Ich sehe es ähnlich: Es DARF ins (bestimmte) Ausland gefahren werden, aber die Haftungsbeschränkung ist dann dahin. Nur: Diese ist ja so oder so nicht existent, da nicht gebucht. Egal ob bei Auslandsfahrt oder "Inlandsfahrt". Die AGB lesen sich, dass der Punkt "Auslandsfahrt" ein Baustein einer Versicherung ist. Wenn die Versicherung grundlegend aber nicht existent ist, macht es auch keinen Sinn den Baustein zu verkaufen.
In den AGB bzw. Mietbedingungen steht aber sehr wohl ein Verbot für Auslandsfahrten bestimmter Marken und Zonen. Diesen Punkt würde ich nicht ignorieren.
Der Vollständigkeit halber muss man den Punkt Wechselmieter schon auch beachten er trifft da schon einen Punkt. In den AGB von EW Gold steht es wie folgt:
Zitat5 Ausschlüsse:
[...]
c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karteninhaber
gegen den Fahrzeugmietvertrag verstößt;
Ob es sich um einen hinreichenden Verstoß handelt dass man diesen Punkt eben die Gebühr nicht zahlt kann schon sein. Wie er richtig anmerkt: Die meisten Versicherungen prüfen bei größeren Schäden schon mal genauer.
Wie gesagt: Muss jeder für sich wissen.