DB Carsharing und Lufthansa Kreditkarte: Versicherung gilt!

  • Hallo liebe Leute


    da DB Carsharing mit den neuen, ab 1. Februar gültigen Tarifen sehr attraktiv geworden ist (zB. keine Anmeldegebühr für BahnCard-Inhaber), jedoch weiterhin die SB mit 1500 EUR sehr hoch ist (Senkung auf SB300 kostet 90 EUR/Jahr, unabhängig von Zahl der Anmietungen), hatte ich mal beim Lufthansa Kreditkartenservice nachgefragt, ob die Mietwagenversicherung dieser Karte auch für DB Rent gilt.
    Hier im Forum gab es dazu nur verschiedene Spekulationen, daher stelle ich die -positive- Antwort hier einfach mal ein (ich hatte die AGBen dazu zur Prüfung zugeschickt):


    Damit dürfte DB Carsharing nun für alle Lufthansa CC Gold Business Inhaber noch einmal deutlich interessanter geworden sein! :118:

  • Das interessant, weil mir von der LH-Hotline versichert wurde, dass Carsharing explizit nicht unter dieser Regelung fällt. Laut der Hotline liegt es nicht an der LH sondern am Versicherer. Außerdem kommt noch dazu, dass die LH Versicherung immer dann nicht zahlt, wenn eine andere Versicherung den Schaden bereits trägt und das ist beim Carsharing der Fall....D.h. ich zahl lieber die 90 Euro.

  • Außerdem kommt noch dazu, dass die LH Versicherung immer dann nicht zahlt, wenn eine andere Versicherung den Schaden bereits trägt und das ist beim Carsharing der Fall....


    Das stimmt so nicht. Die Versicherung der DB Fahrzeuge deckt den Schaden mit Deiner Selbstbeteiligung. Die LH CC Versicherung wird in dem Fall die Differenz Deiner 230,- € SB bei der LH CC zu der SB der DB Fahrzeuge erstatten.


    Ansonsten schön zu hören, dass der Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice die Deckung im Schadensfall bestätigt, da ich auch öfter mal einen Flinkster nutze. Die SB lag hier aber glaube ich "nur" bei 500,-€

  • Das interessant, weil mir von der LH-Hotline versichert wurde, dass Carsharing explizit nicht unter dieser Regelung fällt. Laut der Hotline liegt es nicht an der LH sondern am Versicherer. Außerdem kommt noch dazu, dass die LH Versicherung immer dann nicht zahlt, wenn eine andere Versicherung den Schaden bereits trägt und das ist beim Carsharing der Fall....D.h. ich zahl lieber die 90 Euro.


    1) dass Carsharing von der Versicherung nicht abgedeckt wird, ist richtig. Hier jedoch war die Frage, ob DB Carsharing nur dem Namen nach oder tatsächlich unter die Definition des Carsharing gemäß Versicherer fällt. DB Rent/DB Carsharing enthält nämlich eigentlich nicht die klassischen Elemente des Carsharing (zB. Summenabrechnung), es handelt sich vielmehr um eine Art "Rahmenvertrag" für einzelne Anmietungen. Entscheidend ist wohl, dass für jede Anmietung ein neuer Vertrag erstellt wird...
    2) die LH CC Versicherung zahlt natürlich auch dann, wenn schon eine andere Versicherung vorhanden ist, deckt dann aber natürlich nur die Differenz zwischen der SB dieser Versicherung und der SB von 230 EUR ab. Beispiel: Schaden von 5000 EUR, dann deckt der CDW von DB Carsharing erstmal alles über 1500 EUR ab (also 3500 EUR), die LH CC dann noch dazu die Differenz auf 230 EUR SB, also 1270 EUR.



    Noch allgemein als Tipp: die Anmeldung zum DB Carsharing ist ja nur für BahnCard-Inhaber kostenlos, sonst kostet sie 50 EUR. Da die Bahn jedoch momentan eine "ProbeBahnCard" anbietet, also eine BahnCard25 für 4 Monate für 25 EUR, kann auch der Nicht-BahnCard-Inhaber günstiger, nämlich eben für diese 25 EUR sich anmelden...

  • Oder noch einfacher: Flinkster Kunde werden, das ist umsonst (man bezahlt 25 € und hat 25 € Startguthaben) und kann DB Carsharing auch nutzen.

  • Die SB lag hier aber glaube ich "nur" bei 500,-€


    Bei Flinkster sind es normal 1.000 EUR, die auf 300 EUR reduziert werden können.



    1) dass Carsharing von der Versicherung nicht abgedeckt wird, ist richtig. Hier jedoch war die Frage, ob DB Carsharing nur dem Namen nach oder tatsächlich unter die Definition des Carsharing gemäß Versicherer fällt. DB Rent/DB Carsharing enthält nämlich eigentlich nicht die klassischen Elemente des Carsharing (zB. Summenabrechnung), es handelt sich vielmehr um eine Art "Rahmenvertrag" für einzelne Anmietungen. Entscheidend ist wohl, dass für jede Anmietung ein neuer Vertrag erstellt wird...


    Ohne die Definition des Carsharing aus Sicht der Versicherer zu kennen, sei dir gesagt, dass es bei DB Carsharing auch die Sammelabrechnungen gibt (alle Fahrten innerhalb von zwei Wochen auf einer Abrechnung). Das mit dem Rahmenvertrag ist zwar korrekt, aber bei jedem klassischen Carsharinganbieter der Fall. Man unterzeichnet einen Kundenvertrag, zeigt einmalig seinen Führerschein und bekommt ein Zugangsmedium (Kundenkarte oder Führerschein-Chip). Die einzelnen Reservierungen werden über eine Buchungsbestätigung manifestiert.

  • Das interessant, weil mir von der LH-Hotline versichert wurde, dass Carsharing explizit nicht unter dieser Regelung fällt. Laut der Hotline liegt es nicht an der LH sondern am Versicherer.


    Da ich im Moment auch mit dem Gedanken spiele, das Carsharing der Bahn mal zu testen, hatte ich vorhin auch mit der Versicherungshotline telefoniert, wo mir ebenfalls mitgeteilt wurde, dass DB Carsharing NICHT durch die Versicherung über die Lufthansa KK abgedeckt ist. Habe aber jetzt auch nochmal eine Mail hinterher geschickt mit dem Verweis darauf, dass es dazu wohl widersprüchliche Aussagen seitens der Lufthansa bzw. Ergo Versicherung gibt.

  • Die Antwort würde mich persönlich auch interessieren. Überlege auch statt dem lokalen Carsharing Anbieter eben DB Carsharing zu nehmen, wegen der LH KK. Die Frage ist eben, welche Aussage schlußendlich zählt, ob es nicht sinnvoller ist die jeweilige Versicherung anzuschreiben anstatt Lufthansa.

  • Taataaa...



    :thumbsup:


    Also scheint die Dame bei der Hotline da etwas schlecht informiert gewesen zu sein...

  • Ist zwar vielleicht ein wenig "Off-Topic", aber ich denke die Versicherungen der KK ähneln sich.
    Ich hatte mal bei AMEX (besitze Amex BMW Gold) bezügl. Mietwagen & Vollkasko angefragt & bekam folgende Antwort:



    [font='&quot']Sehr geehrter xxxxx,[/font][font='&quot']die Mietwagen-Vollkaskoversicherung im Rahmen der BMW Premium Goldcard ist abhängig vom Karteneinsatz; d.h. der Mietwagen muss mit der Kreditkarte bezahlt werden. Diese Leistung ist nicht an eine Reise gebunden, der Versicherungsschutz gilt auch bei Anmietungen z.B. am Wohnort für nur einen Tag.[/font][font='&quot']Gemäß Rückspräche mit unserem Versicherer gilt die Mietwagenversicherung auch für Carsharing Angebote, wenn die Bezahlung mit der Kreditkarte erfolgt und Sie einen ordnungsgemäßen Mietvertrag vorweisen können; weiterhin muss das Unternehmen die Vermietung von Fahrzeugen als Geschäftszweig eingetragen haben.[/font][font='&quot']Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.[/font][font='&quot']
    Freundliche Grüße[/font]
    [font='&quot']
    xxxx




    Schade das DB Carsharing keine Amex nimmt (aber viell in Zukunft?!)
    [/font]

  • Trotzdem schließt man beim Carsharing keine einzelnen Mietverträge, sondern hat einen Rahmentarif, aus dem heraus gebucht wird. Ist halt spannend, ob hier als "Mietvertrag" die Buchungsbestätigung der einzelnen Anmietung genügt.

  • Ich hab beim LH CC Versicherungsservice auch per Email angefragt und auch die eindeutige Auskunft erhalten, daß die Mietwagenvollkasko greift.


    Ebenso gilt Versicherungsschutz beim Sixti Carclub.