Führerscheinüberprüfung bei Anmietung von Mietwagen

  • Hallo, an alle Mitglieder,


    zunächst hoffe ich, dass ich ins richtige Forum schreibe.
    Ich habe eine Frage in Bezug auf Anmieten von Fahrzeugen in Bezug auf Überprüfung des Führerscheins, die ich trotz wirklich intensiver
    Recherche nicht lösen kann:


    Findet eine Überprüfung des Führerscheins bei Anmietung eines Wagen statt (Inland/bzw. auch Ausland) ?
    Gemeint ist nicht ob der Führerschein vorhanden ist, also sozusagen, das "Dokument", sondern eventuelle Vergehen (z.B. Punkte, Sperre, Entzug, etc.?). Oder werden die Daten einfach übernommen, ohne jegliche Überprüfung der genannten Sachen ?


    Vielen, vielen Dank schon mal im Vorraus!


    Viele Grüße,
    Thomas


    EDIT: Thema in Fragen zum Thema Autovermietung verschoben und Titel angepasst
    Grüße, KM

  • So, und um die Frage auch zu beantworten, die gestellt wurde: Nein, das wird nicht überprüft - können die Vermieter auch ohne Weiteres gar nicht. Dazu braucht es einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg, den kann aber (außer dem FS-Inhaber selbst) nur staatliche Stellen kriegen. Ausnahme: Du stellst demjenigen eine Vollmacht aus.

  • Willkommen im Forum!


    Die Autovermietung interessiert sich in Bezug auf den Führerschein nur für das Vorhandensein und das Ausstellungsdatum des FS. (Um die Besitzdauer des Führerscheins überprüfen zu können).


    Für Punkte in Flensburg interessiert sich die Autovermietung nicht, dürfte datenschutzrechtlich auch nicht möglich sein eine solche Auskunft zu verlangen.


    Ebenso ist es erstmal für den Vermieter uninteressant, ob du ggf. ein offenes Verfahren in Sachen Führerscheinentzug hast.
    Sprich: So lange du den Führerschein noch nicht abgegeben hast, passiert da nichts.


    Wichtig ist halt, dass der Führerschein bei Anmietung vorhanden ist und du die Anmietbedingungen (Mindestalter und Führerscheinbesitz) erfüllst.

  • Das einzige ist das bei Handschriftlich ausgeschriebenen Mietverträgen die
    Führerscheinnummer notiert wird und ansonsten einfach bei Anmietung vorzeigen und gut ist
    wichtig ist das du einen hast.

  • Das einzige ist das bei Handschriftlich ausgeschriebenen Mietverträgen die
    Führerscheinnummer notiert wird und ansonsten einfach bei Anmietung vorzeigen und gut ist
    wichtig ist das du einen hast.


    Auch bei Nichthandschriftlichen wird die Nummer und das Datum und der Ausstellungsort notiert :) ZUmindest bei ERstanmietung mit der KK. Danach wird nur abgeglichen. :)