Sixt Tesla Supercharger Nachberechnung

  • Ich habe dem jetzt erstmal widersprochen. Ich habe erwähnte das man sich so sehr unglaubwürdig gegenüber Vielmietern macht und das nochmal überdenken sollte nach so einer langen Zeit so nen Mist in Rechnung zu stellen und man sich ja überlegen müsse ob man nicht zukünftig auf andere Vermieter wechselt wenn man so nen Mist sendet.


    Mal gucken was raus kommt

  • ich hab den ersten Rechnungslauf über zwei SC Ladungen verweigert mit den Hinweis, dass Rechnungen spätestens nach sechs Monaten gestellt werden müssen und mit Verweis auf §14 Abs. 4 UStG. Die gestrige E-Mail mit der Berechnung für Mai ebenfalls. Bislang ist auch nichts nachgefordert worden. Liegt eventuell auch daran, dass Sixt und ich eine B2B Beziehung haben. Die übliche Verjährung sind ja drei Jahre.

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  • ich hab den ersten Rechnungslauf über zwei SC Ladungen verweigert mit den Hinweis, dass Rechnungen spätestens nach sechs Monaten gestellt werden müssen und mit Verweis auf §14 Abs. 4 UStG. Die gestrige E-Mail mit der Berechnung für Mai ebenfalls. Bislang ist auch nichts nachgefordert worden. Liegt eventuell auch daran, dass Sixt und ich eine B2B Beziehung haben. Die übliche Verjährung sind ja drei Jahre.

    Sixt hat geantwortet:

    "bei den Ladevorgängen am Tesla Supercharger geht SIXT automatisch in Vorkasse. Die entstandenen Kosten zu Ihrem Mietvertrag XXX haben wir nun weiter berechnet. Bitte entschuldigen Sie, dass dies verzögert erfolgte.


    Unsere Forderung für die uns durch Ihre Nutzung des Tesla Superchargers entstandenen Kosten ist nicht verjährt. Sie unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren. Die von Ihnen erwähnte kürzere Verjährungsfrist ist nur für Ansprüche einschlägig, die vom Zustand des Mietwagens bei Rückgabe abhängen (insbes. Schäden) und hier nicht relevant."

  • Sixt hat geantwortet:

    "bei den Ladevorgängen am Tesla Supercharger geht SIXT automatisch in Vorkasse. Die entstandenen Kosten zu Ihrem Mietvertrag XXX haben wir nun weiter berechnet. Bitte entschuldigen Sie, dass dies verzögert erfolgte.


    Unsere Forderung für die uns durch Ihre Nutzung des Tesla Superchargers entstandenen Kosten ist nicht verjährt. Sie unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren. Die von Ihnen erwähnte kürzere Verjährungsfrist ist nur für Ansprüche einschlägig, die vom Zustand des Mietwagens bei Rückgabe abhängen (insbes. Schäden) und hier nicht relevant."

    Ich habe eben nach meinem Widerspruch eine Email von Sixt bekommen, in der Sie copy paste exakt die gleichen Wortbausteine benutzt haben. Fun fact: Ich habe in meiner Email in keiner Zeile auf eine Verjährung oder Ähnliches verwiesen....


    Anyway, Rechnung wurde storniert, Ziel erfüllt.

  • Mit welcher Begründung wurde die Rechnung storniert?

    Ich habe darauf verwiesen dass der RSA mir die Info mitgegeben hat, dass die SC-Nutzung nach wie vor nicht weiterverrechnet wird.

    Zusätzlich dann noch der Verweis auf meine vorhandenen, deutlich günstigeren Ladetarife, die ich in dem Fall alternativ genutzt hätte und ein wenig Gemecker meinerseits über falsch geschulte Mitarbeiter.


    Dann kam das zurück


    "Unsere Forderung für die uns durch Ihre Nutzung des Tesla Superchargers entstandenen Kosten ist nicht verjährt. Sie unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren. Die von Ihnen erwähnte kürzere Verjährungsfrist ist nur für Ansprüche einschlägig, die vom Zustand des Mietwagens bei Rückgabe abhängen (insbes. Schäden) und hier nicht relevant.


    Bei SIXT können Sie sich darauf verlassen: Wann immer möglich, suchen wir nach einer einvernehmlichen Lösung.


    Um Ihnen entgegenzukommen, stornieren wir die Tesla Supercharger Rechnung."


    Typisch Sixt eben. Gehen Null auf meine Aussagen ein und schreiben über Verjährungsfristen, obwohl ich darüber kein Wort verloren habe :D