• Liebe Leute,


    ich wäre froh, wenn ihr mir mit folgendem Thema helfen könntet:


    Ich habe in Stuttgart im März (!) einen E-Smart nachts an meiner bekannten Ladestation abgestellt. Keine Karte funktionierte. Also Kabel wieder weg, Mietvorgang beendet und müde ins Bett.

    Monate später kam ein Parkverstoß geahndet mit 40€. Aufgenommen am Morgen nach besagter Mietnacht um 7:35.


    Jetzt plötzlich kam die Rechnung über 400€ für Abschleppen des Autos, datiert auf besagten Märzmorgen 7:50.


    Ich habe die Geschäftsbedingungen von Share Now durchforstet, aber nichts gefunden. Was ist meine Pflicht, wenn alle Ladekarten eines E-Fahrzeuges an einer Ladesäule nicht funktionieren?

    Ich ging davon aus, dass das Auto eh bald vom nächsten Mieter bewegt wird. Vermutlich war der Polizei ein nicht ladendes Fahrzeug an einer Säule ein Dorn im Auge. Aber Share Now muss das doch öfters haben: auch ein längst fertig geladenes Auto, das länger nicht gemietet wird. Sagt Share Now dann bei Polizeianruf: „uns egal, schleppen sie ab, wir belasten weiter“? Normalerweise muss sich ja der Fahrzeughalter schnellst möglich kümmern. Aber Share Now trifft ja spezielle Abmachungen mit den Städten.


    Was haltet ihr von dem Fall?

    Vielen Dank!!


    Sarah

  • Je nach dem wie leer dein Fahrzeug war, wird das Fahrzeug gesperrt und kann nicht mehr angemietet werden. (Genaue Prozent Angabe habe ich nicht, jedoch gibts da irgendwo bei 10 oder 15% die Grenze (bei Elektro, Benziner niedriger). - zumindest in München).

    => Fahrzeug wird nicht mehr bewegt bis zum erscheinen eines Mitarbeiters oder Dienstleisters.


    Auch bezweifle ich, dass die Polizei Share Now anruft vor dem abschleppen (dauert zu lange bis da jemand kommen könnte und im Nachgang wird Share Now informiert).


    Richtig wäre vsl. gewsen das Fahrzeug nicht an der Ladesäule stehen zu lassen, sondern einen normalen Parkplatz im Umfeld zu sehen.

    Einmal editiert, zuletzt von lukimuc ()

  • Okay, vielen Dank für eure Antworten! Hab es wohl verbockt.


    Bleibt für mich die Frage:


    Wie ist es mit einem Fahrzeug, das zum Laden angeschlossen ist, aber unerwartet lange nicht vom nächsten Share Now Kunden gemietet wird? Können dort Kosten auf den Mieter, der es abgestellt und angeschlossen hat, zukommen?


    Beste Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von Saruk ()

  • Moin,

    ShareNow ist es in der Regel egal, ob du abgeschleppt wirst oder nicht, sie reichen es ja weiter.

    Bezüglich der Höchstparkdauer müsstest du nochmal bei ShareNow nachgucken/-fragen. Bei MILES ist es so, dass du 48h nach Mietende dafür verantwortlich bist, dass das Auto dort parken darf.

    Bei Ladesäulen kann es sich natürlich auch nochmal anders verhalten.

  • Ich habe über Jahre hobbymäßig Fahrzeuge von ShareNow, WeShare (RIP) und aktuell Miles an öffentlichen Ladesäulen aufgeladen. Allerdings nur in Berlin. Regelmäßig standen die Fahrzeuge länger dort länger, als laut Parkscheibe erlaubt. Manchmal

    auch über Tage. Nie war ein Knöllchen dran. Mittlerweile sind bei neueren Ladesäulen die Begrenzungen per Parkscheibe, die vorher immer bestanden (Max. 4h zwischen 8 und 18 Uhr), nicht mehr vorgegeben. Ich gehe davon aus, dass dem Ordnungsamt die Blockiergebühren, die üblicherweise ab 4 Stunden dem Carsharing-Unternehmen vom Säulenbetreiber berechnet werden, bekannt sind und daher keine weiteren Strafmaßnahmen vorgenommen werden. Natürlich aber nur, wenn das Ladekabel auch angeschlossen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von userportal ()

  • Zumindest in München ist das beenden der Miete an der Ladesäule explizit erlaubt, wenn man das Fahrzeug zum Laden ansteckt. In diesem Fall wird sich also Share Now etwas schwer tun dir die Strafe weiterzugeben.


    Edit: Früher stand es mal in den Parkregeln separat drin. So eindeutig wie früher ist es nun nicht mehr


    FAQ dazu:


    Deutschland

    Ja, es ist erlaubt, an allen unseren Partner-Ladestationen zu parken und die Fahrt zu beenden, wenn ein Auto korrekt angeschlossen ist und aufgeladen wird. Siehe alle Parkregeln

    2 Mal editiert, zuletzt von lukimuc ()

    • Grundsätzlich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten, so lange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist (siehe § 26 StVG).
    • Zum Abschleppen von ShareNow Fahrzeugen: Hier in Düsseldorf ist es so, dass die Fahrzeuge, wenn verkehrsbehindernd geparkt, lediglich versetzt werden, dann an eine geeignete Stelle im öffentlichen Verkehrsraum. Es gelten die Tarife des angeforderten Vertrag-Abschleppunternehmens der Kommune oder Polizei. 400.- Euro für das Versetzen erscheinen mir hier jedoch überteuert.
    • Die FAQ für Stuttgart besagen zudem noch, dass in "Parkscheibezonen" das Beenden der Miete erlaubt ist. Bei zeitlich befristeten Parkplätzen gilt ebenfalls die 48h Regelung.
  • Moin Sarah,


    es hilft dir jetzt nicht weiter was ich schreibe, siehe es tatsächlich als Lehrgeld an.


    Hier in Hamburg werden täglich zig Fahrzeuge von Carsharing abgeschleppt, die Nutzer meinen ja auch überall damit parken zu können.

    Bis vor etwa zwei Jahren war es auch möglich ohne Ladevorgang mit E Kennzeichen an einem solchen Parkplatz zu parken, nun nicht mehr, ich denke mal deutschlandweit, gibt halt zu wenig Ladesäulen für die vielen E Autos.

    Hier in Hamburg wird alles abgeschleppt und in den Autoknast gebracht, die Behörde macht keinen Unterschied ob Carsharing, Mietwagen oder was auch immer. Die rufen auch nirgendwo an, schon gar nicht bei einer Carsharing Hotline. Wäre ja auch nicht gerecht im Sinne der Allgemeinheit.

    Die Autos müssen dann immer aus der Verwahrstelle abgeholt werden. Hier entstehen Kosten von etwa 500€.


    Also immer gut aufpassen wo die Autos abgestellt werden, mittlerweile gibt es hier aber auch viele Parkplätze ausschließlich für Carsharing Autos..