Nachbarschaftsauto

  • Ich las davon in der Autobild Ausgabe Nr. 9 Seite 11
    War aber nur ein sehr kurzer Artikel.


    Zitat

    Das Unternehmen "Nachbarschaftsauto" will ab 1.März Carsharing mit Privatautos ermöglichen. Nachbarschaftsauto will insbesondere versicherungsrechtliche Bedenken ausräumen, die verhindern, dass Privatleute ihr Auto an Nachbarn verleihen.


    Weiter wird nicht drauf eingegangen.

  • Hallo,
    wir möchten gerne auf eure Fragen zu Nachbarschaftsauto antworten.


    Bei Nachbarschaftsauto bleibt die Versicherung des Verleihers unberührt.
    Eine Zusatzversicherung sichert Leiher und Verleiher ab. Der Schadensfreiheitsrabatt (Tarifbestimmungen, errechnet aus der Anzahl der schadensfreien Jahre) des Verleihers bleibt somit erhalten.


    Der Versicherungsumfang ist vom Alter des Autos abhängig:
    Autos bis zum Alter von 15 Jahren werden haftpflichtversichert. Autos bis zu einem Alter von 10 Jahren bekommen eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, inklusive Teilkasko.


    Die Tagesprämie für die Zusatzversicherung beträgt 8,90 € und wird vom Leiher übernommen.


    Um den Schutz der Zusatzversicherung zu erhalten, müssen der Leiher, der Verleiher und das Auto die Versicherungsvorraussetzungen erfüllen:

    • das Auto muss in Deutschland zugelassen sein und eine gültige KfZ-Versicherung haben.
    • Es darf einen Tachostand von bis zu 200.000 km haben.
    • Der Neuwert darf bis zu 75.000,- € und die Motorleistung bis zu 150 kW betragen.

    Genauere Informationen zu der Zusatzversicherung findet ihr
    auch hier: http://www.nachbarschaftsauto.…n/zusatzversicherung.html


    Über euer Feedback freuen wir uns!


    Wiete vom Nachbarschaftsauto- Team

  • ja sicherlich, aber was genau soll denn die Zusatz-Haftpflichtversicherung bringen?

    jedes Fahrzeug muss ja über eine Haftpflicht verfügen, die im Falle des Falles auch leistet, wenn jedoch die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht Vermietung nicht einschliesst, sondern nur privaten Gebrauch des Autos (und das dürfte die Regel sein), wird sich die Versicherung im Schadensfall vom Versicherungsnehmer, also dem Halter, mindestens einen Teil des Schadens, wenn nicht die gesamte Summe zurückholen!


    Die Zusatz Haftpflicht hingegen leistet ja gerade für Schadensfälle während Vermietung und stellt den Halter von diesem Risiko frei. Auch stellt die Zusatzversicherung den Halter vom Risiko einer Tarifhöherstufung aufgrund des Schadensfalls frei!


    "Nachbarschaftsauto" täte gut daran, auf diesen Umstand deutlicher hinzuweisen und Fahrzeuge, die nicht den Versicherungsbedingungen gemäß der Zusatzversicherung entsprechen, gar nicht erst zur Vermietung zuzulassen. Manch einer wird vielleicht seine alte Möhre vermieten, im Glauben, dass auch ohne VK-Schutz im schlimmsten Fall, dem Totalschaden, nur eine kleine Summe abzuschreiben sein wird. Dass aber aus dem Schaden Dritter und der fehlenden Zusatzversicherung dann noch mehrere Tausend EUR Schaden durch Vertragsstrafe und Höherstufung am Halter hängen bleiben können, sollte deutlicher, nämlich explizit kommuniziert werden!

  • das DU als Verleiher nicht mit Deiner EIGENEN Haftpflicht für Schäden gerade stehen musst und somit KEINEN Verlust der Schadensfreiheitsstufen hast.


    Ist doch jetzt echt nicht so schwer zu verstehen?!

  • Mal ab von der Versicherung, da sind alle km inkl?
    Ich könnte mir also theoretisch einen schönen Diesel (zB. 530d Bj. 2005) raus suchen, 14Tage mieten(304€) , während der Zeit damit durch Europa fahren und dann mit 4000km mehr auf der Uhr wieder zurück geben?