Diskriminierung wegen EU-Führerschein bei interRent-Europar Autovermietung Wolfsburg?

  • Ja, stimmt, deutscher Perso und Polnischer EU Führerschein.


    Führerscheinmachen in Polen ist viel billiger deswegen der PL FS


    ist der polnische Führerschein jünger als Dein Aufenthalt in D? Dh. hast Du den Führerschein in Polen gemacht, bevor oder nachdem Du in D Deinen Hauptwohnsitz genommen hast?


    Wenn Dein Führerschein jünger als Dein Aufenthalt in D ist, dann bist Du in der Tat in einer besonders "verdächtigen" Konstellation, wahrscheinlich hast Du die Aussage der RSA dann auch in einer wichtigen Nuance missverstanden, ich korrigiere mal:


    Zitat

    deren Begründung war, das die nicht an Ausländer Leute mit ausländischem Führerschein Autos vermieten die in Deutschland wohnen.

    Deutsche, ebenso wie Ausländer, die lange schon in D leben, mit ausländischem Führerschein sind verdächtig, und wie Nomi2006 schon schrieb: "Bei kleinsten Zweifeln keine Anmietung"

  • Es ist nicht nur verdächtig, sondern auch rechtlich etwas schwierig, denn ich erzähle wohl nichts neues, dass diese PL-Führerscheine gerne zur Umgehung einer MPU genutzt werden! Bei Google findet man dazu aber so viele verschieden Meinungen, dass ich nicht sagen kann, ob diese FS überhaupt Gültigkeit haben! Und da die RSA's wohl auch nicht wissen, werden solche Mieten lieber mal nicht gemacht! Aber es kommt wohl auch darauf an, wer da gerade am Counter sitzt...

  • Was mich an solchen Threads stört das im Urprungspost wichtige Informationen fehlen, aber gleich Anschuldigungen wie Diskriminierung, Betrug und so weiter fallen. Im Laufe der Posts kommen plötzlich so wichtige Infos wie der deutsche Personalausweis...

  • Es ist nicht nur verdächtig, sondern auch rechtlich etwas schwierig, denn ich erzähle wohl nichts neues, dass diese PL-Führerscheine gerne zur Umgehung einer MPU genutzt werden! Bei Google findet man dazu aber so viele verschieden Meinungen, dass ich nicht sagen kann, ob diese FS überhaupt Gültigkeit haben!


    zumindest das ist ganz einfach, ein Fahrverbot gilt für die Person auf deutschen Strassen unabhängig, wieviele und aus welchen Staaten man noch Führerscheine hat... Wer ein Fahrverbot in D hat, kann mit seinem polnischen Führerschein in Polen fahren, aber nicht in D. Da gibt es gar keine Zweifel.

  • Interne Stationscodes gehen niemandes ausserhalb von Europcar was an.

    Das wurde mir in einem Gespräch mit einem RSA erzählt, ging um die Einreise nach Osteuropa usw... wusste nicht, dass das ein Geheimnis ist! :110:


    zumindest das ist ganz einfach, ein Fahrverbot gilt für die Person auf deutschen Strassen unabhängig, wieviele und aus welchen Staaten man noch Führerscheine hat... Wer ein Fahrverbot in D hat, kann mit seinem polnischen Führerschein in Polen fahren, aber nicht in D. Da gibt es gar keine Zweifel.

    Ja, das ist schon klar, zumindest sollte es jedem klar sein!
    Ich meinte eher, dass es ja von D angedacht war, sämtliche polnischen Führerscheine von Deutschen Bürgern die Gültigkeit abzuerkennen, und das wurde von der EU verhindert...naja warten wir mal ab, welche Informationen wir hier noch erhalten.

  • Der TE sollte sich mal lieber Gedanken machen, ob er überhaupt in Deutschland fahren darf, da er wohl kaum 183 Tage in Polen lebt / mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und/ oder zum Zeitpunkt des Ablegens der Führerscheinprüfung dort gelebt hat. In diesem Fall wäre der polnische FS ungültig und könnte auch nicht umgeschrieben werden, was bei einem aktuellen Hauptwohnsitz in Deutschland nach 6 Monaten zu erfolgen hat.

  • ...was bei einem aktuellen Hauptwohnsitz in Deutschland nach 6 Monaten zu erfolgen hat.


    Das stimmt so laut Gesetz nicht!


    Ich war nun 8 Jahre mit meinem österreichischen Führerschein und Hauptwohnsitz in Deutschland unterwegs - und das legal. Ich habe meinen dann umschreiben lassen, da ich keinen Bock habe, jedes Jahr vor einem Urlaub nach Österreich zu gondeln, um mir einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.


    Da Polen ebenso wie Österreich zur EU gehört, darf auch ein polnischer Staatsbürger mit polnischem Führerschein und Wohnsitz in Deutschland hier fahren und muss seinen Führerschein NICHT umschreiben lassen.


    Quelle z.B.: http://www.verkehrsportal.de/f…discher_fuehrerschein.php
    Hierbei handelt es sich um Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder um Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gültige Führerscheine aus diesen Staaten werden in Deutschland unbeschränkt, d.h. im Umfang der ausländischen Fahrberechtigung anerkannt und brauchen auch bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland nicht umgeschrieben werden.



    Schöne Grüße vom Quoten-Ösi

  • Der deutsche Personalausweis gilt als Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger. Es ist zur Zeit nicht möglich, als ausländischer Staatsangehöriger einen deutschen Personalausweis zu erhalten.

  • Ja, stimmt, deutscher Perso und Polnischer EU Führerschein.


    Führerscheinmachen in Polen ist viel billiger deswegen der PL FS



    Aha, den Beitrag habe ich überlesen.


    Marek ist also Deutscher Staatsbürger (=deutscher Perso!)


    Dann dürfte er in Polen seinen Führerschein nur machen, wenn er mindestens 185 Tage da gelebt hat, nachdem er seinen Wohnsitz nach Deutschland gelegt hat.


    Aber das soll er doch bitte einfach selber mal erklären. Nur weils billiger war, war es nicht erlaubt:


    FeV §28 Abs. 4:


    Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,[...] die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben.


    Sofern Marek nicht als Student oder Schüler mehr als 6 Monate in Polen war, ist der Führerschein komplett ungültig und darf somit gar keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge führen. ;(

  • daher auch meine Frage von oben, die leider noch nicht beantwortet wurde:

    ist der polnische Führerschein jünger als Dein Aufenthalt in D? Dh. hast Du den Führerschein in Polen gemacht, bevor oder nachdem Du in D Deinen Hauptwohnsitz genommen hast?

    es könnte ja sein, dass Marek erst in PL lebend den Führerschein gemacht hat und dann anschliessend nach D kam und viel später hier die dt. Staatsbürgerschaft erworben hat. Dann wäre der Führerschein selbstverständlich gültig.

  • Das hatte ich ja auch schon angedeutet. Nach den bisherigen Informationen hat der TE ein ernstes Problem. Diese Konstellation ist auch vom EuGH verhandelt worden mit dem Ergebnis, dass der Führerschein ungültig ist, wenn das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt wurde.


    Die polnische Behörde müsste ebenfalls tätig werden und den FS einziehen.

  • :119: hallo, na klar melde ich mich wieder.


    nochmal zum plonischen Führerschein.


    Den hatte ich gemacht, als ich in Polen gewohnt habe.


    Der ist jetzt ein EU-Führerschein und braucht nicht (mehr) umgeschrieben zu werden.
    Ist voll gültig in Deutschland genauso wie es Deutsche gibt, die in Polen wohnen und dort arbeiten und in Polen legal mit dem Deutschen Führerschein in Polen (weiter) fahren dürfen.


    Dieses Recht wirkt beiderseitig

  • Hallo zusammen, dies ist mein erster Post im Forum.
    als deutscher Inhaber eines EU-Führerscheins aus Polen möchte ich gerne ein paar Infos loswerden:


    Der arme Marek ist wohl unter Verdacht geraten, weil er mit dt. Pass und PL-FS bei der AV aufgelaufen ist.
    Wenn er
    - in Deutschland noch nicht mit Alkohol oder Drogen am Steuer aufgefallen ist
    - bzw keine MPU-Auflage hat (bsp. bei körperlichen Mängeln)
    - UND am Tage der Ausstellung des EU-FS in Polen einen Wohnsitz und Krankenversicherung über 185 Tage hatte
    ist sein FS egal wann ausgestellt in ganz Deutschland gültig.


    Da ich User in einem Forum bin, welches dieses Thema ausführlich diskutiert, hier eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation für User mit Eignungszweifeln (behördendeutsch für frühere böse Alk/Drogen-Fahrten):


    1) EU-Führerscheine mit 185 Tage Wohnsitz ausgestellt nach dem 19.01.09 bei Inhabern mit "Vorbelastungen"
    - derzeit nur in Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Hamburg und Brandenburg gültig
    - in NRW, Bayern, Niedersachsen und BaWü derzeit NICHT gültig


    Die sog. Vorlagefrage aus Bayern über die Gültigkeit von EU-FSen in Deutschland ausgestellt nach dem 19.01.09 (=3. FS-Richtlinie) wird ab dem 28.09.11 am EUGH in Luxemburg verhandelt. Unser Forenanwalt schätzt 70 zu 30, dass die Gültigkeit vom EUGH bestätigt wird.



    2) EU-FS vor 19.01.09 : mit korrektem Wohnsitz über 185 Tage = uneingeschränkt in D gültig.
    Sollte ein deutscher Wohnsitz eingetragen sein = ungültig.
    Manche Dorf-Polizisten schreiben trotzdem hin- und wieder Anzeigen wegen "Fahren ohne".
    Allerdings wurden bist jetzt alle Verfahren, die im Forum bekannt wurden, eingestellt.


    Ich persönlich habe mit meinem neuen Schein aus Polen in RLP und Hessen problemlos mit PL-FS und dt. Perso gemietet.
    Dort kannten die RSA zu meiner Überraschung die derzeitige Gültigkeit.


    Und für alle Nörgler: Alk am Steuer ist seit 5 Jahren kein Thema mehr.


    xxx


    Grüße
    der neuling im Forum


    EDIT: Für Linkkooperation kontaktiere bitte den Seitenbetreiber. Grüße, KM