Und was soll dann der Hinweis "in Abhängigkeit vom tatsächlich zur Verfügung gestellten Fahrzeug"?
Dann sollte SIXT doch in der Lage sein, in der Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung den genauen Betrag zu nennen. Dann braucht's nicht solche Hintertürchen in den Bedingungen.