Widerruf bei Leasing vor Bereitstellung des Fahrzeugs

  • Hallo liebe Community,


    ich hatte mich für meinen Vater um ein Leasingfahrzeug gekümmert. Das Fahrzeug ist aus dem Lagerbestand (Jahreswagen) und wurde uns bisher nicht zur Verfügung gestellt. Allerdings steht bei der Widerrufsbelehrung irgendwas von Kosten bei Widerruf um circa 800€, mit denen man rechnen sollte. Allerdings wurde bisher ja noch keinerlei Leistung erbracht.


    Hat hier jemand schon einmal einen Leasingvertrag vor Antritt widerrufen und wenn ja, irgendwelche Erfahrungen hinsichtlich solcher Kosten gemacht?


    Hintergrund: Lagerfahrzeug, am 4. Juni kam ne Mail, Fahrzeugpapiere gehen die folgende Woche an die Zulassungsstelle, am 24. ist mein Vater dahin, keine Fahrzeugpapiere vor Ort. War der Verkäufer im Urlaub, seine Vertretung ebenfalls, ein dritter Verkäufer erzählte dann, das Auto verliert wohl Öl und deshalb steht es jetzt in der Werkstatt und hat deshalb auch keinen TÜV. Und wenn man ja noch nicht einmal jetzt die einfachste Kommunikation hinbekommt (Anruf oder Zweizeiler wäre in dem Fall wohl das Minimum), hat mein Vater kaum noch ein Interesse, sich mit diesem Autohaus und seinen Mitarbeitern ein paar Jahre rumzuärgern. Zumal seine Beschwerde abgetan wurde mit er soll sich mal nicht so anstellen und "entgegenkommen" oder "ihnen etwas anbieten" müssten sie schonmal gar nicht. (womit Sie natürlich im Recht sind, allerdings wäre das wohl angebracht, für so einen Fauxpas irgendein Zeichen des guten Willens zu zeigen)


    Danke fürs Teilen eurer Erfahrungen auf diesem Gebiet.

    Einmal editiert, zuletzt von TacoTaco82 ()

  • Widerrufen würde ich vermutlich trotzdem und dann sollen die erstmal die 800 € verlangen. Fakt ist, dass sie nicht liefern konnten und ihr könnt belegen, dass sie sich an selbst gesetzte Fristen (nächste Woche) nicht gehalten haben, da sie das dummerweise per Mail geschrieben haben

  • Was steht denn im Vertrag?


    Allein von der geschilderten Chronologie würde ich erstmal prüfen, ob ein Widerrufsrecht (14 Tage) überhaupt noch besteht oder es eher um die etwaige Kündigung geht.

  • Würde den Vertrag (zusammen mit jeglichem Schriftverkehr) einem Anwalt übergeben und prüfen lassen. Danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Alles andere ist bloß Mutmaßung.

    hat halt nicht jeder ne Rechtschutz. Kostet dann im schlimmsten Fall mehr als 800 €.


    Was steht denn im Vertrag?


    Allein von der geschilderten Chronologie würde ich erstmal prüfen, ob ein Widerrufsrecht (14 Tage) überhaupt noch besteht oder es eher um die etwaige Kündigung geht.

    solange der Vertrag noch nicht beidseitig erfüllt ist, muss nicht gekündigt, sondern widerrufen werden. Das hat dann nichts mit 14 Tagen zu tun

  • solange der Vertrag noch nicht beidseitig erfüllt ist, muss nicht gekündigt, sondern widerrufen werden. Das hat dann nichts mit 14 Tagen zu tun

    Das ist mE falsch. Du widerrufst in dem Fall nicht, sondern trittst vom Vertrag zurück (zB. wegen Nicht-Leistung). Ob du vom Vertrag zurücktreten kannst, hängt davon ab, was der Vertrag regelt, zB. hinsichtlich Liefertermin und Verzug. Dazu lese ich im Post aber nichts. Nach deiner vereinfachenden Logik könnte ich auch jede Neuwagenbestellung bis kurz vor Lieferung noch „widerrufen“, weil noch nicht beidseitig erfüllt.


