Sixt nimmt Fahrzeugschlüssel einfach wieder ab


  • Du willst nicht wirklich, weil du jetzt den 530d nicht bekommen hast, einen Anwalt einschalten?? Das wäre ja wohl ein wenig sehr übertrieben.
    Ist dir denn überhaupt kein Fahrzeug angeboten worden?? zumal u ja ein Fahrzeug hättest mitnehmen können...


    Ich meinte damit, dass ich es prüfen lassen würde, wenn man darauf beharrt, dass ein U21 Fahrer mit einem F/P/L Fahrzeug trotz gültigem Mietvertrag nicht versichert sei.


  • Ich meinte damit, dass ich es prüfen lassen würde, wenn man darauf beharrt, dass ein U21 Fahrer mit einem F/P/L Fahrzeug trotz gültigem Mietvertrag nicht versichert sei.

    Solange du nicht Klassen buchst, die du nicht buchen darfst, ist das Quatsch. Ich meine aber, dass, solltest du das offen ansprechen und Sixt eine Altersprüfung am Automaten umsetzen, viele u21-jährige die Forenbetreiber nach deinem Namen und deiner Adresse zwecks eines kurzen Besuchs fragen werden... :107:

  • Solange du nicht Klassen buchst, die du nicht buchen darfst, ist das Quatsch. Ich meine aber, dass, solltest du das offen ansprechen und Sixt eine Altersprüfung am Automaten umsetzen, viele u21-jährige die Forenbetreiber nach deinem Namen und deiner Adresse zwecks eines kurzen Besuchs fragen werden... :107:


    Das weiß ich selber, ich habs doch auch ständig so gemacht. :P
    Es ist halt auch scheiße wenn Sixt dann nach Belieben die Schlüssel wieder kassieren will ...


    Meine Vermutung ist eher, dass es hier am L für C lag und dass es Sixt / der Station bei den "niedrigeren Motorisierungen" egal ist; bzw. es vielleicht sogar gewollt ist um die Spontananmieter zu locken. "Hey, da gibts für CLMR ne E-Klasse, die zieh ich mir" - oder ähnlich.
    Anders ists nicht zu erklären dass ich bereits an der gleichen Station unter gleichen Umständen zweimal für CPMR PDAR mitgenommen habe.


    Also bitte die Beweggründe nicht falsch verstehen :)

  • So .. Update & Ende wahrscheinlich weil ich keine Lust habe weiter zu diskutieren.. und es eh keinen Sinn hätte.


    Die wichtigen Elemente von Frau Kundenbetreuung..


    Zitat

    Die Beschränkung der Fahrzeugauswahl beim Online Check-In ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Natürlich kann es daher vereinzelt dazu kommen, dass unwissentlich ein Fahrzeug einer Kategorie mit höherem Mindestalter vorab ausgewählt werden kann. Ein Anspruch darauf, genau dieses Fahrzeug zu erhalten, besteht jedoch nicht.


    Interessant dass man keinen Anspruch auf das ausgewählte Fahrzeug hat.


    Zitat

    Zum Versicherungsschutz sind folgende Informationen für Sie wichtig: Jedes Fahrzeug verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Auch zusätzliche optional gebuchte Versicherungen sind für Sie als Fahrer gültig, wenn eine Filiale versehentlich oder aus Kulanzgründen ein Fahrzeug einer zu hohen Kategorie vermieten sollte. Die Filiale würde wegen des Verstoßes gegen die Vermietrichtlinien bei einem Schaden das Risiko selbst tragen. Wir haben mit unserem Filialleiter in Stuttgart gesprochen, damit er dies mit Frau XXX und seinem Team nochmals bespricht.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Filiale in Stuttgart sich in diesem Fall an unsere Vermietrichtlinien hielt.


    Immerhin gabs hier n Klapps ... :120: ... und das war auch das Wichtigste.


    Gutschrift mag man mir auch keine geben ... Schade.


    Wenn die mich jetzt aber aufm Kicker haben werd ich das Automaten-Roulette wohl für die nächste Zeit abhaken (außer CPMR für ECMR, aber lohnt sich das trotz Flughafenaufschlag..?) ... Schade eigentlich .. ;)

  • Danke für die Rückmeldung!



    Wenn die mich jetzt aber aufm Kicker haben werd ich das Automaten-Roulette wohl für die nächste Zeit abhaken (außer CPMR für ECMR, aber lohnt sich das trotz Flughafenaufschlag..?) ... Schade eigentlich .. ;)

    Das ist das Problem - es gibt oft Dinge, die mit Sicherheit blöd gelaufen sind, es letztlich aber doch besser ist "Ruhe zu bewahren"... :)

  • Danke für die Rückmeldung!



