Mietwagen für Langzeitmiete aus den USA "importieren" ?

  • Hört sich vielleicht ein bisschen verrückt an, aber meint Ihr, dass ich in den USA eine Corvette (bei Hertz zum Schleuderpreis möglich) für mehrere Monate anmieten kann und dann via Fähre nach Bremerhaven überschiffen kann ?


    Gibt es da Ausreisebestimmungen, die das verbieten ? Wäre doch eine Sensation, hier eine Corvette mit USA-Kennzeichen fahren zu können, für rund 1000 Euro im Monat (so wenig kostet dort ein Monat Corvette) ?


    Oder ist die Idee zu Gaga ?? Mir ist schon klar, dass ich zwecks Anmietung und Rückgabe vor Ort sein muss.

  • Auch wenn die Fahrzeuge erst einmal günstig erscheinen. Eine Verschiffung kann runde 3 Wochen dauern. 6 Wochen bezahlst du also für rein gar nichts. Dazu kommen dann noch die Kosten für die Flüge.
    Bei Verschiffungen entstehen auch öfter Schäden an den Fahrzeugen.


    Wie man das dem deutschen Zoll erklären will frage ich mich allerdings auch noch.

  • Ja, Du hast recht. Lohnt sich wirklich nur wenn man den Wagen irgendwie 6-10 Monate am Stück mieten kann.
    Aber ich glaube selber, dass es bestimmt nicht realisierbar ist.
    Entweder scheitert es am Ausreiseverbot des Mietwagens, oder was ist bei Schäden, Defekten ? Ich glaube kaum das ein Change Over hier in Deutschland möglich ist.


    Aber die Preise drüben sind echt der Hammer ! Für 700 - 1000 Euro im Monat gibt es drüben Highlights, die hier bei Special-Car Vermietern ein Wochenende 700 Euro kosten ...

  • Zitat

    Ich glaube kaum das ein Change Over hier in Deutschland möglich ist.

    :106:



    Zitat

    Aber die Preise drüben sind echt der Hammer ! Für 700 - 1000 Euro im Monat gibt es drüben Highlights, die hier bei Special-Car Vermietern ein Wochenende 700 Euro kosten ...

    Weil einem die Specials da auch nix bringen, kannste nur 80 mph fahren.

  • Da die Autos als US Version hier in de nicht zugelassen werden sind sie nicht umgerüstet hier auch nicht versichert. Kauf dir günstig ne Corvette verkaufe sie nach 10 oder 12 Monaten wieder und den Wertverlust siehst du als Miete

  • Artikel 137 der VERORDNUNG (EWG) Nr. 2913/92 DES RATES vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

    Überall auf den Zollseiten steht aber, man müsse Einfuhrumsatzsteuer etc trotzdem auf PKW zahlen, wenn man mit ihnen ihn Deutschland als in Deutschland wohnender fährt und sie auf jemand anderen zugelassen sind, der nicht in der EU lebt und man nicht auf seine Weisung handelt.
    Kennt jemand die gesetzliche Regelung, die für PKW im oben genannten Fall Artikel 137 widerspricht?


    Es werden wohl die "handelspolitischen Maßnahmen" sein.

  • Das heißt also dass ich mich beim nächsten Besuch von schweizer Freunden meiner Eltern, bei dem ich endlich die lange versprochene RS6-Testfahrt mache, auf eine Privatinsolvenz einstellen sollte? :D