Nötigung vs. Beleidigung - Anzeige?

  • Nach meiner Erfahrung passiert: Nichts!


    Ich hatte mal folgende Situation:


    Fuhr auf einer Straße mit 2 Fahrspuren/Richtung Ri. Berlin. An der Stadtgrenze war die eine Spur zu Ende. Also hieß es Reißverschlussverfahren. Ich fuhr auf der Spur, die nicht endete. Also den Fahrer von der anderen Spur, der etwa auf meiner Höhe fuhr reingelassen.
    Da meinte dann so ein I***t (nachfolgend A**L genannt) 10m hinter dem, den ich reingelassen habe, dass er auch noch rein möchte. Dummerweise passte A**L aber nicht in die 2m Lücke hinein. Also zog A**L langsam nach rechts (so wie es die Italiener und Franzosen machen). Hab ihn per Dauerhupe gewarnt, dass er dabei ist mich von der Straße zu drängen ... und um nen Unfall zu verhindern musste ich leicht bremsen und ne Lücke machen (in nem Kleinwagen möchte man ned bei 80 km/h von der Straße abkommen :wacko: )
    .. seine Reaktion ... Vollbremsung!!! :cursing:


    Hatte in der Situation wirlich Schwein gehabt ... denn er war - zum Zeitpunkt der Vollbremsung ... bereits vor mir. Und ich kam nur wenige cm hinter ihm zum stehen. :103:


    Danach Anzeige bei der Polizei erstattet, wegen Nötigung. Konnte Kennzeichen und Fahrerbeschreibung angeben, hatte aber keinen Zeugen. Was ist passiert? Nix! Hab nie wieder was davon gehört :(


    Seit dem weiß ich, dass ich Deutschland jeder machen kann, was er will. So lange man keinen Zeugen hat, interessierts niemanden :|

  • Na ja ... Wer hier schreibt, "ich hatte es ein wenig eilig", der disqualifiziert sich und sein daraus folgendes Verhalten schon fast automatisch. Aus der Schilderung kann man folgern, dass der Mopedfahrer sich straßenverkehrsordnungstechnisch komplett regelkonform verhalten hat, während der TO sich in dieser Hinsicht mindestens zweimal danebenbenommen hat.


    Aber immer daran denken: Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit Schweinen werfen! Ich wage zu behaupten, dass jeder von uns sich schon mal nicht "regelkonform" verhalten hat. Wenn man einen guten Tag oder es eilig hat, dann hagelt es bisweilen auch mal "Stereo-Strafzettel" oder man ist froh nicht erwischt worden zu sein.


    Siehe auch: Fanpost-Fred

  • Ich wage zu behaupten, dass jeder von uns sich schon mal nicht "regelkonform" verhalten hat.


    Gar keine Frage. Allerdings rechtfertigt das nicht das geringste.

  • Danach Anzeige bei der Polizei erstattet, wegen Nötigung. Konnte Kennzeichen und Fahrerbeschreibung angeben, hatte aber keinen Zeugen. Was ist passiert? Nix! Hab nie wieder was davon gehört :(


    Seit dem weiß ich, dass ich Deutschland jeder machen kann, was er will. So lange man keinen Zeugen hat, interessierts niemanden :|


    Also ich hatte auch mal jemanden wegen Nötigung und Beleidigung angezeigt. Der Polizist meinte anfangs, wenn ich nichts höre, haben die Beschuldigten einen Strafbefehl vom Staatsanwalt bekommen und ihn akzeptiert. Falls das Verfahren jedoch eingestellt wird, bekomme ich eine Mitteilung.


    So war es dann auch. Gegen den Beifahrer wurde das Verfahren wegen Beleidigung eingestellt. Ich bekam einen Brief darüber.


    Der Fahrer hingegen legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, und so wurde ich vor Gericht als Zeuge geladen.


    Am Ende wurde der Fahrer (obwohl die Ehefrau für ihn aussagte) zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er mir "den Vogel" zeigte.


    Die Sache der Nötigung wurde fallengelassen, da das zu dichte Auffahren inkl. Lichthupe nicht lange genug gedauert hat. Es müssten wohl mind. mehrere Hundert Meter sein.

  • gehört zu einem Mordversuch nicht der Plan, den Menschen umzubringen?


    ansonsten: ob man bei ner A-Klasse bremst oder gas gibt, macht sowieso keinen Unterschied.


    Konsequenz: Kinder kommen zum Vater, Mutter begeht im Knast Selbstmord. und das wegen eines Aussenspiegels...

  • Hmmm.....also die Reaktion der Ärztin ist natürlich völlig überzogen und in keinster Weise gerechtfertigt, aber in gewisser Weise kann ich sie auch verstehen. So, wie sich unsere "Anti Auto Öko Rebell" Radfahrer in Berlin manchmal benehmen, Sachen kaputt fahren und dann noch einen beleidigen kommt einem manchmal schon so der Gedanke, "den mach ich platt"..... Man besinnt sich dann recht schnell wieder, aber eine aufs Maul hat der ein oder andere Pedalfanatiker schon verdient...... :210:

  • Habe woanders gelesen, dass es sich um einen ML handelte. Ein bisschen Schadenfreude muss ich aber zugeben, so wie die Radfahrer teilweise in Berlin fahren und sich verhalten... So rabiat muss man ja nicht vorgehen aber den ein oder anderen vom Rad zu schubsen wäre mir auch mal ganz lieb...

