Schaden durch Traktor an Grundstückseinfahrt

  • Hallo zusammen,


    Anfang Januar ist ein Traktor von der Straße abgekommen und in unserer Grundstückseinfahrt hängengeblieben. Da die Straße parallel zum Grundstück verläuft hat er dabei den halben Zaun, eine Gabione und das Tor mitgenommen. So wie alles verformt ist, wird sich da sicherlich nicht mehr viel retten lassen, auch weil alles aus der Betonverankerung im Boden gerissen ist.


    Vorweg es geht allen gut und das ist erstmal die Hauptsache. Zuerst war ich der Meinung das die gegnerische Versicherung das wohl alles übernimmt, inzwischen bin ich beim Thema Zeitwert usw. unsicher was die Versicherung daraus macht.


    Tor, Zaun und Gabione kommen von einem lokalen Metallbauer (haben wir von den Vorbesitzern erfahren, wir selber haben das Haus erst letztes Jahr gekauft/übernommen). Dieser kommt nächste Woche vorbei um den Schaden zu begutachten, ohne den finalen Preis zu kennen behaupte ich mal das wird nicht unerheblich 4-stellig.


    Schadennummer habe ich von der R+V Versicherung auch schon bekommen und soll denen Kostenvorschlag und Bilder schicken, sowie Alter der beschädigten Elemente (ca. 10 Jahre). Der Vorbesitzer als auch der Metallbauer, haben da gute Arbeit geleistet und ich hätte vermutlich, ohne den Unfall, keine Notwendigkeit gehabt, die nächsten Jahrzehnte daran etwas zu verändern/zu erneuern.


    Meine Sorge ist, dass hier die Versicherung mit der Zeitwertregel nur einen Bruchteil der Kosten für die Instandsetzung ersetzt, weil "das ja alles entsprechend schon 10 Jahre alt ist".


    Rechtsschutz ist keine vorhanden.


    Nun meine Frage, da ich ja unverschuldet in die Sache geraten bin, den Kostenvorschlag und die Bilder einfach so zur Versicherung oder lieber alles mit Anwalt und Gutachter absichern?


    Danke im Vorraus. :118:

  • Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall.

    Habe, da ein wenig Erfahrung, einen eigenen KV erstellt. Darauf * 1,5 gerechnet und der Versicherung geschickt.

    Die haben ihren Gutachter geschickt, der dann meine Berechnung bestätigte.

    Fazit für mich: nächstes Mal würde ich *2 rechnen ;)


    Unser Tor war vollständig aus Holz gefertigt, hochwertig verarbeitet, aber über die Breite der Einfahrt nicht ohne "durchhängen". Bei den konkreten Gedanken um die Neugestaltung haben wir zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot von einem Metallbauer für das Grundgerüst eingeholt. Die Summe war sehr hoch, weshalb ich bei der Versicherung um Ausgleich der Differenz bat. Das wollte sie nicht übernehmen, da nicht in Form und Art mit dem Ursprung identisch ("höherwertig").


    Bzgl. des Zustand vor dem Unfall (Zeitwert), wollte der Gutachter kurz bei seinem Besuch diskutieren. Ich sagte der Wert sei buchhalterisch natürlich 0, aber ich hatte halt vorher Zaun und Tor(e) und nach dem Unfall nicht mehr.

    Wie erwähnt hat er meine Summen im Gutachten dann auch vollständig bestätigt.


    Empfehlung:

    Wenn Du dir das zutraust würde ich auf Basis des Angebots eine Forderung (hoch) selber stellen. Wenn die andere Seite dann zögert ggf. selber den Gutachter beauftragen.

    Ich mag es nicht bei Dingen die sich einfach klären lassen unnötig Aufwand in das drum herum zu investieren.

    Der Gutachter der gegnerischen Versicherung war schon verschenkte Zeit und Geld, das hätte er auch auf den Fotos feststellen können und man mir einfach 300 EUR extra überweisen (oder die Prämie des Verursachers weniger erhöhen ;)).

    Es ist nur ein Sachschaden und mit dem Angebot des Metallbauers hast Du aus meiner Sicht sehr gute Voraussetzungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wacker ()