Falsch geparkt?! Parken in verkehrsberuhigter Lage?

  • Ich war am Wochenende in Berlin und habe mich von Fr-So seitlich in einer Straße beim Potsdamerplatz gestellt (Auguste-Hauschner-Straße), dort kann man (auch laut Aussage Hotelmitarbeiter) ohne kosten parken (keine Parkuhr, keine Einfahrt, ...).


    Am Sonntag konnte ich dann meinen Augen nicht trauen, hatte ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, wofür:


    "Parken in verkehrsberuhigter Lage hinter LAT4" .. ?( ?(


    10 Euro Verwarngeld.. hä?!


    Habe dann Bilder gemacht (original, ohne einen Meter den Wagen zu bewegen), die Auto's nebenan hatten keinen.


    Was tun? Die 0.55 Euro sind mir eigentlich dafür schon zuviel, ich werde jetzt eine Email schreiben und hoffen das sich das Problem so klärt. Ich habe nichts gegen 10 Euro Parkgebühr, ist schon ok, aber das ist schon etwas dreißt...


    Ist das so üblich in Berlin? Oder hab ich tatsächlich ein Schild übersehen!?



  • Keine Chance! Die ganze Straße ist als "Spielstraße" gekennzeichnet.


    Ich parke dort selbst sehr häufig, habe aber noch nie einen Strafzettel erhalten.


    Auf deinem zweiten Bild siehst du übrigens das Schild ;)

  • Das selbe Problem hatte ich an selber Stelle mit Privat PKW auch schon.
    Habs nur bezahlt weil meine Freundin es so wollte.
    Es ist aber nirgends zu erkennen, dass dort nicht gehalten werden darf. Ich glaub sogar die Parkbuchten sind teilweise eigezeichnet.
    Ich war mit dem PKW hinter mir auch der einzigste der diesen dran hatte. War abends.

  • Auf dem oberen Bild ist das Schild für die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs zu erkennen.












    Zeichen 326-40 Beginn/Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches (doppelseitig)



    Zeichen 326-50 Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches













    StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche



    Verkehrsberuhigte Bereiche






    Zeichen 325


    Zeichen 326





    Beginn


    Ende



    eines verkehrsberuhigten Bereichs





    Innerhalb dieses Bereichs gilt:




    1.



    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.




    2.



    Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.




    3.



    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.




    4.



    Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.




    5.



    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.


    Ich kann aber nicht erkennen, ob es ausgewiesene Parkflächen gibt.

  • Markierte Parkflächen waren definitiv vorhanden, leider leider habe ich diese nicht Fotografitiert und bin mir nicht zu 100% sicher ob ich drin stand, aber 50m davor war auf jeden Fall eine zwischen 2 Ein/Ausfahrten.

  • StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche


    Verkehrsberuhigte Bereiche


    Zeichen 325


    Zeichen 326


    Beginn


    Ende


    eines verkehrsberuhigten Bereichs


    Innerhalb dieses Bereichs gilt:


    1.


    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.


    2.


    Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.


    3.


    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.


    4.


    Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.


    5.


    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.




    Punkt 5 dürfte auf dich zutreffen. Wenn du schnell die 10€ auf die auf dem Strafzettel angegebene Bankverbindung überweist sparst du dir die 15€ Sixt Bearbeitungsgebühr.

  • Die Bilder zeigen doch deutlich, dass dort keine Parkflächen ausgewiesen sind.


    Sonst würde man ja die Markierung auf dem Boden sehen.

  • Wie gesagt es gab dort mal markierte Bereiche aber auf den Bildern kann man auch sehr gut erkennen, das diese demakiert wurden, durch einen dunklen Streifen.
    Du hast also defintiv nicht in einem ausgewiesenem Parkbereich gestanden und ich glaube bis auf 2 oder 3 Buchten, gibt es dort auch keine.

  • Die Parkfläche wäre auf der Fahrbahn weiß gekennzeichnet. Ist bei Dir auf den Fotos nicht. Daher kannst Du bezahlen.


    Stimmt wohl, allerdings gibt es dort tatsächlich auch weiße Flächen, aber wohl nicht dort wo "wir" standen, wenn Du auf meinem Bild vor den BMW vor mir guckst, siehst Du auf den Boden schon eine Linie, und bei Google Maps ebenfalls zu erkennen, für mich eindeutig eine Parkbucht..


    Nunja, sei`s drum.