Hallo!
Habe zu dem Thema bislang in der Suche nichts gefunden und kann mich auch nicht daran erinnern, dass dieses Thema hier schonmal besprochen wurde...
Kennt sich jemand zufällig mit der Gewährleistungspflicht der Händler aus, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug kauft?
Mein Vater hat nämlich jetzt folgendes Problem:
Wir haben vor etwa 4 Monaten eine E Klasse W210 bei Augsburg gekauft. Augsburg ist ja etwa 450km von Gelsenkirchen entfehrnt, das Auto machte aber einen sehr guten Eindruck zu einem normalen Kurs. Ich wusste gar nicht, wie schwierig es ist, einen W210 in schwarz mit Leder und Xenon zu bekommen, der nicht schon 250.000km runter hat... Naja. Daher halt Augsburg...
Jedenfalls ging letztens einer der Parktronic Sensoren kaputt und wir haben den jetzt tauschen lassen. Das war kein Problem. Dabei musste die Werkstatt aber die Abdeckung über der vorderen Achse entfernen (Plastik) und dabei kam eine Menge Rost an dem Achsträger zum vorschein. So viel, dass man es nicht mehr schweißen kann, da es zu gefährlich wäre. Jetzt suchen wir gerade eine neue Achse bzw. einen neuen Achsträger (bzw. gebrauchten)...
Mir kam dabei die Idee, dass sich der Händler doch an den Kosten beteiligen könnte oder sogar muss?! Wisst Ihr, wie die Rechtslage dabei aussieht? Da dies ja ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, welches nachweisbar schon vor dem Kauf bestanden hat, müsste die Gewährleistung doch irgendwie greifen, oder?
Vielleicht kennt sich ja zufällig einer aus
Gruß