Lieferverzug Leasing - Vorgehensweise

  • Hallo liebe MWT-Gemeinde,

    zu meinem Anliegen habe nichts passendes gefunden, daher eröffne ich mal einen Thread, in der Hoffnung wir können alle ein paar Infos zusammen tragen.

    Zum Sachverhalt: Cupra Leon PHEV über Vehiculum Anfang Dezember '20 bestellt mit unverbindlichen Liefertermin Juni '21 (Kalenderwoche 26). Ein Nachfragen beim Händler heute ergab: Produktion erst KW 32 und voraussichtliche Auslieferung KW37 (vielleicht ist das für den ein oder anderen auch interessant zu erfahren, wie es mit den Lieferzeiten aktuell aussieht).

    Nun hatte ich heut kurz mit der ADAC Rechtsberatung telefoniert: Ich solle nach Verstreichen von sechs Wochen (entnehme ich dem Vertrag) nach dem unverbindlichen Liefertermin eine Lieferfrist setzen.
    Jetzt stellt sich mir die Frage wem ich die Frist setzen muss: dem Händler oder dem Leasinggeber (SEAT-Bank)? Vehiculum als Vermittler müsste raus sein, oder? Über Vehiculum lud ich im Endeffekt nur die Verträge hoch.
    Die nette Dame der ADAC Hotline meinte, ich könne später einen Verzugsschaden (bis zu 5% des Kaufpreises) gelten machen, ich mich aber dazu mit dem Leasinggeber zusammen tun muss, da ich ja im Endeffekt nichts kaufe... Oder ich könne vom Vertrag zurücktreten.
    Habt ihr dazu Erfahrungen? Mindert sich dann die monatliche Leasingrate?

    Der nächste Punkt ist der mit der BAFA-Prämie. Das Angebot ist für mich nur mit der Prämie interessant. Nun habe ich aber Sorge, dass die Fördertöpfe bald/ im September leer sind und ich in die Röhre schaue. Habt ihr diesbezüglich etwas gelesen?

    Wie würdet ihr hier vorgehen: wäre eine Alternative proaktiv auf den Händler zu zugehen und auf ein Lagerfahrzeug zu wechseln (falls möglich), oder Frist verstreichen lassen und dann etwas aushandeln oder sich gar ganz andersweitig umschauen. Es ist ja bereits absehbar, dass er den Liefertermin + sechs Wochen auch nicht einhalten kann.

    Händler schob es auf die Halbleiter-Thematik. Dann ist hier fraglich inwiefern man hier machtlos ist in Hinblick auf "höhere Gewalt" etc. ADAC Anwältin meinte, normal könne es nach über einem Jahr Corona kein Grund "zur Ausrede" sein, es aber abschließend auch noch nicht geklärt sei.

    Ein kurzes Telefonat mit dem lieben BeMine ergab, dass einige Händler einen (kostenlosen) Ersatzwagen bereitstellen: was sind hier eure Erfahrungen? "Mein" Händler möchte sich nächste Woche bei mir melden. Mein ASS-Corsa geht Mitte Juni zurück ohne Möglichkeit auf Verlängerung.

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  • Wo sitzt denn der Händler?

    Also von Produktion bis Auslieferung hat mein Cupra ganze 9 Tage gebraucht. Wenn er allerdings per Schiff nach Deutschland kommt dauert es länger.

    Von Seat gab es häufig einen Ersatzwagen oder eine Mobilitätspauschale wenn die 6 Wochen nach ULT verstrichen sind.

  • Das hat nichts mit Sitz des Händlers zu tun, sondern mit der Disposition des Spediteurs. Mein Fiesta wurde Ende Juni 2018 in Köln Niehl produziert und hat bis Ende Juli 2018 gebraucht um vom Parkplatz der Spedition in die Nähe von Koblenz zum Händler zu kommen.

    1 Monat für 100km. :210:

    Einmal editiert, zuletzt von proudnoob ()

  • Also fehlende Halbleiter als höhere Gewalt einzustufen.. schwierig. Hätten die Hersteller nicht ihre Bestellmengen abgegeben um zu sparen, hätten sie heute genug .. da würde ich mich nicht drauf einlassen. Coronabedingte Produktionsunterbrechung im 2020 war ein anderes Thema.


