Standlicht angelassen => 50 EUR, rechtens?

  • Hallo,


    bei Quicar (Carsharing Hannover) habe ich das Standlicht wohl angelassen, als ich den Wagen abgestellt hatte. Ein Passant sah das angeblich, machte sich die Mühe und rief die Zentrale an (auf dem Auto steht keine Nummer). Die schickten einen "Techniker", der den Wagen öffnete, den Schalter umlegte und wieder weg fuhr. Dafür bekam ich eine Rechnung über 50 EUR.


    Frage: Trotz AGB, ist das verhältnismäßig? Und werkwürdig, dass jemand da angerufen hat. Ich meine übrigens, dass ich kein Licht angelassen hat.


    Gruß,
    Markman


    EDIT: Verschoben in Quicar Carsharing. KM

  • Wenn Du mit den AGB nicht einverstanden gewesen bist, hättest Du nicht unterschreiben sollen.
    Wenn Du unterschrieben hast, kannst Du nicht im Nachhinein sagen, dass Du damit aber nicht einverstanden warst.


    Im Übrigen: ICH hätte keine Lust auf einen 24/7 Notrufdienst, der NOCH miserabler bezahlt ist.

  • roz: das ist so zwar falsch, ich spare mir aber weitere Ausführungen zu 305ff. BGB.


    markman: Man kann dir so leider nicht helfen … wenn du beweisen kannst, dass das Licht aus war, schreib das dem Vermieter. Wenn du das nicht kannst, dürfte es schwer werden das glaubhaft zu machen.


    Du könntest auch versuchen, die entsprechende AGB Klausel anzugreifen. Das dürfte aber einigermaßen aussichtslos sein … jedenfalls fällt mir gerade keine Argumentationsmöglichkeit ein.


    Außerdem könntest du natürlich nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten für den Vermieter niedriger waren. Aber wenn die dir eine Rechnung schicken, die sogar noch vergleichsweise moderat ausfällt …


    Ich würde deshalb sagen: Zahlen, draus lernen und gut.

  • was für eine unbrauchbare Antwort. Und was soll der Vergleich mit einem Notdienst? War hier Leben in Gefahr? Sixt nimmt dafür nicht einen Cent, wenn der Mitarbeiter auf den Parkplatz geht.


    Du kannst jede erdenkliche AGB unterschrieben, welches noch lange nicht bedeutet, dass jeder Inhalt einer AGB korrekt ist.


    Gruß,
    Markman


  • Außerdem könntest du natürlich nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten für den Vermieter niedriger waren. Aber wenn die dir eine Rechnung schicken, die sogar noch vergleichsweise moderat ausfällt …
    Ich würde deshalb sagen: Zahlen, draus lernen und gut.


    ich denke, dass ein Angestellter bei Quicar in der Stunde nicht mehr als 20 EUR bekommt. Die Fahrzeit Zentrale zum Abstellort sind ca. 5 Minuten Fahrweg. Sagen wir mal grob, das der Vorgang eine halbe Stunde gedauert hat. Da sind 50 EUR nicht gerechtfertigt, oder?


    Gruß,
    Markman

  • Es geht nicht um den Stundenlohn desjenigen der gefahren ist. Es geht um den Verrechnungssatz den Quicar hier heranzieht, schließlich könnte der Mitarbeiter in der Zwischenzeit andere wertschöpfende Arbeiten machen deren Wert wesentlich höher liegt als sein Stundenlohn. Was im Übrigen Sinn und Zweck einer Unternehmung ist, was bringt mir ein Agestellter der gerade so seinen Stundenlohn erwirtschaftet, zumal ja der Stundenlohn der ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber kostet höher liegt als der Brutto Stundenlohn den der Arbeitnehmer erhält. Da sind noch nichtmal die Kosten für die Fahrt an sich mit angesprochen.


    MfG Jan

  • ich denke, dass ein Angestellter bei Quicar in der Stunde nicht mehr als 20 EUR bekommt. Die Fahrzeit Zentrale zum Abstellort sind ca. 5 Minuten Fahrweg. Sagen wir mal grob, das der Vorgang eine halbe Stunde gedauert hat. Da sind 50 EUR nicht gerechtfertigt, oder?


    Gruß,
    Markman


    Zum Gehalt kommen noch Fahrtkosten, Lohnnebenkosten, Gewinn & Verlustrechnung, Verwaltungskosten...
    Wenn Du einen Arbeitgeber hast, frag den Mal, was eine Arbeitsstunde von Dir wirklich kostet :D aber fall nicht um...

  • naja, was machen die denn? Gebucht wird online, es arbeiten überwiegend Studenten dort. Und die Tätigkeit, einen Lichtschalter umzulegen kann jedes 18-jährige, da braucht man dann nicht den zu schicken, der hochwertige Arbeit macht.


    Gruß,
    Markman

  • Zumal es ja noch so Sachen gibt wie Lohnnebenkosten. Außerdem muss der Mitarbeiter mit einem Wagen da hinfahren, hat den Auftrag von seinem Chef bekommen, der vom Call-Center Agent vermutlich noch über diverse andere Personen darüber informiert wurde und weiß der Geier was noch alles. Mit 50€ kommt du imho ziemlich billig davon.

  • Grundsätzlich steht es ja jedem Unternehmer frei, für seine Tätigkeit beliebig viel zu berechnen. Schau dir nur die ewige Diskussion um Schlüsselnotdienste an.


    Grenzen sind eben die AGB-Kontrolle und die Sittenwidrigkeit.


