Hallo,
ich habe an einem gemieteten Wagen einen Schaden verursacht. Da es meine erste Ausleihe war, erhoffe ich hier ein paar nützliche Tipps für das weitere Verfahren erhalten zu können.
Sachlage:
Ich habe den Mietwagen in einem Parkhaus geparkt. Beim Verlassen des Parkhauses habe ich bei der Abfahrt vom 1.OG in das EG mit dem Wagen eine Geländerstange geschrammt. Da meines Wissens die Polizei bei Schäden auf Privatgrundstücken nicht zuständig ist (Personenschaden und Vorsatz lag nicht vor), ich nach Bezahlung des Parktickets nur eine begrenzte Zeit habe das Parkhaus zu verlassen und den Weg zur Ausfahrt für alle Autos ab dem 1.OG aufwärts blockiert habe (ein paar Autos standen schon ungeduldig hinter mir), habe ich die Unfallstelle ohne Anruf bei der Polizei verlassen. Am Geländer lag ebenfalls kein Schaden vor.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich nicht daran gedacht, dass laut Mietvertrag die Haftungsbeschränkung auf 650€ entfällt, wenn keine Polizei gerufen wird. Jetzt möchte der Vermieter natürlich sämtliche Kosten (1700€) von mir bezahlt haben.
Begründung in der Rechnung:
"Mit diesem Schreiben müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir wegen positiver Vertragsverletzung gemäß AGB [Anm.: die AGB habe ich nicht bei Vertragsabschluss erhalten. Ich habe den Wagen über ein Autohaus bezogen] keine Haftungsreduzierung gewähren. Wir müssen Sie lt. Mietvertrag [Anm.: ok, da stand's drin], Preisliste und Geschäftsbedingungen mit dem uns entstandenen Schaden in Haftung nehmen.
Lt. Mietvertrag, der gültigen Preisliste und den allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen ist der Mieter des Fahrzeuges bei einem Unfall verpflichtet sofort die Polizei hinzuzuziehen [Anm.: auch bei einem von der öffentl. Straße durch eine Schranke abgegrenztes Privatparkhaus eines Kinos?] und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei [Anm.: ging meines Erachtens nicht, da ich dadurch die Ausfahrt blockiert habe u. das Parkhaus nach einer bestimmten Zeit verlassen muss]. Die Polizeiklausel bei Mietfahrzeugen wird durch die aktuelle Rechtsprechung voll anerkannt (Urteile können auf Wunsch eingesehen werden) [Anm.: ist das die hier? Urteil: Polizeiklausel von Autovermietern ungültig]."
Ich habe als nächstes vor, der Vermietung mitzuteilen, dass ich nur bereit bin, die 650€ zu zahlen und dieses mit o.g. Argumenten zu untermauern. Hat jemand vielleicht einen Link zu dem Gesetz, in dem die Zuständigkeit der Polizei angegeben ist (vorzugsweise ein Niedersächsisches Gesetz)? Auf dieses Gesetz möchte ich mich beziehen. Sonstige Tipps und Feedback zu meinen Argumenten sind natürlich ebenfalls gern gesehen. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, daher möchte ich erstmal auf den juristischen Weg aus Kostengründen verzichten.
Ich selbst denke aber, dass ich mich hier in einer vertraglichen Grauzone befinde und die Vermietung auf diese Polizieklausel pochen wird.
Vielen Dank vorab für's elendig lange lesen und für konstruktive Antworten. Ich bitte aber um schnelle Antworten, da die Rechnung von Donnerstag ist und ich die Ansprechpartnerin noch nicht erreicht habe. Ich muss also schnellstens richtig tätig werden.
MfG