    Ansonsten hast du - je nach VKB - die Möglichkeit den Händler nach den 6 Wochen in Lieferverzug zu setzen. Oder du einigst dich direkt auf ein Storno/Rücktritt, einen Lagerwagen kannst du anfragen, aber warum der Händler bei knapper Ware auf ein Bestandsfahrzeug den Vehiculumramschnachlass gewähren sollte, wüsste ich nicht ...


    Letztlich sind Bestellfahrzeuge aktuell wundertüten aufgrund der Halbleiterthematik. Du bestellt Modell A mit Ausstattung B per Liefertermin C und bekommst mit Glück Modell A mit Ausstattung D zu Termin E. ;)

  • Zitat



    Der nächste Punkt ist der mit der BAFA-Prämie. Das Angebot ist für mich nur mit der Prämie interessant. Nun habe ich aber Sorge, dass die Fördertöpfe bald/ im September leer sind und ich in die Röhre schaue. Habt ihr diesbezüglich etwas gelesen?

    Ich kann mir aktuell nicht wirklich vorstellen, dass die Förderung von heute auf morgen gekappt wird. Der Bund ist sich der Liefersituation ja durchaus bewusst und hat die Prämie grundsätzlich bis 2025 (wenn auch bei Zulassung ab 2022 wieder reduziert, da die sog. Innovationsprämie ausläuft) ausgelobt. Wenn die Fördermittel schon bald erschöpft sind, gehe ich stark von einer Aufstockung oder einer Übergangslösung (z.B. Förderfähigkeit bei Vorlage eines Kaufvertrags mit Bestelldatum im Berechtigungzeitraum bis zu Stichtag X) aus.


    Als Vergleich: im Dezember wurde seitens der KFW die Förderung für private Wallboxen über 900,00 Euro je Ladesäule festgelegt. Zunächst waren es 200 Millionen Euro, die zur Verfügung stehen sollten. Aufgrund der zahlreichen Anträge wurde in zwei Etappen mittlerweile auf 400 Millionen Euro erhöht.


    Die Fördersumme für den Umweltbonus wurde in den letzten Jahren auch immer wieder erhöht.

    Gerade im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Herbst wird sich da zumindest bis dahin auch sicher kein Riegel vorsetzen lassen.

  • Wo sitzt denn der Händler?

    Also von Produktion bis Auslieferung hat mein Cupra ganze 9 Tage gebraucht. Wenn er allerdings per Schiff nach Deutschland kommt dauert es länger.

    Von Seat gab es häufig einen Ersatzwagen oder eine Mobilitätspauschale wenn die 6 Wochen nach ULT verstrichen sind.


    Das hat nichts mit Sitz des Händlers zu tun, sondern mit der Disposition des Spediteurs. Mein Fiesta wurde Ende Juni 2018 in Köln Niehl produziert und hat bis Ende Juli 2018 gebraucht um vom Parkplatz der Spedition in die Nähe von Koblenz zum Händler zu kommen.

    1 Monat für 100km. :210:

    Händler Löhr & Becker mit zig Standorten im Westens Deutschlands. Händler meinte ja allein für Transport aus Spanien (mit Schiff) veranschlagt er vier Wochen...


    Also fehlende Halbleiter als höhere Gewalt einzustufen.. schwierig. Hätten die Hersteller nicht ihre Bestellmengen abgegeben um zu sparen, hätten sie heute genug .. da würde ich mich nicht drauf einlassen. Coronabedingte Produktionsunterbrechung im 2020 war ein anderes Thema.


    Ansonsten hast du - je nach VKB - die Möglichkeit den Händler nach den 6 Wochen in Lieferverzug zu setzen. Oder du einigst dich direkt auf ein Storno/Rücktritt, einen Lagerwagen kannst du anfragen, aber warum der Händler bei knapper Ware auf ein Bestandsfahrzeug den Vehiculumramschnachlass gewähren sollte, wüsste ich nicht ...


