Sixt: Kommunikationsproblem, Schadensmeldung nicht beantwortet

  • Hmhm. Die Frist von der du redest ist aber wohl kaum drei Tage nach Ankunft des Briefes, oder? In der Zeit ist eine Überweisung zwischen zwei verschiedenen Banken noch nicht einmal da! Ich denke dass es eine Frist gibt, an die man sich halten soll, aber wohl kaum die von Sixt gesetzte.

  • Wie ich schon sagte, bei Anstrengung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wird nicht geprüft in wie weit das gerechtfertigt ist. Deswegen auch mein Hinweis auf den Einspruch mit Bitte um eine angemessene Frist, gerne auch mit Verweis auf das Datum an welchem die Forderung bei dir eingetroffen ist.


    MfG Jan

  • Der Königsweg wäre meiner Meinung nach kurz beim Anwalt anrufen mit dem Hinweis auf die Termine und er sagt dir kurz was du machen kannst/solltest.


    Zusätzliche Hinweise:
    Der Gläubiger kann dieses Mahnverfahren anstrengen, muss aber nicht.
    Auch wenn keine Prüfung zu Beginn eines gerichtlichen Mahnverfahrens statt findet, im Verlaufe des Verfahrens wird geprüft und zwar vor Gericht wenn es vorher keine Einigung gibt. Aber all das macht wieder mehr Aufwand/Ärger etc.
    Das kommentarlose Verstreichen lassen von Fristen ist so ziemlich das blödeste was man in solchen Fällen machen kann, denn es wird oftmals als Eingeständnis gewertet.


    MfG Jan


    Nachtrag: Weder ist dies ist eine Rechtsberatung, noch bin ich Jurist. Mein Wissen erschließt sich aus den Erfahrungen die ich als Kaufmann gesammelt habe.

  • Fristende ist hier der 12.3., wenn ich das richtig sehe, also ein Samstag, das Schreiben ist datiert auf den 4.3., also ein Freitag, zugegangen am 9.3., also am Donnerstag. Mal ganz davon abgesehen, dass Sixt die Beweislast für den Zugang des Schreibens trägt, halte ich eine Frist von drei Tagen nach Zugang für deutlich zu kurz, mithin lässt das Gesetz ein Fristende an einem Samstag (Sonnabend) sowieso nicht zu (§193 BGB), das Fristende verschiebt sich in solch einem Fall eh auf den nächsten Werktag. Ich persönlich halte eine Frist von weniger als sieben Tagen nach Zugang für unvertretbar, für angemessen halte ich mindestens zehn (besser 14) Tage nach Eingang. Ist eine Frist zu kurz, gerät der Schuldner nach Ablauf dieser natürlich auch nicht in Verzug. Ich kenne aber die Rechtsprechung hierzu nicht.


    Dies spiegelt jedoch lediglich meine persönliche Auffassung zur Thematik wieder und stellt natürlich ebenfalls keine Rechtsberatung dar, insofern ist Jan's Rat, den Anwalt kurz zu kontaktieren, der verfolgenswerteste, denn nur dieser gibt dir verbindliche Rechtsauskunft und haftet auch dafür dir gegenüber.

  • Ich habe im Kopf, dass die Frist Freitag endet. Das kann ich aber erst heute Abend nachgucken, vielleicht habe ich mich ja einfach beim Abtippen vertan.

  • Das Problem am möglichen gerichtlichen Mahnverfahren ist ja ebend das es bei Eingehung des solchen nicht geprüft wird. Also unabhängig von der Rechtmäßigkeit für den "Schuldner" Aufwand und Ärger bedeutet den er sicher gern umgehen würde. Spätestens im gerichtlichen Mahnverfahren muss er sich übrigens an die Widerspruchfristen halten sonst hat er ein Problem auch wenn die Forderung nicht berechtigt ist.


    MfG Jan

  • Die Frist endet am Samstag, ich habe gerade nachgeguckt. Ein Schreiben, dass ich frühestens am 16.03.2011 antworten werde, ist gleich unterwegs (per Post und vorab per E-Mail).


    EDIT: Hier der Wortlaut (zzgl. Anrede etc.):
    In Ihrem Schreiben datiert auf den 04.03.2011 haben Sie mir eine Frist bis zum
    12.03.2011 (ein Samstag, vgl. §193 BGB) gesetzt. Dieses Schreiben habe ich erst
    am 09.03.2011 auf regulärem Postweg erhalten.

    Innerhalb der mir gesetzten Frist ist es mir nicht möglich, den Sachverhalt und
    die umfangreiche Kommunikation der letzten Monate aufzuarbeiten und dann
    informiert zu antworten. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, ich werde zeitnah
    auf Ihre Schreiben eingehen, allerdings frühestens am 16.03.2011.

