Avis Mietwagen beim Wenden an Heckstoßstange beschädigt - Was nun?

  • Hallo,
    von gestern bis heute buchte ich mir einen Mietwagen von Avis. Ich habe diesen ohne Selbstbeteiligung gebucht, so dass ich im Schadensfall nichts bezahlen muss. Dann passierte es aber doch und ich bin beim Wenden mit der Heckstoßstange gegen eine Hügel etc. vermute ich mal gefahren. Dies geschah bei der Fahrt rückwarts. Der Ort war ein Waldweg.


    Was nun? Muss ich zahlen?
    Ich habe ja immerhin die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht. Kann ich haftbar gemacht werden? Habe eine Schadensmeldung unterschrieben.


    Bild siehe Link: http://www.facebook.com/#!/pho…1354047077&type=3&theater
    Konnte es leider nicht direkt hochladen, weil das Bild zu groß ist.

  • Hast Du schon eine Rechnung von Avis bekommen? Deine Kommentare auf Facebook lassen das vermuten.

    Nein noch keine Rechnung. Sie sagte aber soweit ich mich erinnere, dass wahrscheinlich Post von Avis kommen wird.
    Aber wie sieht denn die Lage aus? Muss ich haften oder nicht? Ist ja ausversehen passiert und da greift doch nrmal die Vollkasko welche ich ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen habe.

  • Da kommt wohl seitens Avis lt. deren Mietbedingungen dies in Frage:


    Zitat

    4. Nutzung des Fahrzeuges
    Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten,


    Und Waldweg werden sie dir wohl als Geländefahrt auslegen.


    U.U. wurde vll. auch noch dieser Punkt verletzt, oder hast du die Polizei hinzugezogen?


    Zitat

    8. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne
    Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass – nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe – alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass
    a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter


    Unter Punkt 11 findet sich dann noch folgender Absatz:


    Zitat

    Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten gem. Ziff. 2 - 8 dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Avis Budget Deutschland berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.


    Ob dein Verhalten nun grob fahrlässig war kannst du ja ein Gericht klären lassen.


    BTW wird in meinen Augen der letzte Satz mit der Beweislast wohl vor Gericht nicht stand halten.

  • nochmal: du postest auf facebook ein Bild und schreibst Waldweg, was jeder- sogar die, die nichtmal nen Facebook account haben - mit deinem Klarnamen...


    für wie doof hältst du die AV?


    hast du mal nachgefragt, warum du etwas zahlen sollst bei 0€ SB?

  • Wenn das die RSA bei der Abgabe gesagt hat, dass Post kommt wahrscheinlich, dann hat sie vllt nicht auf dem Schirm gehabt, dass du SB 0€ hattest. Solange nichts kommt wird das hier zur Orakelei ausarten. Allerdings gebe ich den anderen recht, bei FB von Waldweg zu sprechen ist nicht so klug. Denn der ist nun mal kein öffentlicher Straßenverkehr...

  • Man kann für alle ehrlichen Kunden nur hoffen, dass im Sinne aller Kunden, du den Schaden bezahlen musst, da es auf dem Waldweg passiert ist.


    Auch wenns mir für dich leid tut.

  • 1. Was war deine Angabe wo und wie der Schaden passiert ist?


    2. Hast du die Polizei hinzugezogen?


    3. Was hat der Avis Mitarbeiter bei der Abgabe des Fahrzeuges gesagt?


    Hab Angegeben , dass es beim Wenden auf Waldweg passiert ist. Ich könnte aber auch sagen, dass es eine Umleitung war und ich mich verfahren habe. Die eine Brücke wird ja über dieses Waldstück umgeleitet. Müsste sogar noch so gewesen sein.

  • Naja, was zählt ist, was du bei Abgabe angegeben hast.


    Im Nachhinein zu sagen "ach ne war doch anders" wird kaum etwas nutzen, denn hinterher ist man immer klüger.


    Warte einfach ab was an Post kommt. Danach kannst du immer noch reagieren bzw. ggf. Einspruch einlegen.

  • Wenn das die RSA bei der Abgabe gesagt hat, dass Post kommt wahrscheinlich, dann hat sie vllt nicht auf dem Schirm gehabt, dass du SB 0€ hattest. Solange nichts kommt wird das hier zur Orakelei ausarten. Allerdings gebe ich den anderen recht, bei FB von Waldweg zu sprechen ist nicht so klug. Denn der ist nun mal kein öffentlicher Straßenverkehr...

