SIXT Auslandsfahrt - Gebühr für grenzüberschreitende Fahrten in Zone 1

  • Ich sehe es ähnlich: Es DARF ins (bestimmte) Ausland gefahren werden, aber die Haftungsbeschränkung ist dann dahin. Nur: Diese ist ja so oder so nicht existent, da nicht gebucht. Egal ob bei Auslandsfahrt oder "Inlandsfahrt". Die AGB lesen sich, dass der Punkt "Auslandsfahrt" ein Baustein einer Versicherung ist. Wenn die Versicherung grundlegend aber nicht existent ist, macht es auch keinen Sinn den Baustein zu verkaufen.


    In den AGB bzw. Mietbedingungen steht aber sehr wohl ein Verbot für Auslandsfahrten bestimmter Marken und Zonen. Diesen Punkt würde ich nicht ignorieren.


    Der Vollständigkeit halber muss man den Punkt Wechselmieter schon auch beachten er trifft da schon einen Punkt. In den AGB von EW Gold steht es wie folgt:


    Zitat

    5 Ausschlüsse:

    [...]

    c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karteninhaber
    gegen den Fahrzeugmietvertrag verstößt;


    Ob es sich um einen hinreichenden Verstoß handelt dass man diesen Punkt eben die Gebühr nicht zahlt kann schon sein. Wie er richtig anmerkt: Die meisten Versicherungen prüfen bei größeren Schäden schon mal genauer.


    Wie gesagt: Muss jeder für sich wissen. :)

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • DAVlD Die Mallorca Police bezieht sich nur auf deine Haftpflichtversicherung, nicht auf die Haftungsbeschränkung. Wenn dein Auto im Ausland geklaut wird, hilft dir die Mallorca Police nichts.


    Aus den Mietinformationen ergibt sich folgendes, was passiert, wenn man ohne Buchung der Gebühr ins Ausland fährt:


    1.

    Zitat

    Wird kein Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts.

    2.

    Zitat

    Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung erhalten.


    Das bedeutet im Klartext, wenn man im Ausland versehentlich irgendwo gegen fährt:


    a) Der Mietvertrag bleibt bestehen. Sixt bleibt das Recht, den Mietvertrag kündigen, sodass das Auto in dem Fall unverzüglich zurück zu geben wäre.


    b) Die Haftpflichtversicherung bleibt bestehen, ihr fahrt also nicht völlig ohne Versicherungsschutz.


    c) Die Haftungsbeschränkung entfällt. Ihr müsst also den vollen Schaden bezahlen. Noch ärgerlicher wird es, wenn das Fahrzeug im Ausland geklaut wird.


    Wie sich das mit Bestimmungen der Kreditkarten verhält, kann ich nicht einschätzen, da mir die AGB nicht vorliegen.


    Ignatz Frobel ganz so einfach ist die Frage nicht, denn es kommt darauf an, ob man die Mietinformationen, in denen die Auslandsgebühr aufgeführt ist, als Teil der AGB anerkennt. Es stellt sich folgendes Problem: Weder im Mietvertrag, noch in den AGB ist die Auslandsgebühr ausdrücklich aufgeführt, sie ergibt sich lediglich aus den Mietinformationen.


    Laut AGB ist die Auslandsnutzung untersagt, verweist aber auf den Mietvertrag. Im Mietvertrag findet sich die Auflistung, in welche Länder man mit welchen Fahrzeugen einreisen darf. Im Mietvertrag steht nichts von einer Auslandsgebühr. Allerdings verweist der Mietvertrag auf die AGB. Dabei könnten die Mietinformationen Teil der AGB sein. Und erst dort in den Mietinformationen findet sich der Hinweis auf die Gebühr. Wenn die Mietinformationen Teil der AGB sind, so ergibt sich die Berechtigung der Fahrt in die genannten Länder erst, wenn man die Auslandsgebühr zahlt.


    Das alles ist so komplex und undurchsichtig, dass man durchaus mit § 305c BGB argumentieren kann, wonach überraschende (und versteckte) Klauseln nicht Vertragsbestandteil werden. Dadurch, dass das alles so verworren ist, könnte man durchaus davon ausgehen, dass man die Auslandsgebühr nicht zahlen braucht, weil die eh kein Vertragsbestandteil ist, aber ich würde mich nicht blind darauf verlassen.

    3 Mal editiert, zuletzt von blitzbub ()

  • Die Mallorca Police bezieht sich nur auf deine Haftpflichtversicherung, nicht auf die Haftungsbeschränkung. Wenn dein Auto im Ausland geklaut wird, hilft dir die Mallorca Police nichts.

    Ja, das war mir bewusst. Trotzdem war mir die Vorstellung etwas unheimlich, dass Sixt u.U. auch aus der Haftpflicht aussteigen will im Schadensfall im Ausland - und da reden wir ja schnell über andere Beträge als ein geklauter oder zerstörter Mietwagen. Der Baustein hat bei der KFZ-Vericherung nur 10€ mehr im Jahr gekostet, daher war es dann wurscht.

    Einmal editiert, zuletzt von DAVlD ()

  • Ich wollte jetzt nochmal eine ganz klare Aussage vom SMT haben. Ich habe das Gefühl, sie haben mich nicht so wirklich verstanden (auch weil sie die ganze Zeit sehr rumgeschwommen sind):

    Zitat

    Jeglicher Versicherungsschutz entfällt.

    In meinen Augen macht das wenig Sinn mit den Mietvereinbarungen, da steht ja explizit drinnen, dass immer ein Haftpflichtschutz besteht. Wie auch immer, diese intransparente Option finde ich immer noch bescheiden.

  • Diese Zusatzoption nervt mich immer noch massiv...


    Beispiel nächstes Wochenende:

    3 Tage Miete, 125 € + 25 € Zone 1 (Deutschland!). Eine Erhöhung um 20 % vom Mietpreis.


    Warum?

    Weil ich von Wien nach Vorarlberg durch Deutschland durchfahre, ja fast schon "muss". Klar, es geht auch ohne, aber 2h mehr Fahrzeit.

    Es ist ja nicht so, dass ich freiwillig nach DE fahren möchte, sondern ich nur im Land für den Transit dort bin, yet muss ich 25 € draufzahlen.

  • In den letzten Monaten habe ich immer auch bei Europcar die Preise verglichen, und die waren nicht mal in der Nähe von Sixt.


    z.n. spontan für das nächste WE was buchen, kann ich bei Europcar gar nicht mehr, weil keine Fahrzeuge verfügbar sind, außer Wien Süd, und da will man 280 € für ein Polo, vs Sixt 190 €

  • Nicht das ich wüsste. Aktuarisch vllt. weil Rückführungskosten aus dem Ausland bei Panne und Unfall höher sind, und sich vllt. auch Unfall- / Diebstahlwahrscheinlichkeiten unterscheiden?

  • Also um den Gewinn zu maximieren...

    Warum fragst du dann🙄

    Und deine nächste Frage vorzugreifen, den meisten im Forum ist es egal ob du sie zahlst oder nicht.

    Ich persönlich will nur später keine Jammerposts von dir lesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hobbes ()