Sixt Reifenschaden nicht selbst verursacht

  • Hallo liebe Community,


    in einer Streitigkeit mit Sixt freue ich mich auf gute Ratschläge und das gesammelte Wissen hier im Forum. Kurz zur Beschreibung des Vorfalls:


    Ich habe Anfang November bei Sixt für 2 Tage ein Auto gemietet und bekam ein Upgrade auf einen A7. Gefahren bin ich ca. 700km, fast ausschließlich Autobahn und Landstraße, geparkt wurde auf "richtigen" Parkplätzen, d.h. nicht neben dem Bordstein. Rückgabe erfolgte am Feiertag (1.11.) bei geschlossener Station.


    Einige Tage später dann eine Nachricht von Sixt wegen eines Schadens am Reifen und Aufforderung zur Zahlung. Es handelt sich dabei um einige, z.T. kleine, Risse am Übergang von Lauffläche zu Reifenflanke, weswegen ein neuer Reifen besorgt wurde. Während meiner Fahrt ist es allerdings zu keinerlei Zwischenfällen oder Situationen gekommen, in denen ich das hätte verursachen können (z.B. unbefestigte Wege, unvorsichtiges Einparken o.Ä.).

    Die betreffende Sixt-Station befindet sich in der Tiefgarage eines Hotels, entsprechend eng und schlecht beleuchtet war es bei der Übergabe. Außerdem hätte ich den Schaden am Reifen auch nur dann bemerken können, wenn der Riss zufällig gerade "oben" gewesen wäre, wenn das Fahrzeug auf der Stelle draufsteht, kann man auch nichts sehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sixt die Fahrzeuge immer zu zweit überprüft, sodass ein Mitarbeiter den Wagen vor- und zurückfährt, während ein anderer die Reifenlaufflächen checkt.


    Sixt behauptet natürlich trotzdem, dass man immer alle Reifen kontrolliert hätte und deswegen ich verantwortlich sein müsste, was ich im bisherigen Mailverlauf zurückgewiesen habe.


    Zusatzversicherungen habe ich keine abgeschlossen, weil Mietwagenvollkasko in meiner Miles & More Kreditkarte enthalten ist. Dummerweise gilt die natürlich nicht für Reifenschäden. ADAC-Mitgliedschaft besteht genauso wie Rechtschutzversicherung für den Fall der Fälle...


    Was für ein Vorgehen empfehlt Ihr mir? Soll ich weiter darauf bestehen, dass der Schaden schon vorher dagewesen sein muss und nicht erkennbar war? Soll ich eher darauf gehen, dass der Schaden wenn dann nicht durch meine Schuld entstanden ist (z.B. durch Steine oder so auf der Fahrbahn) mit Verweis auf entsprechende Gerichtsurteile?


    Vielen Dank im Voraus! :-)

  • So allgemein gilt ja, dass man als Mieter für Schäden haftet, die man zu vertreten hat und dass Verschlechterungen der Mietsache, die durch gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache entstehen, nicht zu vertreten sind.


    Mich würde es überraschen, wenn man seit neuestem als Musterautofahrer immer jemanden vor dem Auto her laufen lassen müsste, um kleine Metallteile o.ä. von der Autobahn zu sammeln, die solche Schäden verursachen. Darauf würde ich mich in dem Themenfeld konzentrieren. Steinschlag hat auch einen Artikel, viele Urteile dürften sich thematisch gut übertragen lassen.