    Das ist das Problem - es gibt oft Dinge, die mit Sicherheit blöd gelaufen sind, es letztlich aber doch besser ist "Ruhe zu bewahren"... :)


    Es ging auch eher um die falsche Behauptung zum Thema Versicherung. Das geht gar nicht sowas, ist aber wohl gängige Praxis.

  • Und gibt's mittlerweile ne Auskunft vom Anwalt?


    Ich studiere noch, deshalb kann ich auch nichts verbindliches sagen, grundsätzlich würde ich aber den Automat als Stellvertreter von Sixt interpretieren.
    Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande (145, 147 BGB).
    Angebot ist hier:


    Ich biete im Namen von Sixt an, dir das Auto blabla im Geltungsbereich unserer AGB/AVB zu vermieten. Mit der Annahme erklärst du, dass du die AVB/AGB gelesen und verstanden hast, und damit einverstanden bist.


    Wenn du annimmst, kommt ein Vertrag mit dem Inhalt, den du eingetippt hast, und dem Inhalt der AGB zustande.


    AGB Recht habe ich jetzt noch nicht gehört, wenn das aber ähnlich wie im Schuldrecht bzw. BGB AT läuft, sollte der Vertrag ex tunc nichtig sein, wenn ein dissens vorliegt, der hier ja sogar offen war.
    D.h. die hast keinen Anspruch auf Erfüllung, und auch keinen auf Schadensersatz wg. Pflichtverletzung o.ä. (musst du mal im Mietrecht gucken, 535 ff glaube ich).


    Bleibt nur noch culpa in contrahendo, 311, 240 II BGB, das bezieht sich aber nur auf unselbstständige Nebenpflichten, wenn ich das richtig im Kopf hat (Kunde rutscht auf Bananenschale im Edeka aus), also auch nicht einschlägig.


    Also haben wir entweder ein AGB Recht problem, oder du hast einfach Pech.


    Die Reservierung ist als invitatio ad offerendum auszulegen. Insofern wohl auch nur CIC.


    Ich denke deshalb sixt ist im Recht, und du hast Pech^^




    Ob das stimmt weiß ich nicht.
    Ob das Kundenfreundlich ist weiß ich noch weniger. Aber Recht und Gerechtigkeit liegen meistens weit auseinander.


    Solltest du einen Anwalt konsultieren, poste doch mal das Ergebnis :)

  • Ich bin kein Fachmann, aber kommt ein Vertrag nicht durch Angebot und Annahme zustande?!?


    Sixt hat doch das Angebot gemacht, "Hier Kunde, du bekommst einen 5er Bmw zu diesem xy € Preis auch wenn du eigentlich noch nicht alt genug für dieses Fahrzeug bist", Kunde war einverstanden und hat das Angebot angenommen.
    Somit ist doch ein rechtsverbindlicher Vertrag zustandegekommen. Die Altersregelung ist eine Sixt interne Sache, für dessen Einhaltung und Überwachung der Kunde nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
    Wenn Sixt ihm also dieses Angebot offeriert und er annimmt ist es meiner Meinung nach nicht mehr so einfach möglich für Sixt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, da der Kunde ja keine wesentlichen Vertragsbestandteile verletzt hat.
    Auch der Fakt, dass es nicht selten vorkommt, dass die Altersbestimmungen seitens Sixt umgangen werden trägt hier einen wesentlichen Vorteil für den Kunden, da er so im guten Glauben sein durfte, dass Sixt mit der Altersgrenzenunterschreitung einverstanden ist.


    Wenn mir jmd. ne Wohnung anbietet, die wesentlich unter dem marktüblichen Mietpreis liegt und ich dieses Angebot annehmen, kann ich ja auch nicht nachträglich die Schlüssel abgenommen bekommen nur weil derjenigen auf einmal merkt "Oh, da verdiene ich aber nichts mehr dran". Das muss halt vorher abgeklärt werden und nicht erst, wenn der Kunde schon vor Ort ist und der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde bzw. die Zustimmung erhielt.

  • Insbesondere da der Kunde hier nichts falsch gemacht hat und der Fehler nur auf seitens Sixt zu suchen ist. Sixt hat ja somit seine eigenen Agb´s gebrochen und nicht der Kunde, somit kann auch nicht der Kunde derjenige sein, der hier den Nachteil hat.

