Falsch: Wer mit einem Mietwagen einen Unfall verursacht, muss in jedem Fall die Polizei rufen.
Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters, die ansonsten die vertraglich vereinbarte Haftungsfreiheit hinfällig werden lässt, ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam. Die entsprechende Forderung sei rechtlich überholt. (Aktenzeichen: XII ZR 44/10)
Quelle: http://www.derwesten.de/auto/r…senverkehr-id6873927.html