    Ja aber ich wollte ehrlich sein. Wie teuer könnte so ein Sachden schätzungsweise liegen bzw. was könnte defekt sein? Die Stoßstange ist ja nur leicht reingedrückt sieht man ja dass sich das Spaltmaß ein wenig geändert hat. Irgendwie eine Idee wegen der möglichen Kosten?

  • Dann passierte es aber doch und ich bin beim Wenden mit der Heckstoßstange gegen eine Hügel etc. vermute ich mal gefahren. Dies geschah bei der Fahrt rückwarts. Der Ort war ein Waldweg.


    Was nun? Muss ich zahlen?

    Ich lese zwei Dinge heraus:
    1. Du hast eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Diese würde deine Frage eigentlich schon von vornherein beantworten.
    2. Der vermeintliche Schaden ist auf einem Waldweg (ein Waldweg ist nur dann für den öffentlichen Verkehr gesperrt, wenn dies durch entsprechende Kennzeichnung ersichtlich is) entstanden.


    Was die AGB von Avis dazu aussagen ist m.E. zwar nicht ohne Belang, sollte aber auch nicht als Maß aller Dinge angesehen werden, da AGB häufig nicht mit der Rechtssprechung vereinbar sind und durch diese gebeugt werden. So könnte folgendes Urteil des LG Kaiserslautern v. 28.07.2009 mit dem Az. 2 O 234/08 auch auf deinen Sachverhalt Anwendung finden, sofern Avis Kosten gegen dich geltend machen wird.


    • Ist gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts zu Gunsten des Mieters
      eines PKW eine Haftungsfreistellung vereinbart worden, muss diese dem
      Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen.


    • Führt das bloße Befahren einer Rennstrecke nach den allgemeinen
      Geschäftsbedingungen des PKW-Vermieters zum Wegfall der
      Haftungsfreistellung, widerspricht dies dem Leitbild der
      Vollkaskoversicherung. Eine entsprechende AGB-Klausel des Vermieters ist
      nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

    Gleiches gilt auch für die "Pflicht", im Schadensfall die Polizei hinzuziehen. Dies hat der BGH mit aktuellem Urteil (vgl. Az. XII ZR 44/10 und siehe auch Urteil: Polizeiklausel von Autovermietern ungültig).
    Insofern solltest du in erster Linie Ruhe bewahren und natürlich zu Recht auf dem vereinbarten Ausschluss eines Selbstbehaltes bestehen!
    Sofern Avis dennoch eine Forderung gegen dich erheben sollte - wovon ich nach dem aktuellen Sachverhalt gar nicht ausgehe, schließlich sind diese Versicherungen ja durch zahlreiche Abschlüsse entsprechend finanziert -, bestehe auf Beweisen, welche ein solches Abweichen von dem im Mietvertrag vereinbarten Versicherungsschutz rechtfertigen würden und argumentiere mit der Rechtsprechung. Der BGH hat den Mietern eindeutige Rechte zuerkannt, die AGB von Avis müssen da hinten anstehen.
    Sofern eine konkrete Forderung gegen dich vorliegt, gerne mehr per PN.


    Was die Facebook-Geschichte angeht (wobei ich das jetzt nicht gesehen habe), haben die anderen natürlich Recht, das sowas unklug ist. Solange auf den Fotos aber kein Durchfahrt-Verboten-Schild oder ein Forstweg-Schild zu sehen ist, beweisen die auch nicht so viel.
    Besser wäre sicher löschen aber gerichtsverwertbare Beweise sehen anders aus.


  • Warum genau soll man jetzt mit einem Mietwagen nicht auf einem Waldweg fahren dürfen? Wenn es ein Wanderweg ist, natürlich nicht, aber wenn es eine öffentliche Straße ist? Und ich weiß auch nicht was es bringen soll in dem Fall die Polizei hinzuzuziehen, wenn nur am Auto etwas passiert ist. Das dürfte selbst Avis irgendwie verstehen.
    Würde mir da noch nicht so große Gedanken machen, ich hatte auch mal einen Kratzer-Schaden an einem Mietwagen (Sixt) ohne SB, der im Ausland und irgendwo beim Parken oder Rangieren passiert ist. So genau ließ sich das im nachhinein nicht nachvollziehen, weil wir ihn erst irgendwann entdeckt haben. Da kam jedenfalls außer einer Aufforderung zur Schadensmeldung nichts mehr, nachdem ich ehrlich geschrieben habe, was passiert ist.


    edit: paar min zu spät