Hallo,
Ich würde hier mal gerne ein Frage stellen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Thema: Autovermietung, Schaden, Haftungsbegreunzung
Ich habe an einem Wochenende für einen Umzug einen Kastenwagen gemietet, Samstags geholt und am Samstagabend wieder hingestellt. Schlüssel eingeworfen da Büro schon zu war.
Es wurden mir am Montag zwei Schäden angelastet (einmal am Heck und einmal oben am Dach). Ich habe zwar nichts bemerkt und gesehen aber falle damit wohl hinten runter.
Aber ich hatte ja Haftungsbegrenzung auf 750,00 EUR.
Jetzt werden mir bei der Abrechnung zwei einzelne Schäden, auch mit zweimal Gutachter belastet mit jeweils 750,00 EUR, also müsste ich 1500,00 zahlen plus Kosten Gutachter jeweils 60,00. Angeblich gemäß Vorgehensweise der Kaskoversicherungen.
Meine Frage: Ist das rechtens, müsste es nicht als ein Schadensfall gesehen werden und müssen die Gutachterkosten nicht mit einbezogen werden. Die rechnen die nämlich separat ab.
Es wäre schön wenn jemand helfen könnte
Danke schon im Voraus
Marlin45
Titel geändert und verschoben.
//Gordon Alf S.