Like2Drive und das kaputte Dachfenster ... | Erfahrungen zur Sachmängelhaftung, Garantie und Kulanz

  • Leute, danke, ernsthaft - generell für den Support, ihr seid mega. :106:


    Aber ich will kurz klar stellen, dass ich aus Integritäts- und Compliance-Gründen kein Geld annehmen werde. :107:

    Der ganze Streitwert + Anwälte usw. wäre im Fall der Fälle in einem absolut vertretbaren Rahmen aktuell.


    Danke da nochmal an Maximilian123 , pind123 , blitzbub und die anderen, die hier gut aufgeklärt haben, dass selbst im Fall einer Klage keine Vervielfachung der finanziellen Belastung zu erwarten wäre. Und generell für die ganzen Hinweise.


    Zusammenfassend wurde hier das wichtigste genannt. Ich halte mich aktuell an den Inhalt des letzten Beitrags von Maximilian123 (vielen Dank) und suche mir entsprechenden Beistand, der mir helfen kann, die ganze Nummer vollständig zu klären. :)

    Dann hat das schwammige Hinundher hier auch mal ein Ende.


    Wenn dann raus kommt, dass ich den Schaden zu verantworten habe, ist das halt wie gesagt auch gut. Hauptsache, alles läuft sauber.


    Bis dahin halte ich mich inhaltlich hier im Thread etwas zurück, werde aber nach und nach weiterhin alles öffentlich und transparent darlegen - im Rahmen der Umstände. :S


    Sollte es weiterhin Tipps oder Fragen geben, gerne per Privatnachricht.


    Gruß - Rob

  • Mal so ein Einwurf von der Seitenlinie:

    Der Anwalt argumentiert ja, dass es sich um ein atypisches Mietverhältnis handelt. Soweit mein sehr begrenztes Rechtswissen reicht, muss ein Fahrzeug, das gewerbsmäßig vermietet wird - was ich als Laie dann mal unterstellen würde - als Selbstfahrvermietfahrzeug zugelassen sein. Mein L2D-Cupra ist aber nicht als solcher zugelassen.

    Schlussfolgerung daraus ist, dass eine der folgenden Optionen zutreffen muss:

    - Das Fahrzeug ist rechtswidrig zugelassen

    - Es handelt sich um kein Mietverhältnis

    - Es gibt irgendein Schlupfloch in dem Bezug, das man natürlich als Ottonormalbürger nicht kennt.

    Einmal editiert, zuletzt von shuttie ()

  • Ich denke, § 13 Abs. 2 S. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung dürfte über die Frage Aufschluss geben:


    Wer ein Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet (Mietfahrzeug für Selbstfahrer), hat dies nach Beginn des Gewerbebetriebs der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn nicht das Fahrzeug für den Mieter zugelassen wird.


    Bei like2drive erfolgt die Zulassung zwar nicht auf den Mieter, sondern auf L2D aber es gibt einen festen Fahrer - nämlich den Mieter. Daher ist mE eine Eintragung des Zusatzes des Selbstfahrermietfahrzeugs nicht erforderlich.


    Über die Frage, ob es sich um Leasing oder Miete handelt, kann man trefflich spekulieren, einen juristischen Aufsatz veröffentlichen oder auf ein Urteil warten - sofern die Einordnung überhaupt jemals von Relevanz ist.