Schaden nicht verursacht aber trotzdem zahlen!

  • Hallo,
    habe heute Post bekommen von einer Autovermietung der beinhaltet ein Gutachten von Sachverständiger in Höhe von 48,02€ und deren Vorderung mit Mietausfall in Höhe von Schaden 3002,87€ wegen Seitenschaden und MA in Höhe von 300€ bei 4 Tagen.
    So nun zur meinen Fragen.
    Muss ich den Schaden bezahlen und wenn ja die gesammte Summe oder nur die Selbsbeteiligung von 850€?
    Wie ist das mit dem Mietausfall? Die bringen den Wagen bestimmt nicht 4 Tage in die Werkstatt da der Schaden den Sie mir vorwerfen nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun hat sondern nur der Optik, siehe Altschäden!
    Muss die Firma wenn Sie den Wagen reparieren lassen mir eine Bestätigung geben für die Zeit wo der Wagen ausfällt um die Kosten ein zu fodern?
    MfG

  • Zahlen musst Du (Vorsatz beim Versursachen des Schadens mal ausgeschlossen) nur die Selbstbeteiligung.


    Die AV muss nicht mal den Schaden reparieren lassen, kann Dir aber trotzdem den vom Gutachter geschätzten Schaden in Rechnung stellen.


    Ein Mietausfall von 3000€ bei 4 Tagen ist aber schon ganz schön happig. Was hast Du denn gemietet? Einen Porsche?

  • Da muss ich dem Herrn Meter mal widersprechen. Auf die SB kann er sich nur berufen wenn er die CDW auch mit abgeschlossen hat. Wenn nicht musst du natürlich die Gesamte Rechnung bezahlen. Vorsatz lasse ich hier mal außen vor.


    Zweitens ist der Eröffnunsbeitrag etwas wirr geschrieben. Die 3000€ sind für den Schaden, der Mietausfall beträgt 300€.


    Eine Frage an den TO habe ich aber. Wenn du der Meinung bist den Schaden nicht verursacht zu haben, einen 3000€ Schaden merkt man sicherlich, wieso fragst du nach wieviel du zahlen musst?


    MfG Jan

  • Ich habe kein Schaden verursacht aber habe im Netz diverse Fälle gelesen die dann doch zahlen mussten! Daher wieviel muss ich zahlen wenn! Und oben steht muss ich bezahlen

  • 1 Minute und 3x korrigiert worden.


    Respekt MWT! ;)


    Klar, vorausgesetzt Du hast eine CDW abgeschlossen und bist nicht ohne durch die Gegend getingelt.

  • Wenn du keinen Schaden verursacht hast musst du ihn auch, in den allermeisten Fällen, nicht zahlen.


    Solltest du zahlen müssen dann gibt es 2 Möglichkeiten.


    1.Variante: Du hast keine Haftungsbegrenzung abgeschlossen dann ist die Gesamte Rechnungssumme fällig.
    2.Variante: Du hast eine Haftungsbegrenzung abgeschlossen dann musst du im Großen und Ganzen nur die Selbstbeteiligung zahlen.


    Steht aber so auch schon in den Antworten oben drin.


    MfG Jan

  • naja, da steht doch dass für 22€ die Haftungsbeschränkung abgeschlossen wurde.
    und diese gilt mit einer Selbstbeteiliung von 850€


    also können es maximal 850€ plus Bearbeitungsgebühr oder sowas werden.