Ganz davon abgesehen, dass mir persönlich das Risiko auch viel zu hoch wäre, hinterher auf mehreren zehn-/hunderttausend Euro Schulden für ein paarhundert km Spaß sitzen zu bleiben , interessiert es mich, ob die Haftungsreduzierung und die Haftpflichtversicherung im o.g. Fall gleichermaßen erlöschen. Die AVen stellen es natürlich so hin, dass das der Fall ist, aber ist das überhaupt rechtens?
Um das zu erläutern muss ich etwas ausholen:
Bei den Haftpflichtversicherungen, die man für Privat-KFZ abschließt kann man ja angeben, ob nur "man selbst", oder auch andere Personen den Wagen fahren und darüber versichert sein sollen (was sich natürlich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt).
Aber dann gibt es z.B. den Fall, wo jemand anderes mit dem Fahrzeug fahren MUSS, das eigentlich nur bei Führen durch den Versicherungsnehmer versichert ist - beispielsweise, um eine verletzte Person ins Krankenhaus zu bringen, Medikamente aus der Apotheke abzuholen etc. - klingt jetzt zwar etwas hypothetisch, aber es kann ja dazu kommen. Und wenn in einem solchen Fall ein Unfall passiert, dann muss die Versicherung zahlen. Das hatte ich mal vor Jahren recherchiert, als ich mir meine erste KFZ-Versicherung ausgesucht habe...