast das Auto in Betrieb genommen und während dessen einen Schaden gemeldet. Da wäre es ja noch besser gewesen, gar nichts zu melden und zu behaupten, dass beim Abstellen noch alles gut war.

    Hallo dehauer,


    danke für deine Antwort.

    Das Problem war/ist, dass ich ja das Fahrzeug getankt hatte und da ist mir der Schaden eben aufgefallen.

    Ich hätte das ja schwer übersehen können, bzw. wäre das ja in dem Fall wirklich gelogen wenn ich nichts gemeldet hätte.

    Aber es kann ja nicht sein, dass man einen Schaden der einen später auffällt nicht während der Miete melden kann.

    Bin ich denn aber wirklich verpflichtet, alle Schäden am Fahrzeug zu überprüfen?


    Gibts von deinem Abstellort Bilder?


    Nein gibt es nicht. Ich kann ja aber der Rechnung entnehmen, wo das Fahrzeug abgestellt wurde. Der Fahrer der die Schadensmeldung nach mir tat, hatte die Fotos an einem anderen Ort aufgenommen. Somit gibt es eine Diskrepanz zwischen meiner Schadensmeldung, meines Abstellortes und der Meldung des Folgefahrers.

    Einmal editiert, zuletzt von sixtler00 ()

  • Der Fahrer der die Schadensmeldung nach mir tat, hatte die Fotos an einem anderen Ort aufgenommen. Somit gibt es eine Diskrepanz zwischen meiner Schadensmeldung, meines Abstellortes und der Meldung des Folgefahrers.

    Bezüglich des dir angehangen Schadens hast du doch hiermit deine Argumentation. Sixt schreiben, dass nachweislich zwischen dem Abstellen deinerseite und der Schadensmeldung des Folgemieters das Fahrzeug nochmals bewegt wurde. Du den Schaden nicht verursacht hast und er auch nicht eineindeutig deiner Miete zugeordnet werden kann.

  • Aber es kann ja nicht sein, dass man einen Schaden der einen später auffällt nicht während der Miete melden kann.

    Naja. Wäre ziemlich dämlich, wenn es diese Funktion gäbe :D

    Dann verursachst du während deiner Miete einen Schaden und kannst diesen ganz unkompliziert auf den Vormieter schieben. A la "Habe ich nicht gesehen"?


    Denn letztendlich ist es deine Pflicht VOR Fahrtantritt das dir zur Verfügung gestellte Fahrzeug auf Schäden zu untersuchen.

    Einmal editiert, zuletzt von antonneu ()

  • Ist das wirklich meine Pflicht?
    ich hab mehrere Beiträge gelesen, wo das strittig gemacht wird.

    Man sei nur verpflichtet Schäden zu melden, die man selber vorgenommen hat.

  • So habe ich das zumindest aus mehreren Beiträgen zu ähnlichen Geschichten entnommen. Auch hier aus dem Forum, daher die Aussage von mir.

    Da hat jemand die AGBs unter die Lupe genommen und das geäußert.


    Kann bei Gelegenheit gern mal die Passage heraussuchen.


    Dennoch wüsste ich gern, wie man mich für etwas haften lassen will, was ich nicht verursacht habe.
    Auch wenn ich vielleicht den Fehler begangen habe, es nicht zu melden, kann ich doch nicht für ein Schaden, der durch jemand anderen begangen wurde, haften?


  • Auch wenn ich vielleicht den Fehler begangen habe, es nicht zu melden, kann ich doch nicht für ein Schaden, der durch jemand anderen begangen wurde, haften?

    Wechsel doch einfach mal die Perspektive und betrachte die Situation aus Vermietersicht. Wem würdest du den Schaden denn zuschreiben? Oder lieber gleich selbst für alle Schäden aufkommen? :/

  • Wechsel doch einfach mal die Perspektive und betrachte die Situation aus Vermietersicht. Wem würdest du den Schaden denn zuschreiben? Oder lieber gleich selbst für alle Schäden aufkommen? :/

    Ne da hast du natürlich Recht.
    Die Sache ist bloß, der Kratzer war wesentlich kleiner als ich den Wagen gemietet hatte und ist mir deshalb so nicht aufgefallen.

    sixtler00 was willst du jetzt hier eigentlich noch hören? Du hast gefragt, wie du dich nun verhalten sollst. Dir wurden Möglichkeiten aufgezeigt. Setz sie um und schau, was bei raus kommt.

    Ich hab eure Ratschläge umgesetzt, nur lässt Sixt halt nicht locker.


    Problem ist halt, dass ich den Schaden WÄHREND meiner Miete gemeldet habe. Und die nun davon ausgehen, dass er von mir verursacht wurde. Was ich jedoch bezeugen kann, dass ich es zu 100% nicht wahr.