Wildunfall (Sixt) Selbstbeteiligung?

  • Hey Leute,


    Bin neu dabei und würde mich aufjedenfall freuen wenn jemand mir bei meinem Problem helfen, bzw. Tipps geben könnte.


    Kurz zum Vorfall:


    Ich habe im August 2021 bei Sixt mir nen Auto mit einer SB von 1150 Euro für 2 Tage gemietet. An dem selben Tag um 22:30 Uhr hat sich auf ner Landstraße ein Dachs sich gedacht, mal kurz nen Selbstmord zu begehen. Er kam plötzlich von rechts. Ich hatte keine Möglichkeit auszuweichen bzw. zu Bremsen. Es hat sofort gescheppert.

    Nach ca 10 min Suche habe ich den Dachs gefunden ( Durch den Aufprall hat er kurz gelernt zu fliegen ). Polizei verständigt. Unfallbericht ausgehändigt bekommen.

    Sixt angerufen und Bescheid gegeben.


    Jetzt vor ca 3 Wochen habe ich ne Mail bekommen mit dem Gutachten und zur Aufforderung die Selbstbeteiligung in Höhe von 1150 Euro zu bezahlen. Nachdem ich beim ersten Mal widersprochen habe mit der Begründung dass der Unfall unvorhersehbar war und auf das Paragraph 538 gewiesen habe, kam nach ein paar Tagen dass sie dem Paragraph nicht nachkommen können, da der Neuschaden in meiner Mietzeit entstanden ist.

    Nachdem ich dies nochmal widersprochen habe und diesmal einen Urteil mitgeschickt habe, haben die mir Kulanterweise einen Vergleich von 750 Euro angeboten.


    Urteil: https://openjur.de/u/635316.html


    Habe bei der ADAC angerufen und die meinten ich soll nicht zahlen. Die haben mir jetzt nen Anwalt vermittelt bei dem ich jetzt morgen nen Termin habe.


    Was ist eure Meinung zu der ganzen Sache?

  • RosaParks

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Meiner Meinung nach brauchst nichtmal nen Anwalt wenn Sixt schon beim Vergleich ist.


    Ich hätte eine Mail geschrieben, das du die ADAC Rechtsberatung geholt hast, mit der entsprechenden Empfehlung nicht zu zahlen, dass du darum bittest den Fall einzustellen und du ansonsten zum Anwalt gehst.


    So zahlst mit etwas Pech den Anwalt selbst

  • Nocturn


    Ich habe das alles was du geschrieben hast auch den geschrieben.

    Ich habe das Gefühl, dass Sixt sich das garnicht wirklich durchliest, sondern einfach mal so kurz überfliegt. Die kommen nur mit der Begründung:


    Damit alles sich nicht wiederholt und es nicht zu einem Hin und Her die ganze Zeit kommt. Der Neuschaden trat während meiner Mietzeit auf und dass ich das gemietete Auto genauso in einem Zustand abzugeben habe wie vor Mietbeginn.


    Bin bei der ADAC Rechtsschutzversichert und die Kosten sind gedeckt.