    Anbei finden Sie den entsprechenden Brief als PDF-Datei, der morgen per Post
    verschickt wird.

  • So, morgen ist das Gespräch mit dem Anwalt. Habt ihr noch Tipps, was ich besprechen sollte? Soll ich etwas mitnehmen, was nicht offensichtlich ist? Den "Kassenbon" (Vertrag?) habe ich leider nicht mehr...

  • Ich such gleich noch einmal, eigentlich mache ich sowas ja auch... Der Kassenzettel ist dann aber vielleicht genau so behandelt worden. Ansonsten nehme ich alle Unterlagen mit, klar - inklusive elektronischem Schriftverkehr als Ausdruck.

  • So, das Gespräch ist gelaufen und war mit rund 10 Minuten auch recht flott. Kurz gesagt soll ich mein Schreiben so nehmen, aber die "Meckerei" bzgl. der unbeantworteten Mails rauslassen - das macht das Schreiben insgesamt knackiger, verändert aber nichts an der eigentlichen Aussage. Es kann laut ihr auch nicht schaden, wenn ich einen Zeugen habe. Ob der dann bei eventuellen Verhandlungen etc. wirklich aussagen will, ist ja eine ganz andere Frage.


    Ansonsten habe ich gerade überprüft, ob die laut Sixt in den AGB vorhandene Klausel bzgl. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten und frühestmöglicher Kontrolle in den AGB zu finden ist - in der aktuellen Online-Fassung steht da nichts.


    Fazit: Zahlung verweigern, Situation kurz schildern, warten. Wenn dann doch noch etwas kommt, kann ich mich wieder bei der Anwältin informieren.


    Danke für euren Input!

  • :115::119::203:


  • Das soll nun nicht so rüberkommen, als halte ich mich für den Größten, aber habe ich es dir nicht gesagt?!?!


    Die haben einfach nen dummen gesucht, der ihnen den noch offenen Schaden begleicht.....Ausserdem bin ich mir sicher, dass sie auch wussten, gerichtlich damit nicht durchzukommen. Also sei froh, dass du nicht einfach verängstigt gezahlt hast....

  • freut mich für dich, das es so ausgegangen ist.
    Und natürlich danke das du uns das Ergebnis hast wissen lassen.
    Ich hatte zum Glück noch nie so ein Problem, aber trotzdem interresant wie sowas dann abläuft.


    :206:

  • Ist eine Frist zu kurz, gerät der Schuldner nach Ablauf dieser natürlich auch nicht in Verzug. Ich kenne aber die Rechtsprechung hierzu nicht.


    Es wird meines Wissens automatisch eine angemessene Frist in Gang gesetzt.


    Das soll nun nicht so rüberkommen, als halte ich mich für den Größten, aber habe ich es dir nicht gesagt?!?!


    Die haben einfach nen dummen gesucht, der ihnen den noch offenen Schaden begleicht.....Ausserdem bin ich mir sicher, dass sie auch wussten, gerichtlich damit nicht durchzukommen. Also sei froh, dass du nicht einfach verängstigt gezahlt hast....


    Man muss nicht mal böse Absicht unterstellen. Je nachdem wie teuer der Schaden ist, lohnt sich die aufgewendete Arbeitszeit ja vielleicht auch gar nicht.



    Auf jeden Fall Danke für den Bericht! Kann ja jedem mal passieren, und dann steht man nicht ganz so im Regen, wenn man hier nachlesen kann!

  • Das soll nun nicht so rüberkommen, als halte ich mich für den Größten, aber habe ich es dir nicht gesagt?!?!


    Die haben einfach nen dummen gesucht, der ihnen den noch offenen Schaden begleicht.....Ausserdem bin ich mir sicher, dass sie auch wussten, gerichtlich damit nicht durchzukommen. Also sei froh, dass du nicht einfach verängstigt gezahlt hast....


    Ich habe jetzt nicht nachgesehen, glaube dir aber mal, dass du das gesagt hast. Die Tatsache, dass du es gesagt hast, ist schön und hat mein Gewissen auch bestimmt etwas beruhigt. Ohne eine Bestätigung von Sixt bringt mir das aber leider wenig, da deine Aussage nunmal nicht die uneingeschränkte Wahrheit ist (oder hast du bewiesen, dass Sixt sich so verhalten muss und keine andere Möglichkeit besteht?).


    Du darfst dir also jetzt an deine Sicht der Dinge diesen Fall dazuheften und (weiter/mehr) von deiner Meinung überzeugt sein. Deine Überzeugung ist aber leider schwer auf andere (mich) bzw. Sixt übertragbar.


    PS: Ich halte nichts davon, im Nachhinein die Situation zu erklären. Du magst Recht haben, das ist aber irrelevant und bringt keinen Nutzen bzw. Mehrwissen (da es kein Wissen ist).