  • Aber jemand, der einem anderen den Spiegel abfährt und ihm dann auch noch den Mittelfinger zeigt, also bei solchen Leuten könnte ich sicherlich auch ausrasten! Zwar würde ich den sicher nicht überfahren, aber überholen, anhalten und ihn dann "per Hand" unsanft vom Rad holen würde ich allemal.

  • Zwar würde ich den sicher nicht überfahren, aber überholen, anhalten und ihn dann "per Hand" unsanft vom Rad holen würde ich allemal.


    Wird auch sehr teuer! Zwar wird das Verhalten des Radfahrers im Zivilprozeß im Rahmen des Mitverschuldens berücksichtigt, lässt aber den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch nicht entfallen. Dazu kommt die Geldauflage aus dem Strafverfahren (so ab 900€ aufwärts).


    Habe das letztes jahr mal so durchgezogen. Mandant hatte einem Autofahrer, der sehr dicht an ihm vorbeifuhr, den Mittelfinger gezeigt. Autofahrer hält an und tritt beim Vorbeifahren gegen das Hinterrad. Mandant fliegt auf die Straße,Rad beschädigt, Gegenverkehr kann noch abbremsen.


    Ergebnis: Mithaftung Radfahrer 35%, Strafverfahren gegen Autofahrer eingestellt (Zahlung 1.200€), weitere zivilrechtliche Ansprüche 1.500€ zuzüglich Kosten.


    Versicherung zahlt nix. Wenn der Autofahrer ne LH KK hat, gabs wenigstens Meilen...

  • Mandant hatte einem Autofahrer, der sehr dicht an ihm vorbeifuhr, den Mittelfinger gezeigt.

    Tja — diese Sorte Autofahrer habe ich (als Radfahrer) auch schon kennengelernt. Die überholen einen zuerst mit derart geringem Abstand, dass man das nur als versuchte Körperverletzung, wenn nicht versuchten Totschlag, werten kann, um während der dann folgenden 100 m Fahrstrecke nirgendwo anders hin zu gucken als in ihren Rückspiegel, um auch ja nicht zu verpassen, was sie da gerade provoziert haben. Völlig unfassbar, wie gedankenlos es solche Leute riskieren, mich damit ins Krankenhaus oder auf den Friedhof und sich selbst in den Knast zu befördern ...

  • Ich kenn nur die Radfahrer die sich immer an der Ampel vordrängeln und dann so eiern, dass man als Autofahrer ewig warten muss. Da fahre ich auch dicht vorbei und stelle mich an der nächsten Kreuzung so hin, dass die rechts nicht mehr vorbei kommen. Sollten sie es links versuchen mache ich die Tür auf und gucke böse, wirkt immer ^^


  • Wieso darf der Autofahrer hier keine "Notwehr" geltend machen? Schließlich wollte er den Straftäter festhalten, und konnte sich keines anderen Mittels bedienen...


    Also muss ich auch Angst haben, ne dicke Geldstrafe zu bekommen, wenn ich einem Bankräuber, der gerade maskiert aus der Bank läuft ein Bein stelle und er sich dabei verletzt?


    Dann am besten immer schön wegschauen und keine Eigeninitiative ergreifen, außer 110 wählen, die dann eh erst kommt, wenn alles schon vorbei ist und die Täter über alle Berge...armes Rechtssystem...


    [edit] §127 StPO...

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  • Ich kenn nur die Radfahrer die sich immer an der Ampel vordrängeln und dann so eiern, dass man als Autofahrer ewig warten muss. Da fahre ich auch dicht vorbei und stelle mich an der nächsten Kreuzung so hin, dass die rechts nicht mehr vorbei kommen. Sollten sie es links versuchen mache ich die Tür auf und gucke böse, wirkt immer ^^


    ich mach das eigentlich grundsätzlich so, dass rechts zu wenig Platz ist. darf man das nicht?

  • Wieso darf der Autofahrer hier keine "Nothilfe" geltend machen? Schließlich wollte er den Straftäter festhalten, und konnte sich keines anderen Mittels bedienen...


    Also muss ich auch Angst haben, ne dicke Geldstrafe zu bekommen, wenn ich einem Bankräuber, der gerade maskiert aus der Bank läuft ein Bein stelle und er sich dabei verletzt?


    Dann am besten immer schön wegschauen und keine Eigeninitiative ergreifen, außer 110 wählen, die dann eh erst kommt, wenn alles schon vorbei ist und die Täter über alle Berge...armes Rechtssystem...


    Verhältnismäßigkeit.


    Wenn er dir dein Auto beschädigt und abhauen will, darfst du ihn auch "festnehmen"