Mindestführerscheinbesitz beim Mietwagen

  • Hallo,


    Für einige bessere Mietwägen wird ja oft u.a. ein Mindestführerscheinbesitz von 3 Jahren verlangt.


    Leider musste ich meinen Führerschein letztes Jahr für 9 Monate abgeben und auf dem neuen Führerschein steht als Erteilungsdatum ein Datum im Januar 2013.


    Den Führerschein hatte ich aber vorher schon länger als die geforderten 3 Jahre.


    Wie handhaben die Autovermieter sowetwas?

  • Hallo,


    da du sicherlich den neuen EU-Führerschein hast, steht auf der Rückseite das Datum des Bestehens der Fahrprüfung drauf. Das zählt :)


    Mit den ganz neuen Führerscheinen, würden ja dann nach 15 Jahren sehr viele Mieter für 2 Jahre keine Autos bekommen, weil der neue Führerschein ja nur noch 15 Jahre "gültig" ist. Und danach ein neuer beantragt werden muss (ohne Prüfung, nur das Stück Plastik)

  • Das Datum auf der Rückseite bei den Führerscheinklassen ist bei mir aber das gleiche wie auf der Vorderseite (Januar 2013).
    Und das ist definitiv NICHT das Datum des Bestehens meiner Fahrprüfung ;-)

  • Weil ich die Frage interessant finde, habe ich mal bei einer Avis-Filiale nachgefragt. Dort sei es so, dass das Erteilungsdatum des vorliegenden Führerscheins ausschlaggebend ist. Eine andere Möglichkeit habe man ja auch garnicht, außer es läge eine Bescheinigung vor, aus der ersichtlich ist, dass derjenige schon einen vorausgegangenen Faherlaubnisbesitz hatte. Woher und ob man so was bekommen kann, weiß ich aber nicht.

  • Weil ich die Frage interessant finde, habe ich mal bei einer Avis-Filiale nachgefragt. Dort sei es so, dass das Erteilungsdatum des vorliegenden Führerscheins ausschlaggebend ist. Eine andere Möglichkeit habe man ja auch garnicht, außer es läge eine Bescheinigung vor, aus der ersichtlich ist, dass derjenige schon einen vorausgegangenen Faherlaubnisbesitz hatte. Woher und ob man so was bekommen kann, weiß ich aber nicht.


    Heißt das, wenn mir die Brieftasche geklaut wird und ich einen neuen FS beantrage, muss ich mich noch z.B. um eine Diebstahlbescheinigung o.Ä. kümmern, sonst bekomme ich bei Avis evtl. kein Auto?

  • Anlage 8 der FeV:



    § 24a Abs. 3 FeV


    Zitat

    § 24a [1] Gültigkeit von Führerscheinen


    (1) […]
    (2) […]
    (3) Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.


    Die Ausstellung des Führerscheins hat also mit der Erteilung der Fahrerlaubnis nix zu tun. Warum Avis das scheinbar anders sieht, erschließt sich mir nicht.

  • Nein das ist Schmarrn.
    Es wird das Datum des Führerscheinerwerbs sowohl auf den neuen Führerschein übernommen als auch bei Avis(und allen anderen Autovermietern) zur Prüfung der Richtlinien gezogen.
    Alles andere macht ja auch wenig Sinn.


    In diesem Falle kann ich mir das nur so erklären, dass der Threadersteller seinen Führerschein (aus welchen Gründen auch immer) komplett verloren hat und diesen ganz neu machen musste. Andernfalls wurde der Schein falsch ausgestellt.



    // svaeni: war wohl schneller. ;)

  • Zitat von Geigerzähler

    Heißt das, wenn mir die Brieftasche geklaut wird und ich einen neuen FS beantrage, muss ich mich noch z.B. um eine Diebstahlbescheinigung o.Ä. kümmern, sonst bekomme ich bei Avis evtl. kein Auto?


    Nicht das Austellungsdatum (Vorderseite) mit dem Erteilungsdatum (Rückseite) verwechseln. Bekommst du einen Ersatzführerschein (wegen Diebstahl, Beschädigung o.ä.) ändert sich ja nur das Ausstellungsdatum.

