Verwarnungsgeld für Falschparken nach Rückgabe!

  • Zur privaten Sache: Der HALTER haftet!! Der bekommt ja auch den Strafzettel! Also ist die Sache für's Ordnungamt klar!! Das ist einfach und vor allem LOGISCH! Was interessiert die denn, wem Du Dein Auto gibst.


    Zur Mietwagensache: Nun gibt ja nicht jeder den Leihwagen in seiner Heimatstation ab. Hast Du zufällig mal den Mietwagenbungalow in Berlin Tegel gesehen. Da ist direkt vor dem Eingang ne Fahrspur, die regelmäßig als Parkplatz für Abgeber genutzt wird. Circa 50meter dahinter ist der Bereitschaftsplatz für die Abschlepper. Wenn die RAs nicht fragen, es auch nicht sehen (Jalousienen zu etc.) und dir den Wagen trotzdem abrechnen dann biste raus. Was glaubst Du, wie oft da Autos weggezogen werden. Da sind auch die Autovermieter am bezahlen. Sicher muss der Mieter bezahlen, wenn er nur den Schlüssel auf den Tisch legt und zum Flieger rennt. Aber jetzt allgemein auf die StVO pochen ist wohl zu einfach...

  • Zitat

    Wenn sich jmd Dein Auto leiht, es dir wieder gibt, aber bei der abgabe auf der falschen seite geparkt hat und du als halter dafür den strafzettel bekommst, dann ist es auch des halters schuld?? häh? wo ist da bitte die logik? und wieso muss der RA überprüfen, dass die wagen richtig geparkt ist?? davon darf man ja wohl ausgehen, wenn du einen führerschein besitzt. wenn nicht, müsste man sich fragen, ob du die stvo überhaupt beherrscht und ob man dir wirklich einen wagen verleihen sollte. frei nach dem studivz-motto "die stvo behindert meinen fahrstil"?


    Meiner Meinung nach ist es schon die Pflicht des RA zu überprüfen wie der Wagen geparkt wurde. Besonders in dem Fall, wo kein privater Parkplatz zur verfügung steht. Gehen wir mal von dem Fall aus, dass die ganze Strasse zugeparkt ist und nur noch ein Platz im Parkverbot frei wäre. Dann dürfte der Mieter auch nicht dafür belangt werden und der RA müsste das Fahrzeug umparken.


    Ausserdem müsste er den Wagen normalerweise so schnell wie möglich Checken. Denn wie die Vorredner schon schrieben: Beispiel: Der Wagen wird ohne Schäden abgegeben, eine Stunde später kommt eine Gruppe Kiddies vorbei und geht mit einem Schlüssel am Auto entlang. 2 Stunden später checkt der RA den Wagen und entdeckt die Kratzer. Dann wird der Mieter dafür belangt.

  • das mit dem schaden ist klar, aber das sind zwei paar socken. und im parkverbot hättest du nach stvo ebenfalls nicht parken dürfen.


    Das ist natürlich richtig. Aber nun denk doch mal an den jungen Ösi, der ja nicht in einer Parkverbotszone, sondern lediglich auf der falschen Seite (entgegen der Fahrtrichtung) parkte. Somit war er sich keiner Schuld bewusst und konnte so auch dem RA nicht bescheid sagen. Also bleibt zu klären, ob das Auto nicht geprüft wurde, oder es nach Prüfung stehen gelassen wurde. Wenn das der Fall ist, dann ist die Verantwortung natürlich beim Vermieter!

  • Wenn sich jmd Dein Auto leiht, es dir wieder gibt, aber bei der abgabe auf der falschen seite geparkt hat und du als halter dafür den strafzettel bekommst, dann ist es auch des halters schuld?? häh? wo ist da bitte die logik? und wieso muss der RA überprüfen, dass die wagen richtig geparkt ist?? davon darf man ja wohl ausgehen, wenn du einen führerschein besitzt. wenn nicht, müsste man sich fragen, ob du die stvo überhaupt beherrscht und ob man dir wirklich einen wagen verleihen sollte. frei nach dem studivz-motto "die stvo behindert meinen fahrstil"?

    Na du scheinst ja die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben. Absolut überflüssiger Kommentar in meinen Augen.

  • Sorry dass ich den Fred so spät nochmal Ausgrabe, aber bei Hertz z.B. ist die Lage dazu eindeutig, hab mir bei denen mal die Vertragsbedingungen bei meiner letzten Miete durchgelesen und da stand in etwa drin "Bei Rückgabe ist das Fahrzeug auf Gekennzeichneten Parkflächen abzustellen, die Kosten für etwaiges falschparken trägt der Mieter." (ungefähr dieser Wortlaut)