Frage wegen angeblichen Steinschlags und SB

  • Hallo Ihr!



    Ich fahre seit etwa 10 Jahren mit Mietwagen von Sixt - bisher auch wirklich immer alles gut.
    Jetzt habe ich allerdings ein aktuelles Problem, zu dem ich Euch gerne um Euren geschätzten Rat bitte.



    Der Sachverhalt in Kürze:
    1 Tag Mietwagen von München -> Böblingen.
    Ein paar Tage später erhielt ich von der Sixt Schadenregulierung ein Schreiben, dass ein Steinschlag in der Scheibe repariert werden musste (mit Rechnungskopie der neuen Windschutzscheibe) und der Bitte, den SB von 750,- Euro an Sixt zu überweisen.
    Da ich lediglich von München nach Böblingen gefahren bin und nichts am Wagen passiert ist, nehme ich schwer an, dass der Steinschlag vor mir geschehen sein muss. Im Mietvertrag findet sich auch folgender Eintrag: "Stossstange vorne: Beifahrerseite. Steinschlag im Sichtfeld."
    Für Sixt bedeutet dies (so ist aus den bisherigen Schreiben ersichtlich), dass lediglich die Stossstange bereits beschädigt war.
    Aber jetzt mal ehrlich. Wer trägt denn "Steinschlag im Sichtfeld" bei einem Schaden an der Stossstange ein?? Oder ist das etwa üblich??
    Was meint Ihr?


    Viele Grüße und danke vorab,
    der Frank

  • Zitat

    "Steinschlag im Sichtfeld"


    Das hatte ich bei meinem letzten 7er auch eingetragen und ja... das war die Windschutzscheibe....


    Gruss,
    Skaville

  • Klingt wirklich blöd, hat aber EDV-technische Gründe! Der Schaden wird aber an der Stossstange zu finden sein, da der Schaden "Steinschlag" leider mit "im Sichtfeld" bzw. "nicht im Sichtfeld" verknüpft ist!

    "Stossstange vorne: Beifahrerseite. Steinschlag im Sichtfeld."

  • man koennte das aber auch wie folgt argumentieren:


    1. Schaden: Stossstange vorn, auf der Beifahrerseite.
    Dann kommt der Punkt.
    2. Schaden: Steinschlag im Sichtbereich.


    Wenn das so schon im MV steht, wuerde ich genau mit dem Hinweis eine Bezahlung des Schadens/der SB ablehnen.

  • schon mal für die schnellen Antworten.


    Also... Im Mietvertrag steht genau das:
    "Navigationssystem: defekt
    Stossstange vorne: Beifahrerseite (Abstand) Steinschlag (Abstand) im Sichtfeld


    Wenn es wirklich wie oben vermutet, eine EDV-Sache ist, dass Steinschlag immer nur zusammen mit "im Sichtfeld" angegeben werden kann, dann wäre das natürlich blöd, aber irgendwie auch strange!?


    Ich habe Sixt schon geschrieben, aber die bestehen auf ihre Forderung. Haben den Scheibenschaden auch sofort repariert, bzw. sogar die ganze Scheibe ausgetauscht!
    Zitat: "gerne haben wir für Sie erneut recherchiert. Es haben sich keine neuen Ansatzpunkte ergeben, die eine Stornierung der Schadenersatzforderung ermöglichen."


    Was meint Ihr? Kleinbei geben und bezahlen?
    Oder mal meinen Anwalt fragen?


    thx

  • wenn das schon so im MV drinsteht, wuerde ich mal gaaanz bloed davon ausgehen dass Du natuerlich den bei Mietbeginn vorhandenen Schaden auch genau so gesehen und akzeptiert (fuer Deine Miete) hast, oder?
    :115:

  • wenn das schon so im MV drinsteht, wuerde ich mal gaaanz bloed davon ausgehen dass Du natuerlich den bei Mietbeginn vorhandenen Schaden auch :115: so gesehen und akzeptiert (fuer Deine Miete) hast, oder?

    Natürlich leider nein. Da habe ich mich bisher zu sehr auf Sixt und Co. verlassen.
    Ich hole den Wagen, steige ein, gebe ihn wieder ab und gut. Für den Vorher-Check und Abgabeprotokoll, etc. hab ich mir leider noch nie wirklich Zeit genommen. Das wurde nun wohl mal bestraft.

  • Jetzt kann man mal wieder, wie immer, leider den Anwalt konsoltieren, falls eine Verkehrsrechtsschutz vorhanden ist? Dann würde ich diese einschalten.


    Ein Dieser kann dann auch ein Schreiben aufsetzen, wo deine deine Erkenntnisse mit eingebaut werden kann, zwecks Abgabeprotokoll, Mietvertrag und dessen Eingetragenen Schäden.


    Ich hoffe das sich alles zum guten für dich wenden wird.


    Lg cameo

  • doch, natuerlich hast Du Dich darauf verlassen, was im MV drinstand, und Dir deswegen auch keine weiteren Gedanken ueber den Steinschlag gemacht *mit-zaunpfahl-wink*

    Na ja, ich hab den Mietvertrag vorher nicht gelesen. Machte ich eigentlich nie.
    Der Steinschlag ist mir auch nicht aufgefallen. Weder vorher noch nachher.