    50€, abzgl. Material, Anfahrt … dann gehen da noch Sozialabgaben runter und außerdem musst du ja überlegen, dass der Mitarbeiter, wenn er extra für solche Zwecke "vorgehalten" wird, nicht dauerhaft im Einsatz ist. Das heißt, über diejenigen Einsätze, die er hat, muss auch seine "Bereitschaftszeit" finanziert werden.


    Wenn dann noch 15€ übrig bleiben, würde ich (gut solange ich Student bin, vielleicht, aber danach jedenfalls) nicht 24 Stunden auf Abruf bereit stehen.

  • Frage: Trotz AGB, ist das verhältnismäßig?

    Es kostet mich ein wenig Zeit, in den Quicar-AGB überhaupt erstmal zu brauchbaren Vermietbedingungen vorzustoßen. Da heißt es dann u.a.:


    "III. Vom Kunden zu tragende Kosten


    Der Kunde trägt alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges
    anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die VWL in
    Anspruch genommen wird."


    und weiter


    "VIII. Haftung und Verjährung


    1. Haftung des Kunden


    Der Kunde haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem
    gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte
    Schäden [...]".


    Der Kunde (in dem Fall markman) verpflichtet sich also mit Akzeptanz der AGB dazu, alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen zu tragen. Weiterhin haftet er für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende Schäden. Die Stellen, die mir hier ins Auge fallen, habe ich zur Hervorhebung mal unterlegt.


    Dies wirft mehrere Fragen auf:
    1. Bestand nach dem Abstellen des Fahrzeuges weiterhin ein Nutzungsverhältnis? - ich meine nein
    2. Dauerte der Mietvertrag über das Abstellen des Fahrzeuges hinaus an? - laut AGB beendet der Kontakt des Siegels am Kartenleser beim Verlassen (!) des Fahrzuges den Abrechnungszeitraum, sodass man davon ausgehen könnte, dass der Mietvertrag nicht über das Abstellen des Fahrzeuges hinaus andauerte
    3. Handelt es sich bei einem brennenden Standlicht um einen Schaden? - in erster Linie nicht, selbst sofern dies zu einer niedrigen Batteriespannng führt, welche für die nächste Miete eine Starthilfe o.ä. erforderlich macht, ist dies m.E. nach kein Schaden im eigentlichen Sinne; ein gewisser Aufwand mag dadurch gewiss dennoch entstehen


    Würde man konkret auf die Formulierung der AGB abstellen könnte man zu dem Schluss kommen, dass der TE in diesem Fall nicht haften müsste. Allerdings - und das räume ich ein - hat er als letzter Nutzer mit dem eingeschaltet lassen des Standlichtes den Anlass für evtl. entstehende Kosten (z.B. für die Starthilfe) verursacht. Doch was wäre passiert, wenn niemand bei Quicar "angerufen" hätte? Das Licht wäre irgendwann ausgegangen und die hätten am nächsten Tag jemand mit ner Starthilfe-Batterie hingeschickt. Dafür wäre er definitiv nur schwerlich dran zu kriegen. Da wir insgesamt über recht überschaubare Kosten sprechen (50 EUR) halte ich die Maßnahme schon für verhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass durch eine notwendige Starthilfe o.ä. ggf. auch Kosten entstanden wären (Service-Mitarbeiter oder AvD/ADAC etc.). Ob der TE die Kosten aber tragen muss, sei dahingestellt.


    Ich persönlich würde die 50 EUR aber auf gar keinen Falll bezahlen. Gebühren ist ein weitgefasster Begriff - im Zusammenhang mit der Nutzung entsteht auch Abrieb an den Reifen und dennoch muss der letzte Mieter nicht den Reifenwechsel bezahlen, sofern dieser veranlasst ist. Ein Schaden lag zum Zeitpunkt des Entsenden des Mitarbeiters ebenfalls keiner vor, der Mietvertrag war zu diesem Zeitpunkt schon ausgelaufen. Es ist wohl eher eine Frage der Mentalität, ob man solche Forderungen begleicht oder nicht. Meine Meinung dazu dürfte hinlänglich bekannt sein.

  • LZM: Du vergisst glaube ich erstens Nebenpflichtverletzungen aus dem bestehenden Rahmenvertrag (280 I, 241 II), CPCF aus dem Mietvertrag (280 I) und die Eigentumsverletzung bzw. den daraus resultierenden Anspruch aus 823 (verbrauchter Strom).


    Ansprüche bestehen da mMn nach dem was wir bisher wissen schon. Aber naja, das geht wieder zu stark zur von Kaffeemännchen: kritisierten Rechtsberatung denke ich. Vielleicht sucht der Fragesteller einfach einen Anwalt zur Erstberatung auf.


    Edit: Klarstellend: Ich meine natürlich die Schadensersatzansprüche.

  • Naja, Nebenpflichten sind ja in dem Sinne keine Forderungen oder? Sprich keine Ansprüche in dem Sinne, die man geltend machen kann.
    Ich würde sagen, bei der Verletzung von Nebenpflichten kann man höchstens einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Aber der Schaden ist ja nun mittlerweile entstanden und wegen 50 EUR wird der TE sicher zu keinem Anwalt gehen. Hoffe ich für die Anwälte :D


    Daher aber auch der Tenor meiner Erwiderung, dass der TE die Kosten schon tragen sollte ;-)
    Ich ganz persönlich hingegen würde dies nicht tun. Muss jeder selbst wissen. Manche wissen es nun am besten.