Hat jemand schonmal http://www.nachbarschaftsauto.de getestet?
Mich würde interessieren wie dort das Problem mit der Versicherung gelöst wurde, in Berlin gibt es wohl schon einige Teilnehmer, in München wohl noch nicht.
Hat jemand schonmal http://www.nachbarschaftsauto.de getestet?
Mich würde interessieren wie dort das Problem mit der Versicherung gelöst wurde, in Berlin gibt es wohl schon einige Teilnehmer, in München wohl noch nicht.
Was meinst du genau mit der Versicherung? Versicherungsbedingungen gibt es ja. Damit dürfte das ja geregelt sein.
Ich las davon in der Autobild Ausgabe Nr. 9 Seite 11
War aber nur ein sehr kurzer Artikel.
ZitatDas Unternehmen "Nachbarschaftsauto" will ab 1.März Carsharing mit Privatautos ermöglichen. Nachbarschaftsauto will insbesondere versicherungsrechtliche Bedenken ausräumen, die verhindern, dass Privatleute ihr Auto an Nachbarn verleihen.
Weiter wird nicht drauf eingegangen.
Ich hab davon letztens auf 1Live (Radiosender) gehört. Unteranderem wurde dort auch TaMyCa erwähnt, wozu hier im Forum ja auch ein Thread vorhanden ist.
Ich meine es wäre so, dass eine Versicherungspauschale von 2,50 € pro Tag oder so erhoben wird und die Versicherung des Besitzers gar nicht betroffen ist.
http://www.wdr2.de/service/nachbarschaftsauto100.html
Hier ist das ganz gut erklärt.
Hallo,
wir möchten gerne auf eure Fragen zu Nachbarschaftsauto antworten.
Bei Nachbarschaftsauto bleibt die Versicherung des Verleihers unberührt.
Eine Zusatzversicherung sichert Leiher und Verleiher ab. Der Schadensfreiheitsrabatt (Tarifbestimmungen, errechnet aus der Anzahl der schadensfreien Jahre) des Verleihers bleibt somit erhalten.
Der Versicherungsumfang ist vom Alter des Autos abhängig:
Autos bis zum Alter von 15 Jahren werden haftpflichtversichert. Autos bis zu einem Alter von 10 Jahren bekommen eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, inklusive Teilkasko.
Die Tagesprämie für die Zusatzversicherung beträgt 8,90 € und wird vom Leiher übernommen.
Um den Schutz der Zusatzversicherung zu erhalten, müssen der Leiher, der Verleiher und das Auto die Versicherungsvorraussetzungen erfüllen:
Genauere Informationen zu der Zusatzversicherung findet ihr
auch hier: http://www.nachbarschaftsauto.…n/zusatzversicherung.html
Über euer Feedback freuen wir uns!
Wiete vom Nachbarschaftsauto- Team
Versicherungsvorraussetzungen
wenn ich sowas lese dann muss ich immer sehr schmunzeln. zwei r.....tzzzz
Autos bis zum Alter von 15 Jahren werden haftpflichtversichert.
und Autos älter als 15 Jahre werden nicht haftpflichtversichert ??? Oder was will mir das sagen?
und Autos älter als 15 Jahre werden nicht haftpflichtversichert ??? Oder was will mir das sagen?
Richtig. Autos die älter als 15 Jahre sind, fallen leider aus dem Versicherungsrahmen. Diese Voraussetzungen sind Vorgaben unserer Versicherung.
Richtig. Autos die älter als 15 Jahre sind, fallen leider aus dem Versicherungsrahmen. Diese Voraussetzungen sind Vorgaben unserer Versicherung.
Soso die werden also nicht haftpflichtversichert
Zumindest nicht über die Zusatzversicherung.
Haftpflichtversichert werden die wohl durch den Besitzer des Fahrzeuges sein.
...
So schwer ist es ja nicht zu verstehen
ja sicherlich, aber was genau soll denn die Zusatz-Haftpflichtversicherung bringen?
ja sicherlich, aber was genau soll denn die Zusatz-Haftpflichtversicherung bringen?
jedes Fahrzeug muss ja über eine Haftpflicht verfügen, die im Falle des Falles auch leistet, wenn jedoch die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht Vermietung nicht einschliesst, sondern nur privaten Gebrauch des Autos (und das dürfte die Regel sein), wird sich die Versicherung im Schadensfall vom Versicherungsnehmer, also dem Halter, mindestens einen Teil des Schadens, wenn nicht die gesamte Summe zurückholen!
Die Zusatz Haftpflicht hingegen leistet ja gerade für Schadensfälle während Vermietung und stellt den Halter von diesem Risiko frei. Auch stellt die Zusatzversicherung den Halter vom Risiko einer Tarifhöherstufung aufgrund des Schadensfalls frei!
"Nachbarschaftsauto" täte gut daran, auf diesen Umstand deutlicher hinzuweisen und Fahrzeuge, die nicht den Versicherungsbedingungen gemäß der Zusatzversicherung entsprechen, gar nicht erst zur Vermietung zuzulassen. Manch einer wird vielleicht seine alte Möhre vermieten, im Glauben, dass auch ohne VK-Schutz im schlimmsten Fall, dem Totalschaden, nur eine kleine Summe abzuschreiben sein wird. Dass aber aus dem Schaden Dritter und der fehlenden Zusatzversicherung dann noch mehrere Tausend EUR Schaden durch Vertragsstrafe und Höherstufung am Halter hängen bleiben können, sollte deutlicher, nämlich explizit kommuniziert werden!
das DU als Verleiher nicht mit Deiner EIGENEN Haftpflicht für Schäden gerade stehen musst und somit KEINEN Verlust der Schadensfreiheitsstufen hast.
Ist doch jetzt echt nicht so schwer zu verstehen?!
Das wird vermutlich abhängig von den Einzelvereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sein..
Wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich.