DriveNow und 60.000 Euro Zeitwert?
Vielleicht hat sie ja drei X1 mitgenommen...
DriveNow und 60.000 Euro Zeitwert?
Vielleicht hat sie ja drei X1 mitgenommen...
Auf jeden Fall Unterschlagungen hab ich auch einige hinter mir die sind schon oft dreist weil sie wissen das denen nicht wirklich viel passiert.Obwohl ich in dem Fall nicht glaube das das ein Profi war.
Bei ner Unterschlagung in die Richtung kann man davon ausgehen dass sie in die Türkei einreist und dann weiter nach Syrien oder in den Irak. Dort wird das Auto dann verkauft. Und wenn das gelaufen ist, hat der Vermieter kaum eine Chance das Fahrzeug wieder zu bekommen.
Alles anzeigenLaut AGB ist die Einreise ist bestimmte Länder untersagt. Griechenland gehört nicht dazu.
Nur weil Sixt explizit nochmal darauf hinweist, dass die Einreise nach xyz erlaubt ist, heißt das doch nicht automatisch, dass die Einreise in alle anderen Länder untersagt ist.
Ich kann regelmäßig davon ausgehen, dass ich mit einem Mietwagen auch ins Ausland fahren darf.
Wenn der Vermieter das nicht möchte, muss er das ordentlich kommunizieren.
Solange dort also nicht steht "In nichtgenannte Länder ist die Einreise untersagt" ist das alles ok.
Du solltest weniger reininterpretieren als dort wirklich steht.
Das eine schließt das andere hier nicht aus.
Der Aussage "das ist ein schönes Auto" kann man schließlich auch nicht entnehmen, dass alle anderen Autos hässlich sind.
Aber vielleicht kann LZM: ja ein oder zwei Sätze dazu verlieren.
Gerne komme ich nach einem langen Tag kurz darauf zurück. Tatsächlich gibt das vorgenannte Zitat die AGB zutreffend wieder
Ich habe es in einem anderen Thread bereits ähnlich formuliert: Wenn laut den für eine durchschnittlich informierte, angemessen aufmerksame und angemessen verständige Durchschnittsperson öffentlich zugänglichen Sixt[Blockierte Grafik: http://impde.tradedoubler.com/imp?type(inv)g(16169068)a(1570772)] Einreisebestimmungen mit dem betreffenden Fahrzeug die Einreise nach Griechenland nicht illegitim wäre, wäre sie zulässig und würde nicht in Verlust des Versicherungsschutzes oder Beendigung des Vertragsverhältnisses münden.
Wenngleich die Sixt Einreisebestimmungen nicht deckungsgleich mit den AGB formulieren, so ist der Kern ihrer Aussage dennoch nachvollziehbar. Es dürfte der Betroffenen daher zurechenbar sein, festzustellen, das sie nicht nach Griechenland einreisen darf.
Wäre ich jedoch die Betroffene würde ich mich natürlich auf die AGB berufen und argumentieren, Griechenland sei nicht ausgeschlossen. Da kommt es am Ende auf den Richter an
Da wir jedoch nicht mit Sicherheit wissen, ob Sixt überhaupt die Geschädigte ist, will ich nicht weiter spekulieren. Neue Erkenntnisse wären vielleicht erhellend Manchmal frage ich mich zumindest schon, was so in den Köpfen der Leute vorgeht!
Wäre ich jedoch die Betroffene würde ich mich natürlich auf die AGB berufen und argumentieren, Griechenland sei nicht ausgeschlossen. Da kommt es am Ende auf den Richter an
Auf dem Sixt-Mietvertrag steht, genauso wie in den in der Station ausliegenden Einreisebestimmungen, dass eine Einreise mit dem Mietfahrzeug in Zone 3, zu welcher alle Länder gehören, welche nicht in Zone 1 oder 2 liegen, nicht gestattet ist. Was ist daran missverständlich?!