    Letztlich sind Bestellfahrzeuge aktuell wundertüten aufgrund der Halbleiterthematik. Du bestellt Modell A mit Ausstattung B per Liefertermin C und bekommst mit Glück Modell A mit Ausstattung D zu Termin E. ;)


    Händler meinte bereits im März in Hinblick auf "Hinzufügen einer Neuwagen-Garantie", dass das nimmer möglich sei, weil er sonst die gute Rate zerschissen und nimmer reprozudieren könne. Ein erster Blick im Internet lässt an der Aussage eher nicht zweifeln, dass das so für das Fahrzeug vermutlich schon stimmt.

    Einfach mal den Liefertermin abwarten. Hätt ich vorher erahnt, was eine Neuwagenbestellung nach sich zieht, hätt ich vermutlich keins bestellt...



    Danke für den Tipp Senecal , das mit der Aufstockung war mir gar nicht bewusst. Lässt doch hoffen, dass am Ende noch ein Teil vom Kuchen da ist. Andererseits werden ja die anderen Leute sicherlich auch keine Förderung mehr bekommen, wenn keine Autos da sind.

    In Hinblick auf die politische Erwartung bin ich dir aber auch dankbar, internetDude Das werde ich in Blick behalten, bis es auf den Produktionstermin zugeht.


    Nach Schreiben der gestrigen Zeilen kam eine Email, dass der Händler meinen Führerschein in Kopie gerne hätte, da ich einen kostenlosen Ersatzwagen bekäme. Soweit so schön, jetzt dürfte ich dann vermutlich durch die halbe Republik fahren... Und inwiefern das Annehmen des Fahrzeuges unschädlich ist, für später geltend gemachte Schadensansprüche weiß ich nicht. Hat hierzu jemand eine Meinung?

    2 Mal editiert, zuletzt von Hupfdude ()

  • Nach Schreiben der gestrigen Zeilen kam eine Email, dass der Händler meinen Führerschein in Kopie gerne hätte, da ich einen kostenlosen Ersatzwagen bekäme. Soweit so schön, jetzt dürfte ich dann vermutlich durch die halbe Republik fahren... Und inwiefern das Annehmen des Fahrzeuges unschädlich ist, für später geltend gemachte Schadensansprüche weiß ich nicht. Hat hierzu jemand eine Meinung?

    Welcher Schaden soll dir denn entstehen, wenn man dir KOSTENLOS einen Ersatzwagen für die Übergangszeit stellt?

  • Eben das war ja damit gemeint, inwiefern mich das dann betrifft. Aber gerade sehe ich, dass der Rücktritt sowie der Schadensersatz zwei von einander getrennt paar Schuhe sind. Ein Blick ins Gesetz vorher wäre sicherlich hilfreich gewesen... Jetzt heißts vermutlich einfach abwarten.

  • Grundsätzlich schon, sonst hätte ich es nicht bestellt. Aber halt zu den angepriesenen Bedingungen, sprich BAFA-Prämie. Sollte sich abzeichnen, dass diese zur tatsächlichen Auslieferung nicht mehr verfügbar ist (leere Fördertöpfe etc.) erwäge ich vom Vertrag zurückzutreten, sobald sich der Händler im Lieferverzug befindet.

    Bzgl. Ersatzmobilität ergab sich nun SEAT Ibiza Excellence, Automatik von Fleetpool. Geliefert von Griesheim durch Carmago an die Haustür (Ende KW 22). Wenigstens ein Lichtblick. Hier leider Gottes mangelhafte Kommunikation durch den Händler trotz mehrmaligen Nachfragen meinerseits; informiert wurde ich von Fleetpool selber. Jetzt warte ich auf ein Vertragswerk bzgl. Selbstbeteiligung im Schadenfall usw.

  • Das kleingedruckte solltest du aber lesen.

    Den Händler/Leasinggeber interessiert die Bafa nicht.

    Die haben nur eine Anzahlung die zufällig der Höhe der Bafa Prämie entspricht.

    Gleichzeitig steht bei mir auch mehrmals dass sowohl das Autohaus als auch die Seat Leasing keiner Garantie auf den Erhalt der Bafa Prämie geben.

    Da wird quasi von Anfang an das Problem zum Kunden geschoben.

  • Ja, dessen bin ich mir schon bewusst, dass ich keine Garantie auf Prämie habe. Aber soweit ich weiß, könnte ich vom Vertrag zurücktreten, sobald ich dem Händler eine Lieferfrist gesetzt habe, und der diese nicht einhalten kann.