Hallo Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der Auslegung der AGBs von Europcar.
Insbesondere bezieht sich meine Frage auf den Abschnitt 8.5 der AGB "Bedingungen Online Reservierung" .
Dieser Lautet:
Kann Europcar die gewünschte Fahrzeugkategorie während des Garantiezeitraums nicht zur Verfügung stellen, wird Ihnen folgendes Angebot unterbreitet:
- eine höhere Fahrzeugkategorie ohne Zusatzkosten; ODER
- eine niedrigere Fahrzeugkategorie (zu dem für jene Kategorie geltenden Preis) nebst einer Entschädigung (z.B. ein Gutschein für eine höhere Fahrzeugkategorie für eine zukünftige Anmietung).
Soweit Sie weder eine höhere noch eine niedrigere Fahrzeugkategorie wünschen und innerhalb von 1 Stunde ab der vereinbarten Abholzeit kein Fahrzeug der gewünschten Kategorie bereitsteht, bietet Europcar Ihnen folgende Alternative ohne Zusatzkosten an:
- Organisation einer Fahrt zur nächsten Europcar Mietstation (im Umkreis von 50 km);
ODER
- Anmietung eines Fahrzeugs bei einem anderen Autovermieter in der Nähe der Europcar Mietstation.
Soweit die gesetzlichen Vorschriften vorsehen, dass die Mietstation, die das Fahrzeug nicht bereitgestellt hat, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen hat, wird die jeweilige Mietstation dieser Vorschrift Folge leisten.
Nun stellt sich mir die Frage nach der Auslegung des Wortes "Kategorie", denn in den AGBs werden die ACRISS Codes nicht erwähnt, hier beziehen sich Kategorien ausschließlich auf die Kategorien (Abbildung EC1), welche dem ACRISS Code ihren Anfangsbuchstaben geben, z.B. Intermediate - IWAI, IFAI,... oder Mini - MCAE, MCMR,...
Was denkt ihr, sind die AGBs erfüllt, wenn ich IWAI buche und IFAI bekomme?
Eigentlich ist die Antwort laut AGBs klar, Europcar kann mir jedes Fahrzeug verleihen, welches den Anfangsbuchstaben meiner gebuchten Kategorie trägt und hat die AGBs erfüllt.
Aber das Bild EC2 suggeriert auch, dass das Wort Kategorie speziell auf einen ACRISS Code bezogen sein kann.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten