Hallo Ihr!
Ich fahre seit etwa 10 Jahren mit Mietwagen von Sixt - bisher auch wirklich immer alles gut.
Jetzt habe ich allerdings ein aktuelles Problem, zu dem ich Euch gerne um Euren geschätzten Rat bitte.
Der Sachverhalt in Kürze:
1 Tag Mietwagen von München -> Böblingen.
Ein paar Tage später erhielt ich von der Sixt Schadenregulierung ein Schreiben, dass ein Steinschlag in der Scheibe repariert werden musste (mit Rechnungskopie der neuen Windschutzscheibe) und der Bitte, den SB von 750,- Euro an Sixt zu überweisen.
Da ich lediglich von München nach Böblingen gefahren bin und nichts am Wagen passiert ist, nehme ich schwer an, dass der Steinschlag vor mir geschehen sein muss. Im Mietvertrag findet sich auch folgender Eintrag: "Stossstange vorne: Beifahrerseite. Steinschlag im Sichtfeld."
Für Sixt bedeutet dies (so ist aus den bisherigen Schreiben ersichtlich), dass lediglich die Stossstange bereits beschädigt war.
Aber jetzt mal ehrlich. Wer trägt denn "Steinschlag im Sichtfeld" bei einem Schaden an der Stossstange ein?? Oder ist das etwa üblich??
Was meint Ihr?
Viele Grüße und danke vorab,
der Frank