  • Und gibt's mittlerweile ne Auskunft vom Anwalt?


    Ich studiere noch, deshalb kann ich auch nichts verbindliches sagen, grundsätzlich würde ich aber den Automat als Stellvertreter von Sixt interpretieren.


    Nicht böse sein, aber:


    Ich sag mal so: Lass das bloß Deinen Prof nicht hören ... ein Automat, der als mindestens 7 Jähriger beschränkt geschäftsfähig ist? (Oder wie war das mit dem Stellvertreter noch gleich?) Cool was die bei SX so alles können!! :106:

  • Die ganze Sache wäre doch einfach zu klären indem man einfach im "Online Check in" das Feld "Altersangabe" einführt und schon kommen bestimmte Fahrzeuge nicht mehr in die Auswahlliste solange der Kunde das Mindestalter nicht erfüllt. Wir leben im Jahr 2011 und nicht mehr 1985. Ich denke so eine Programmierung kann jeder angehende Informatiker spätestens nach dem 2. Semester. Warum Sixt nicht?!? Zu faul, keine Lust, nur inkompetentes Peronal?!!? Man weiß es nicht, es dürfte eine Mischung aus allem sein denke ich....

  • Auch der Fakt, dass es nicht selten vorkommt, dass die Altersbestimmungen seitens Sixt umgangen werden trägt hier einen wesentlichen Vorteil für den Kunden, da er so im guten Glauben sein durfte, dass Sixt mit der Altersgrenzenunterschreitung einverstanden ist.


    Bedeutet im Endeffekt, dass die Altersregelungen überflüssig sind, oder? Oder noch weiter gedacht: Könnte es auch eine Rolle spielen, dass die Altersregelungen dem Kunden bekannt waren und er das Fahrzeug gar nicht hätte auswählen dürfen? Den AGB wurde ja schliesslich mit dem MRA zugestimmt ...


    Ich denke, dass die ganze Diskussion und Paragraphenwerferei müßig ist. Er hat am Automaten gezockt und verloren. So einfach ist das. Es ist eben irgendwem aufgefallen und das war es dann.
    Man muss auch mal verlieren können.

  • Ob es allerdings die Sache wert ist, im Nachhinein zum Anwalt zu gehen, finde ich auch eher zweifelhaft. Der entstandene Schaden ist ja eher gering.


    Interessanter wäre es, beim nächsten Mal die Herausgabe des Schlüssel zu verweigern und schnurstracks zum Parkhaus zu marschieren. Sollen sie doch die Bullen rufen. Die werden sich nämlich nicht für die Sixt AGBs interessieren, sondern nur, ob gegen deutsches Recht verstoßen wurde. Und das ist wohl kaum der Fall.
    Oder?

  • Er hat zwar das MRA unterschrieben, trotzdem darf ihm ja dann kein Fahrzeug angeboten werden welches er nicht fahren darf. Wie oft wurde mir nen X5 angeboten obwohl ich unter 25 war. Da war das alles kein Problem, obwohl ich schon lange das Mra unterschrieben habe. Die Einhaltung der Altersbestimmungen ist nicht Sache des Kunden, sondern von Sixt. Solange der Kunde nicht täuscht ist alles ok. Da würde so eine vorab Altersangabe wirklich helfen.

  • Ob es allerdings die Sache wert ist, im Nachhinein zum Anwalt zu gehen, finde ich auch eher zweifelhaft. Der entstandene Schaden ist ja eher gering.


    Interessanter wäre es, beim nächsten Mal die Herausgabe des Schlüssel zu verweigern und schnurstracks zum Parkhaus zu marschieren. Sollen sie doch die Bullen rufen. Die werden sich nämlich nicht für die Sixt AGBs interessieren, sondern nur, ob gegen deutsches Recht verstoßen wurde. Und das ist wohl kaum der Fall.
    Oder?


    Nicht? Glaubst Du nicht, dass Sixt als Eigentümer des Fahrzeugs die Trümpfe auf ihrer Seite hat? btw: Unterschlagung ...


    Aber klar, man kann es ja mal probieren ... und bitte nicht vergessen zu berichten wie es ausgegangen ist!

  • jimmy: Ich denke wir wären alle gut beraten, wenn man anderen auch mal zugesteht Fehler machen zu dürfen. Sonst setzt man sich der Gefahr aus, irgendwann seine eigene Unfehlbarkeit beweisen zu müssen.