[SIXT] Schaden am Fahrzeug bei Vollkasko 0€ Selbstbeteiligung

  • Hallo zusammen, ich miete momentan ein Fahrzeug von SIXT (BMW 328i mit einigen Kilometern auf der Uhr). Da die Abholung des Wagens im Parkhaus erfolgte, wo es recht dunkel war, sind mir zwei Schäden erst später aufgefallen: ein kleiner Kratzer an einer Felge und ein etwas beschädigter Abdichtungsgummi an der hinteren Tür. Habe die Vollkasko mit 0€ SB dazugebucht - bin ich damit auf jeden Fall vor etwaigen Schadenersatzforderungen, die aus diesen Beschädigungen resultieren könnten, geschützt? Danke.

  • Die Versicherung deckt nur schäden, die du verursacht hast.


    Du hast keine Schäden verursacht, also hat das auch die Versicherung nicht zu zahlen.


    Haftest du für die schäden? Defacto rechtlich nicht, denn du hast sie ja nicht verursacht. Allerdings hast du eventuelle unterschrieben, dass die Schäden noch nicht da waren.


    Dann wird der Vermieter argumentieren, dass du sie verursacht hast. Weil es da ein Nachweisproblem gibt, kann es dir zugerechnet werden. Dann trägt es die Versicherung.


    Gelingt der Nachweis, dass du es nicht warst, haftest du auch nicht.


    Fazit: Egal wie man es dreht, du stehst gut da.


    Gruß

  • Morgen,


    Vorgestern ist es mir auch passiert. Wurde von einem nicht-berliner so stark von der Fahrbahn abgedrängt, dass ich gegen den Bordstein und nen Fahrrad gestrifen hab.
    Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs ist abgehauen und icj rief Sofort bei SIXT an.


    Schäden: Felge Beifahrerseite >10cm bis Grund, beifahrerseite >10cm Oberfläche


    Was erwartet mich nun? VK war auf 0€, kein Reifenschaden.

  • Genau: Nix!


    Hatte einen ähnlichen Fall, jedoch noch mit Reifenschaden. Hier die Antwort von SIXT:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes bedanken.


    Auf Basis Ihrer Angaben und unserer Einschätzung der derzeitigen Sachlage,


    werden wir diesen Vorgang ohne weitere Veranlassung abschließen.


    Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt mit Sixt.


    Freundliche Grüße


    Ihr Sixt Schadenteam


    :203:


  • Ich hab mir viel vom Gegner gemerkt:


    Alter dunkler BMW 525d touring Kennzeichen: VS-???!!?


    Polizei wurde natürlich auch informiert, war mein erster Schaden und hab alles angerufen und informiert, wie es auf dem DamageBooklet stand :)


  • In Deutschland: nein.


    Das haben wir aber schon gefühlt mehr als hundert Mal ausführlich durch hier.


    Guten Tag,


    kann dazu bitte etwas verlinkt werden? Ich finde nur schwammige und teils widersprüchliche Aussagen und auch nur welche von 2011 und älter.


    In den SIXT AGBs finde ich folgendes unter dem Abschnitt "Haftungsfreistellung": " Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind"


    Ansonsten keinerlei Beschreibung, welche Schäden abgedeckt oder eben nicht abgedeckt sind (von Diebstahl, Brand-, Wild-, Unfallschaden abgesehen). Mir geht es darum, ob bei der "Vollkasko" (die ja so gesehen keine ist) Reifenschäden (Nagel, Messervandalismus, Bordstein) oder Glasschäden (Vandalismus, Einbruch, Steinschlag) unter die Selbstbeteiligung fallen oder diese voll getragen werden müssen.
    Wie gesagt ich habe viel widersprüchliches gelesen und bei SIXT gibt es keine hinreichenden Informationen. Werde morgen früh allerdings anrufen.


    Aber mir geht es auch darum, ob ein Ausschluss von Glas- und Reifenschäden zulässig ist (s. "in Deutschland: nein")


    Vielen Dank

  • Also mir wurde gesagt (trotz Bitte auf etwas Schriftliches, kein Verweis diesbezüglich), dass Reifen- und Glasschäden von dem VK-Schutz ausgeschlossen sind. Eine Zusatzoption wie sie wohl stellenweise im Ausland besteht, gibt es für Deutschland nicht.

  • Das ist Quark. Schreib eine Mail an Kundenbetreuung@sixt.de mit der Frage, ob Reifen- und Glasschäden von der Vollkasko umfasst sind und du wirst von der Kundenbetreuung die AKB mit dem Hinweis, dort nachzusehen, zurück bekommen. Das ist auch richtig so, denn eine Haftungsfreistellung bei Mietwägen hat sich ständiger Rechtsprechung des BGH am Leitbild der AKB und der relevanten Teile des VVG zu orientieren.


    Wenn ich nächste Woche wieder in Deutschland bin, kann ich auch gerne zwei geschwärzte Sixt-Reparaturrechnungen ggü. Kunden einscannen und hochladen, eine für einen Steinschlag und eine für einen Reifenschaden. Daraus geht hervor: Steinschlag = gedeckt, Reifenschaden = nicht gedeckt.

  • Ok erstmal danke. Aber das man da rechtlich argumentieren müsste stößt mir schon auf. Hatte vor 2 Jahren mal bei SIXT gemietet auch 0€ SB, in dem Glauben das alles abgedeckt sei. Ist auch nichts passiert, und ich war sehr zufrieden mit dem Ganzen.
    Jetzt bin ich allerdings etwas abgeschreckt, da ich doch immer an worst-cases denke und möglichst ohne finanziellen Schaden hervorgehen möchte.


    Habe jetzt bei Hertz gemietet, sowohl in den Bedingungen steht klar, was durch die "Supercover" NICHT abgedeckt wird und von 2 Mitarbeitern wurde bestätigt, dass Reifen- und Glasschäden abgedeckt sind.


    Preis sogar günstiger als bei SIXT (ca. 150€ vs ca. 136€, Samstag bis Montag, kleinste Kategorie), allerdings mit nur 500 Freikilometern, aber das passt zum Glück so gerade.