Schaden Heckschürze durch Unfall mit Fahrerflucht

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass mir jemand einen Rat oder eine Erfahrung zukommen lassen kann, da ich nicht weiß, was genau zu tun ist.


    zum Sachverhalt:
    Mein Freund hat sich bei einem Autohaus einen Mietwagen angemietet, allerdings nur mit Haftpflichtversicherung.
    Am Samstag wurde dann dieses Auto durch einen Rempler auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums beschädigt. Der Unfall-Verursacher hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und niemand soll es gesehen haben.
    Daraufhin haben wir eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei aufgegeben. Somit ist der Schaden auch bildlich dokumentiert. Es handelt sich um geringfügige Kratzer, einer Delle und einer gesprungenen Halterung der Kunststoffheckschürze eines Mitsubishi Lancer.


    Das Autohaus hat auch den Schaden bereits repariert, obwohl die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Es hieß, dass Auto muß sofort in den Einsatz, weil wir die Ausfallkosten nicht bezahlen könnten. Ein Kostenvoranschlag liegt uns auch noch nicht vor. Ich habe mich bei einem anderen Autohaus erkundigt, was die Teile incl. Lackierung und Anbau kosten könnten. Es belief sich bei knapp 500Euro.
    Meine Frage ist, was man tun kann, wenn die Kosten deutlich darüber liegen? Eine nachträgliche sachgerechte Prüfung des Schadens ist nicht mehr nachvollziehbar, da das KFZ bereits repariert ist. Muß der KV sofort bezahlt werden? Wenn ja, dann tatsächlich ohne MwSt?


    Wie können wir da am besten vorgehen, da das Autohaus ja weiß, dass wir durch die fehlende TK/VK ja alles zahlen müssen?


    Ich danke Euch schon mal für Eure Tipps!

  • Hmm schwierig! Am sinnvollsten ist es I M M E R eine Vollkasko abzuschließen, gerade bei Neuwertigen Autos. Sollte dein Freúnd mal gegen den Baum fahren oder das Auto würde geklaut werden, dann muss er ALLES zaheln! Das wäre in der Regel der finanzielle Ruin, da ein Neuwagen nicht gerade günstig ist. Ich würde mich in diesem Fall damit abfinden, was das Autohaus für ne Rechnung schickt, da man dieses durch die gemachten Fotos nciht genau überprüfen kann, dass das "nur" 500 Euro kostet. Gut finde ich jedenfalls, dass das Autohaus das Auto direkt repariert hat, da er bei nem AUsfall (wie du schon sagtest) dafür zahlen müsstet, und das könnte noch um einiges teurer sein !

  • könnte interessant werden, wenn das Autohaus Dir eine Rechnung schickt. Kannst dann ja mal nach einem Gutachten fragen, "du brauchst das schließlich für die externe Versicherung" ...
    Ansonsten: Anwalt

  • Das ist mir schon alles klar, dass man eine VK immer abschließen sollte.
    Die Frage ist ja jetzt, was man tun kann, falls die Kosten unnachvollziehbar hoch sind.

  • Das ist eine gute Idee mit dem Gutachten.
    Kann das ein Wk- Meister ausstellen?


    Dieses AH ist eh schon komisch.
    Erst letztens hatte mein Freund eine Panne (LIMA defekt).
    Nach 4h kam der Abschleppdienst, der durch die Mobilitätsgarantie angefordert werden mußte.
    Wie mein Freund von der Autobahn nach Hause kam, hat keinen interessiert.
    Ich bin dann 300km gefahren, um ihm von der Autobahn abzuholen. Schadensersatz gäbe es angeblich nicht.
    Eine Sache für den Anwalt oder sollte ich eine Rechnung stellen?

  • falls keine Fotos, Zeugen oder kaputte Teile mehr exestieren bleibt Dir nichts anderes über als die Rechnung zubezahlen und es als Lehrgeld zuverbuchen. Andere Wege wird es nicht geben !!!

