Falsch: Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, muss in jedem Fall die Polizei rufen.

  • Falsch: Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, muss in jedem Fall die Polizei rufen.


    Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters, die ansonsten die vertraglich vereinbarte Haftungsfreiheit hinfällig werden lässt, ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam. Die entsprechende Forderung sei rechtlich überholt. (Aktenzeichen: XII ZR 44/10)


    Quelle: http://www.derwesten.de/auto/r…senverkehr-id6873927.html

  • Wie auch schon im anderen Thread von jemand angesprochen, ist das aus dem Zusammenhang gerissen und im Ergebnis nicht richtig. Der BGH hat die Klausel an sich im konkreten Fall zwar für unwirksam erklärt, anstelle dessen tritt dem Urteil zufolge jedoch die gesetzliche Regelung des VVG, wonach es darauf ankommt, welchen Grad des Verschuldens bei dieser Obliegenheitsverletzung den Mieter trifft. Dies wurde auf taterichterlicher Ebene jedoch nicht festgestellt, deshalb konnte der BGH kein abschließendes Urteil finden und hat den Fall zurückverwiesen.


    Außerdem hat der BGH sehr wohl die Möglichkeit einer solchen Klausel bejaht, Voraussetzung ist lediglich, dass diese den Regelungen des seit 2007 geltenden VVG entspricht (welches Anwendung findet, da sich nach ständiger Rechtsprechung die Haftungsfreistellung einer Autovermietung am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren hat), mit welchem eine Abkehr von der vorher geltenden "alles oder nichts"-Rechtsprechung stattgefunden hat und sich Leistungspflicht und -umfang des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen des Mieters fortan am Grad des Verschuldens und der Kausalität bemessen.