Ohne jetzt einen neuen Thread in "Mietwagen allgemein" zu eröffnen. Wie ist es rechtlich, wenn die Rückgabe an einer Station aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist? Frage zielt auf den Vorfall am Hamburger Flughafen ab.
Eine Zusatzgebühr wegen Rückgabe an einer anderen Station dürfte dann nicht berechnet werden, oder?