  • Na, warte doch erst mal, was passiert. Grundsätzlich isses aber ja so, dass der Eigentümer das Recht auf eine ordentliche Reparatur hat. Und dass dich das Autohaus/der Vermieter hier swohl kaum zum Selbskstenpreis aus der Sache kommen lässt....oder besser gesagt: zum möglichst günstigen Tarif, is zwar asi, aber heutzutage leider normal.


    Ob die 500,-, die dir genannt wurden stimmen kann ich nicht sagen (von wem kommt die Aussage?, was is da alles dabei?, ...).


    Ich sag nur mal so viel: Unterschätze gerade mal so "kleine Kratzer" nicht. Da sind auch schnell mal 1.000,- weg, wenn es der Geschädigte drauf anlegt...(Ausbau, komplett lackieren, ...).


    Jetzt noch einen Gutachter beauftragen? Mhm...hatte um Ostern rum selber das Problem, dass ich an nem anderen Wagen hängen blieb...da hat allein der Gutachter des Gegners über 200,- genommen. Ob das bei 500,- Streitwert lohnt?


    Jetzt wart erst mal, was passiert :)

  • falls keine Fotos, Zeugen oder kaputte Teile mehr exestieren bleibt Dir nichts anderes über als die Rechnung zubezahlen und es als Lehrgeld zuverbuchen. Andere Wege wird es nicht geben !!!

    Also, Fotos hat die Polizei gemacht, die wir auch anfordern können.
    Das Autohaus '( des Miewagen) selbst ist auch Vertragshändler und Wk der gefahrenen Marke. Ich habe lediglich bei mir hier im Ort einen anderen Vertragshändler gefragt, was die schürze incl Lackierung und Anbau kosten kann.

  • Gutachterkosten um die 200 EUR sind aber normal. (KFZ)


    Glaub ich auch. Viel Geld isses dennoch :D. Deswegen sag ich ja: bei 500,- dann noch nen Gutachter, der einen bereits reparierten Schaden begutachten soll? Mhm...richtig blöd gelaufen. Ich bin da mit meinem Latein am Ende.


    Wenn du/ihr rechtschutzversichert bist/seid, dann kannste ja mal nen Anwalt fragen, was man da eventuell noch machen kann..

  • Das man erstmal abwarten sollte ist ja klar. Nur wenn das Autohaus ohne Rücksprache mit mir den Schaden repariert und mir dadurch jegliche Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit der Schadenshöhe nimmt ist das doch recht grenzwertig.


    Der Werkstattmeister dürfte in der Regel auch kein bestellter Gutachter sein.

  • na, ich glaub bei 500 euro ist es ok. Ist halt dann Le(e)hrgeld.
    Sollte es aber in die tausende gehen, dann muß man halt schau'n.

  • Keine Haftpflicht zahlt ohne Gutachten! Warum sollte das für uns Privatpersonen nicht gelten?


    Sofern kein Gutachten vorliegt, kann auch niemand nachvollziehen wie groß der Schaden wirklich war und ob das AH seiner Schadensminderungspflicht auch nachgekommen ist etc.


    Sehe das deshalb so wie Bernd. Ohne Gutachten, keine Zahlung... Da lohnt sich auch ein Anwalt, der einfach mal einen Schriftsatz verfasst und die Umstände erklärt. =Bleibt bezahlbar und Paragraphen + Anwalt ziehen bei solchen Streitigkeiten in der Regel.


    Das Geld für ne anwaltliche Erstberatung und folgenden Schriftsatz sind da sicher nicht schlecht investiert.


    Gruß


  • Das interessiert mich jetzt genauer


    Wieso ist das Autohaus komisch?


    Hätte der Abschleppwagen Deinen Freund 150 km weit nach Hause fahren sollen ( mit Tempo 80 )?


    In den Geschäftbedingungen der Mobiltitätsgarantie müssen doch die Leistungen drinstehen?

  • Keine Haftpflicht zahlt ohne Gutachten!


    Wer sagt denn das?


    Gerade bei Kleinschäden oder eindeutigen Schäden sind die Versicherungen froh, wenn keine teuren Gutachten erstellt werden, sondern nur ein paar aussagekräftige Photos, denn die Versicherungen müssen die Gutachten ja wieder bezahlen.


    Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass das Autohaus aussagekräftige Photos gemacht hat

  • Das mag ja alles sein. Nur, sollte man dem Kunden, der schließlich die Kosten zu tragen hat, nicht zumindest vorher die Gelegenheit geben überhaupt mal zu verstehen was der bezahlen soll?
    Das Problem ist doch hier, dass das AH die Kiste zurückgenommen und repariert hat, ohne dem Kunden überhaupt nachvollziehbar mitzuteilen, was da auf ihn zukommt.


    Keine Frage: Keine VK = Pech. Aber es ist wie mit allem im Leben: man kann es treiben, aber auch übertreiben.

  • Wer sagt denn das?


    Gerade bei Kleinschäden oder eindeutigen Schäden sind die Versicherungen froh, wenn keine teuren Gutachten erstellt werden, sondern nur ein paar aussagekräftige Photos, denn die Versicherungen müssen die Gutachten ja wieder bezahlen.


    Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass das Autohaus aussagekräftige Photos gemacht hat


    Zweimal den Fall eines nicht selbst verursachten Schadens gehabt. AH rechnet mit Schaden von 1200€, Gutachter sieht 2.500€. Das andere Mal 800 zu 1.500€


    Sind 800€/1.200€ für Dich Kleinschäden? Und wie war das mit dem Vieraugen-Prinzip? Ich als Werkstatt bestimme die Schadenshöhe, repariere ihn selbst und lasse mir das supertransparent durch die Versicherung bezahlen... Ein Schelm ... ... :P nicht dass ich das bei meinen Gutachtern gebracuht hätte... aber die gegnerischen Haftpflichtversicherungen bestanden grundsätzlich auf einer Begutachtung.


    Dass das bei exzellenten Photos auch so möglich ist, geschenkt... Glaube aber nicht dass hier der durchschnittliche Polizist Schäden für Ferngutachten abbilden möchte/kann.


    Gruß

  • Das mag ja alles sein. Nur, sollte man dem Kunden, der schließlich die Kosten zu tragen hat, nicht zumindest vorher die Gelegenheit geben überhaupt mal zu verstehen was der bezahlen soll?
    Das Problem ist doch hier, dass das AH die Kiste zurückgenommen und repariert hat, ohne dem Kunden überhaupt nachvollziehbar mitzuteilen, was da auf ihn zukommt.


    Keine Frage: Keine VK = Pech. Aber es ist wie mit allem im Leben: man kann es treiben, aber auch übertreiben.


    Ich verstehe jetzt wirklich nicht, warum in diesem Fall nur vom bösen Autohaus ausgegangen wird und keiner weiss, was es wirklich kostet.


    Das kann man dann tun, wenn plötzlich 3.000 Euro Schaden rauskommen und dann war das Ah ( im eigenen Interesse ) mit Sicherheit so klever und hat vorher ein Gutachten erstellen lassen. Wenn dem so war, gibt es aber dennoch keinen Grund den Schadensverursacher fragen zu müssen, wann und wie sie den Schaden beheben.


    --


    Ich gehe aber mal davon aus, dass es wirklich nur der 500 Euro Schaden ist und ist es eigentlich mehr als fair von der AH den Wagen schnellstmöglich zu reparieren und nicht die Kosten mit einem Gutachten und langer Standzeit unnötig in die Höhe zu treiben.


    Man sollte mal beider ganzen Angelegenheit den tatsächlichen Sachverhalt nicht aus den Augen verlieren:


    Der Mieter hat ein ganzes Auto bekommen und bringt es defekt zurück und daran ist nicht das AH schuld.

  • Ich stimme Dir ja zu, keine Frage. Wenn das alles gut läuft passt das und gut. Aber man sollte sich eben auch auf den Fall vorbereiten, dass es eben nicht gut läuft. Und der einzige Tipp hier ist und war ja: abwarten was kommt und wenn es den Rahmen sprengt ab zum Anwalt. Denn wenn es mehr ist als erwartet, muss das AH nicht davon ausgehen den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen. Es sei denn, es liegt ein Gutachten vor ...