Falsch geparkt?! Parken in verkehrsberuhigter Lage?

  • 10€ für ein Wochenende in bester Citylage Berlins parken, Schnäppchen. Das hätte ich sogar bewusst in kauf genommen.


    MfG Jan


    Das dachte ich mir auch schon, Problem ist ja wohl nur, dass die irgendwann ja abschleppen dürfen und dann wird es halt wirklich teuer.....

  • Es sind definitv dort noch deutlich erkennbare weiße Parkbuchten-Striche. Aber wie gesagt, ich stande drin, habe trotzdem ein knöllchen bekommen. Es wurde aber ein gewisser Bereich der Parkbuchtenstriche demarkiert, aber die vorderen und hinteren sowie die ecken wurden gelassen (also nur ein teil der seitlichen), sodass jeder denken kann man darf dort parken und die stadt abkassieren kann. :cursing: :108:

  • wenn dem denn so ist, würde ich Widerspruch einlegen, speziell da die VwV-StVO dazu explizit ausführt:

    Zitat

    Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung z. 6. eine Bodenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) oder Pflasterwechsel.

    Auch wenn im Grundsatz das Parken dort nicht gestattet ist, so hätte sich die Stadt doch wohl etwas mehr Mühe beim Demarkieren machen dürfen---

  • Problem ist ja wohl nur


    Das sieht die zuständige Behörde aber genauso, denn Abschleppfälle sind einer strengen Verhältnismäßigkeit unterstellt. Grundsätzlich sind solche Fälle nicht pauschal zu beurteilen (außer meist in Kurven, Behindertenparkplätzen usw.), deswegen landen auch viele vor den Gerichten.


    Noch was zum Parken in Berlin: Ich weiß nicht wie die Berliner das machen, aber in manchen Teilen der Stadt bezahlt man allein schon für zwei Stunden Parken mehr als was überhaupt ein Knöllchen kostet. Deswegen ist es mir auch manchmal Schnuppe wo ich wie lange stehe....

  • Es gibt dort keine weiße Linie mehr und er steht auch nicht innerhalb einer weißen Linie!
    Auch wenn ein grauer Streifen erkennbar ist, ist das definitiv nicht als Park- bzw. Haltebucht zu betrachten.


    Um wirklich eine perfekte Demarkierung zu erzielen, sollte die Straße neu asphaltiert werden...

  • Es gibt dort keine weiße Linie mehr und er steht auch nicht innerhalb einer weißen Linie!
    Auch wenn ein grauer Streifen erkennbar ist, ist das definitiv nicht als Park- bzw. Haltebucht zu betrachten.


    Um wirklich eine perfekte Demarkierung zu erzielen, sollte die Straße neu asphaltiert werden...

    Ich habe mein Auto damals in der weißen Begrenzuhng stehen gehabt und Bilder geschossen. Es gibt sie =)
    Ich kann sie heute abend hier hochladen.

  • Klar gibt es sie, aber den Bilder von comby eben nicht mehr.
    Außerdem stellt sich mir noch die Frage, ob die Markierung allein ausreicht, um die Flächen in einem verkehrsberuhigtem Bereich, als Parkflächen zu klassifizieren?

  • Klar gibt es sie, aber den Bilder von comby eben nicht mehr.
    Außerdem stellt sich mir noch die Frage, ob die Markierung allein ausreicht, um die Flächen in einem verkehrsberuhigtem Bereich, als Parkflächen zu klassifizieren?


    Ca. 100 Meter vor mir (auf Bild erkennlich) gab es noch weiß markierte Streifen, nur eben nicht seitlich.


    Ich werds nicht drauf ankommen lassen, aber es ist trotzdem dreißt, und ich bin mir sicher das ich gewinnen würde, schließlich steht die ganze Straße voll mit Autos und die markierung MUSS nicht durch weiße Linien gekennzeichnet sein, sondern es reicht ein Pflasterwechsel..

  • Könnte es sein das die Fahrzeuge ohne Knöllchen zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht dort standen?
    Könnte es sein das die anderen Fahrzeuge auch ein Knöllchen bekommen haben, aber irgendwer schon den Zettel dazu entfernt hat?


    Wieso wird hier so darauf rum geritten das nur an deinem Fahrzeug eine Knolle hing? Es gibt so viele Möglichkeiten wieso. Selbst wenn es so wäre hast du immernoch falsch geparkt und die Knolle ist wirksam.


    MfG Jan

  • Außerdem stellt sich mir noch die Frage, ob die Markierung allein ausreicht, um die Flächen in einem verkehrsberuhigtem Bereich, als Parkflächen zu klassifizieren?

    laut der oben von mir zitierten Verwaltungsvorschrift zur StVO reichen Markierungen eben ausdrücklich auch ohne Beschilderung, auch ein abgesetztes Pflaster wäre hinreichend als Markierung

  • Gut und was gilt jetzt als Markierung und was als abgesetztes Pflaster?


    Eine dunkelgraue Line auf grauem Grund, halte ich für sehr fraglich als Markierung, vorallem da man sich ja denken kann, das damit etwas aufgehoben bzw. entfernt wurde.


    Wie dem auch sei, mich interessiert auf jeden Fall wie es ausgeht. Dann weiß ich nämlich auch, ob ich dort in Zukunft weiterhin sorgenfrei parken kann.

  • zahl die 10€ auf jeden Fall erstmal direkt. sonst wenden die sich an Sixt, du zahlst 18€ plus die 10€ plus Verwaltugnsgebühr und so weiter und so fort.
    einspruch kannst du ja trotzdem erheben.