    Daher die Frage: „was steht im Vertrag“.





  • Das ist mE falsch. Du widerrufst in dem Fall nicht, sondern trittst vom Vertrag zurück (zB. wegen Nicht-Leistung). Ob du vom Vertrag zurücktreten kannst, hängt davon ab, was der Vertrag regelt, zB. hinsichtlich Liefertermin und Verzug. Dazu lese ich im Post aber nichts. Nach deiner vereinfachenden Logik könnte ich auch jede Neuwagenbestellung bis kurz vor Lieferung noch „widerrufen“, weil noch nicht beidseitig erfüllt.


    Daher die Frage: „was steht im Vertrag“.



    ah ja das klingt logisch. Am besten weiß es Maximilian123 ;)

  • ich hab ein ähnliches Anliegen. Ich warte ja immer noch auf meine im Winter bestellten Räder im Leasing. Aber eigentlich hab ich jetzt gar keine Lust mehr darauf 😀


    Auch weil der LT von April auf August verschoben wurde

  • Also im Widerruf steht 14 Tage nach Erbringung der Leistung (Erhalt des Fahrzeugs) - diese wurde jedoch nicht erbracht und damit handelt es sich ja um einen Widerruf. Es ging jetzt eher darum, dass nebenbei (sprich einen Absatz weiter unten) erwähnt wurde, dass mein Vater im Fall der Fälle für Unkosten aufkommen soll, welche entstanden sind im Falle eines Widerrufs. Welche auch immer das sein sollen. Wagen aufbereiten/reinigen sollte dazu nicht zählen. Das Öl-Leck reparieren ebenfalls nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von TacoTaco82 ()

  • Also ich geh mal stark davon aus, insofern das Autohaus überhaupt noch die „Eier“ hat, 800€ von dir zu verlangen, nachdem sich nicht an Fristen gehalten wurde, dass du da unter den Umständen ohne Kosten rauskommen solltest. Andernfalls würde ich mich bei meinem Rechtsverdreher erkundigen.


    Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, wo durch einen Widerruf für den Händler Kosten entstehen sollen, wenn tatsächlich noch überhaupt nichts passiert ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Pfalzdude ()

  • Da der Händler nicht gefliefert hat kannst du vom Vertrag zurück treten. Anwalt würde ich nicht sofort einschalten. Bringt auch erstmal nichts. Stell die frage im Juraforum und dann kriegste antworten von Menschen mit Ahnung (ohne Gewähr). Aber mit etwas gesundem Menschenverstand wirst schon merken, welche Antwort richtig ist.

    Das meiste steht schon in §§433 ff. BGB


    In deren AGB und WE kann alles mögliche stehen. Wie sie es dann durchsetzen ist die andere Frage. Als Kunde hast du viele Tools, die du zur Wehr einsetzen kannst. Anwalt, Polizei, Presse, Persönliches Anschreiben, Gericht, Soziale Medien, öffentliche Bewertungen, Schadenersatz usw.


    Ich würde mich nicht abschrecken lassen und die 800€ nicht bezahlen. "Sehr geehrte Tampons und Furz, da sie ihren Liefertermin und die neue Frist nicht eingehalten haben, sehe ich mich gezwungen vom KV zurück zu treten. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der E-Mail. "


    Mich würde es mal interessieren welcher Saftladen so ein tolles Management hat?

    Einmal editiert, zuletzt von apfelkuchen ()

  • Kurzes Update: Mein Vater rief soeben an, es kam eine ganz trockene Mail: Hiermit bestätigen ich Ihnen den Widerruf und ich entschuldige mich (!! - normal bittet man um Entschuldigung, aber das nur am Rande) für die entstandenen Unannehmlichkeiten.


    Also alles gut ausgegangen! :206:

    Einmal editiert, zuletzt von TacoTaco82 ()