MLP-Platinum mit CDW (Vollkasko)

  • Hat jemand im Forum die MLP Karte? Sieht nach den bisherigen Statements nicht so aus. Würde mich freuen, wenn ein Karteninhaber zwei oder drei Sätze über die Tarife schriebe.

  • Habe gerade auf der Hotline bei Hertz angerufen und eine Kondition abgefragt. Angeblich kostet ein Golf am WE mit der CDP der MLP-Karte (572060) stolze EUR 122. Das kann doch nicht sein. Bei der Gelegenheit habe ich auch die Kondition für einen Golf mit der LH-Karte angefragt. Als Preis wurde mir EUR 78 genannt, wobei ich im Internet eine C-Klasse für EUR 74,51 buchen kann. Irgendwas ist faul im Staate Dänemark...

  • @ Jan
    Sorry, habe Dein PS nicht gelesen.


    Vertraue den MA an der Hotline grundsätzlich nicht. Da haben die Preise selten gepasst. Buche generell alles übers Internet. Leider ist in diesem Fall keine Internet-Anfrage möglich.

  • so - ich belebe diesen Thread mal wieder.
    Wenn ich das richtig sehe, dann muss man (um die VK der MLP nutzen zu können) nicht die Karte zur Zahlung einsetzen. Dann müßte es doch möglich sein, die MLP-VK mit z.B. der VK der LH-M&M-KK zu kombinieren, oder?


    Gedankenexperiment:

    • ich miete XDAR und bekomme einen 7er mit 120.000€ BLP, zahle mit LH M&M-KK, besitze außerdem die MLP-KK
    • das Schätzchen wird gestohlen -> Die AV will 120.000€ von mir haben
    • die Versicherung der LH-KK ersetzt 75.000€ (SB ist jetzt mal egal) -> ich habe der AV gegenüber noch Verpflichtungen in Höhe von 45.000€
    • die MLP ersetzt die verbleibenden 45.000€ -> fertig

    Oder mache ich gerade einen Denkfehler? Um die hochpreisigen Kategorien ohne VK von Seiten der AV mieten zu können wären die 180€ im Jahr in meinen Augen gut angelegt.
    Was meint ihr?

  • Schönes Experiment. Aber wenn eine der beiden Versicherungen mitbekommt, dass da noch jemand anders dieselbe Forderung bedient hat gibts Ärger.


    Ich glaube auch nicht, dass du jemals 2 geteilte Zahlungen von 2 verschiedenen Versicherern für eine Forderung bekommen wirst.

  • Schönes Experiment. Aber wenn eine der beiden Versicherungen mitbekommt, dass da noch jemand anders dieselbe Forderung bedient hat gibts Ärger.


    Ich glaube auch nicht, dass du jemals 2 geteilte Zahlungen von 2 verschiedenen Versicherern für eine Forderung bekommen wirst.


    Meinst du? Also bis nach 3. sollte es in meinem Gedankenexperiment denke ich kein Problem geben.
    Und warum sollte die VK der MLP eine Schadensregulierung eines Schadens am Mietwagen von 45.000€ ablehnen? Ich hole mir doch nicht den Betrag doppelt von zwei Versicherern, sondern habe nur zwei Vollkaskoversicherungen, um eine Unterversicherung zu verhindern.


    Wenn ich die VK der AV habe, dann wird die doch auch ausgeschöpft, und ich kann mir die evtl. verbleibende SB von der LH-M&M-KK (bis zu ihrer SB von 230€) erstatten lassen - ich sehe kein prinzipielles Problem, warum das nicht auch mit der LH-M&M- und MLP-VK funktionieren sollte. Aber ich bin auch kein Versicherungsjurist...

  • Ich hab nur aus dem Bauch heraus entschieden.
    Wäre nicht schlecht, wenn das mal geklärt werden könnte.


    Aber das müssten schon beide Versicherungen schriftlich mitteilen, dass das so funktioniert. Sonst wäre mir das Risiko viel zu hoch.

  • Das Argument ist aber nicht komplett zutreffend. Denn die LH erstattet die Differenz der SB.


    Es ist lediglich zutreffend, dass erst die andere Versicherung zahlen muss, bevor die LH zahlt.


    Crash: 50000€ Schaden an nem 120k 7er: Vermieter VK zahlt beispielsweise 49050€ (950€ SB).
    Nun springt die LH ein und gibt dir 720€ zurück, weil deren SB ja 230€ ist.
    Warum sollte also über die MLP anders laufen?


    Ich kenne die Bedingungen dieser nicht, hast du sie gelesen, NoLimit?


    Wie gesagt, ich glaube auch, dass es nicht funktioniert. Aber das ist Spekulatius.

  • Genau aus diesem Grunde nutzt die LH KK gar nicht, wenn ein Vermieter eine "richtige" Vollkaskoversicherung hat. Da gilt dann immer die SB der Vermieters


    Die sogenannte Vollkasko der Autovermieter ist ja keine Vollkaskoversicherung sondern nur eine Haftungsreduzierung. Daher übernimmt die LH die Differenz zur SB.


    Also ich habe mal den relevanten Teil aus den Versicherungsbedingungen der LH-M&M-KK herauskopiert:


    Zitat

    $5.5 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Verluste, die
    a) bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkaskoversicherung
    und/oder
    b) bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversicherung
    und/oder
    c) durch irgend eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind


    Alles was übrigbleibt (weil es durch keine andere Versicherung erfasst wird), zahlt somit die Versicherung der LH-M&M-KK.


    Um auf das von mir geschilderte Szenario zurückzukommen, gehen wir mal davon aus, dass keine VK oder Haftungsreduzierung von Seiten der AV besteht (wenn ich die hätte, bräuchte ich ja keine zwei KK mit VK). Der Knackpunkt ist denke ich das vorrangig unter $5.5c. Und nach meinem Verständnis ist die MLP-VK nicht als vorrangig gegenüber der LH-M&M-VK aufzufassen (was ich bei einer VK die vom AV bereitgestellt wird einsehen würde). Wiso sollte die VK der MLP auch vorrangig sein - schließlich habe ich mit der LH-M&M-KK gezahlt, um im Schadensfall deren VK nutzen zu können! Die MLP-VK habe ich nur zusätzlich, um eine Unterversicherung zu verhindern.
    Aber ein findiger Jurist könnte das vermutlich anders sehen - daher ja meine Frage hier im Forum, wie ihr die Lage einschätzt.


    In den Versicherungsbedingungen der MLP-KK habe ich nichts über "vorrangige Versicherungen" gefunden... Aber die sind auch nicht ganz dicht, was die da alles reingeschrieben haben... z.B. auf Seite 80: Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile: Kühlerjalousie, Leselampe, Warnfackel...
    Naja - vielleicht steht irgendwo im Kleingedruckten was darüber. Da muss ich mich mal gründlich einlesen...

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