Neben einer Winterreifenpflicht im Winter gibt es in Italien im Sommer auch ein Verbot von Winterreifen, welche einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als die Reifen die in Fahrzeugschein eingetragen sind.
Diese Regelung gilt jedes Jahr zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober (16.05. - 15.10.).
Da u.a. Sixt unabhängig von der Jahreszeit hauptsächlich Fahrzeuge auf Winterreifen in der Flotte hat, ist dieses Thema für Mietwagen besonders relevant.
Der Geschwindigkeitsindex der Reifen (z.B. "H" für bis zu 210km/h) muss hierbei mit dem in den Feldern 15.1/15.2 aufgeführten Geschwindigkeitsindex übereinstimmen. Die unter T angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist nicht relevant und muss nicht dem Wert des Geschwindigkeitsindex entsprechen!
Hier Beispiele gegen Diskussionen
Es gilt: H < V < W < Y:
Fahrzeug: BMW 520d
Reifen montiert: Pirelli Sottozero 245/45 R18 100V M+S
Im Fahrzeugschein eingetragen: 245/45 R18 100V M+S
Kein Problem, da die montierten Winterreifen mindestens den Geschwindigkeitsindex aufweisen, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Fahrzeug: Mazda MX-5
Reifen montiert: Bridestone Blizzak 205/45 R17 88V M+S
Im Fahrzeugschein eingetragen: 205/45 R17 84W
Problem, da die montierten Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als im Fahrzeugschein eingetragen.
Fahrzeug: Audi S4 Avant
Reifen montiert: Bridgestone Potenza S001 255/35 R19 96Y
Im Fahrzeugschein eingetragen: 255/35 R19 96Y
Kein Problem, da die montierten Sommerreifen den gleichen Geschwindigkeitsindex aufweisen, wie im Fahrzeugschein eingetragen, außerdem sind Sommerreifen generell KEIN Problem.