Leasing-Wagen von Sixt ohne Kosten gefahren: OLG München bestätigt Wiederrufsmöglichkeit
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Es ist nicht richtig, Autos im Rahmen eines vorher unterschriebenen Leasingvertrag zu nutzen - und sich nach der Rückgabe die gezahlten Beträge erstatten zu lassen. Doch genau darauf hat ein Sixt-Leasing-Kunde geklagt und vor dem Oberlandesgericht München (Az. 32 U 7119/19) Recht bekommen.