  • Woher soll man denn so eine Bescheinigung bekommen?
    Würde da eine Kopie des alten Führerscheins reichen? (bringt mir leider auch nichts, da ich keine Kopie mehr habe)


    Nein, ich musste meinen Schein nicht neu machen.
    Habe keine Probezeit und musste auch keinerlei Prüfungen machen um den Führerschein wieder zu bekommen.

  • Dann wurde dein FS einfach falsch ausgestellt.


    Am besten direkt an das Straßenverkehrsamt wenden und einen neuen Führerschein fordern auf dem der Tag der Prüfung angegeben ist (auf der Rückseite bei den Fahrzeugklassen).
    Das Ausstellungsdatum wird dann dementsprechend das Datum der Ausstellung sein.



    Hast du deinen Führerschein nach den 9 Monaten Neu erteilt bekommen?
    Hört sich für mich nach einer gerichtlichen Sperre an?!
    Dann würde es wirklich der Fall sein, dass das Datum der Neuerteilung auf dem FS gilt.

  • Wurde leider nicht falsch ausgestellt. Falls man den Führerschein für länger als 3 Monate abgeben muss, wird dieser vernichtet und nach Ende der Sperre ein Neuer ausgestellt. Das Datum auf der Rückseite ist dann immer das neue Datum (wenn Führerschein länger als 3 Monate weg war).

  • Schonmal bei der Führerscheinbehörde darauf hingewiesen?


    Was heißt denn, du musstest "den Führerschein abgeben"?


    Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann erlischt deine Fahrerlaubnis auch und du musst eine neue Erwerben (falls das möglich ist, i.d.R. erlischt die nämlich aufgrund mangelnder charakterlicher Eignung).


    Wurde dir nicht die Fahrerlaubnis entzogen, bedeutet das, dass sie noch bestehen muss (wie soll es auch sonst sein). Demnach gilt auch das alte Erteilungsdatum fort (logisch, dir wird ja eben gerade keine neue erteilt). Wie gesagt, sprich mal beim Amt vor und frag, was da schief gelaufen ist.

  • Bei über 3 Monaten wird die Fahrerlaubnis formal immer entzogen, da Fahrverbote gesetzlich auf maximal 3 Monate beschränkt sind.
    Bei mangelnder charakterlicher Eignung wird eine MPU angeordnet, was bei mir aber nicht der Fall war.
    Nach Ablauf der Sperre wird ein neuer Führerschein ausgestellt. (ohne Prüfung oder sonstwas)


    Kurz gesagt: Die Führerscheinstelle hat leider keine Fehler gemacht.
    Wichtig wäre: was genau muss man der Autovermietung vorlegen, damit man auch Autos bekommt, die z.B. 3 Jahre Führerscheinbesitz erfordern. Aus dem neuen Führerschein allein geht das ja nicht hervor.

  • Weiß jemand wie so eine Karteikartenabschrift genau aussieht?


    Ich miete meistens im (nicht deutschsprachigen) Ausland. Glaube daher kaum, dass die mit einer deutschen Karteikartenabschrift was anfangen können.

  • ..mein Weg würde mich zur FS-Stelle führen und dort trage ich mein Anliegen vor.


    Edit.. mit Karteikartenabschrift ist einfach ein Auszug aus deiner Akte gemeint in der relevante Daten für deinen FS-Besitz ersichtlich sind.

  • Karteikartenabschriften bekommen anscheinend nur andere Behörden und keine Privatpersonen.


    Könnten manche Autovermieter noch meine alten Führerscheindaten haben?
    Wie lange werden da die Führerscheinkopien normalerweise gespeichert?

  • Zum Thema Erteilungsdatum und Ausstellungsdatum:


    Bei meinen Mietverträgen ist nur das Ausstelldatum vermerkt (unter Führerschein ohne wirklich eindeutige Bennenung), wird auch auf jedes Mal neu eingetragen... Habe eben nochmal nachgeguckt. Wie das mit einem Nachweis bei Neuausstellung aussieht weiss ich leider auch nicht..