Avis Gebühr bei (potenziellen) Verkehrsverstößen

  • Moin Moin,


    ich miete seit einigen Jahren immer wieder bei Avis und bin letztes Jahr geblitzt worden. Seither stehe ich mit Avis einigermaßen auf Kriegsfuß und der Support erweist sich als wenig hilfreich bis qualitativ schlecht. Meines (zugegeben laienhaften) Erachtens nach ist der Umgang mit (potenziellen) Ordnungswidrigkeiten hochgradig fragwuerdig.

    Zitat

    ...am xx.xx. haben Sie ... eine
    Ordnunsgwidrigkeit begangen, die ein verwarngeld nach sich ziehen wird,
    das Sie an die ... Behoerde zahlen sollen... bitte warten Sie, bis Sie
    das Schreiben der Behoerde erhalten ... Bearbeitungsgebuehr 25,00 MwSt
    4,75 Endsumme 29,75 Eur.

    1.) Es steht bisher weder rechtskraeftig fest, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, noch dass ich diese begangen habe. Ich habe sogar von Avis bereits eine Zahlungserinnerung erhalten, noch ehe ich den Anhoerungsbogen ueberhaupt an die Polizeistelle abgeschickt hatte Meine Anmerkung, dass ich nichts zahlen werde, ehe ich nicht einen endgueltig rechtskraeftig Bescheid der Behoerde erhalten habe, wurde komplett ignoriert. Dabei ist dies auch zum Schutz der Mietwagenkunden vor polizeilichem Irrtum/ Willkuer. Dass "Falschblitzer" relativ haeufig vorkommen ist ja kein Geheimnis. Weshalb sollte ich also fuer Kosten von potenziel faelschlich unterstellten (!) Ordnungswidrigkeiten aufkommen ? :huh:


    2.) 25 Euro Gebuehr :103: . Es ist die Kfz-Halterpflicht solche Informationen herauszugeben und ist durch die Charakteristika der Geschaeftsausuebung Avis verursacht. Dazu sind 25 Euro eine absolute Frechheit. Der durchschnittliche Brutto (!) verdienst je Stunde lag 2009 in Deutschland bei 21 Euro/h . Der Datenabgleich erfordert keinerlei Qualifikation, kann von einem 5. Klaessler durchgefuehrt werden und braucht je Anfrage keine 30 Sekunden. Meine Anfrage an den Support, inwiefern sich die Abwaelzung der Avis-eigenen Kfz-Halterpflichten auf den Kunden aus geltender Rechtssprechung ergibt blieb ebenso unbeantwortet wie eine Anfrage zur Aufschluesselung der dafuer in Rechnung gestellten Gebuehr.


    Mich wuerden hier anderer Leute Erfahrung interessieren, ebenso verweise auf Urteile, Lehrstoff, etc.
    Leute die "dann lass dich halt nicht blitzen" oder "zahl doch einfach" haben meine Intention nicht verstanden und enthalten sich bitte einer Meinungsaeusserung. :thumbdown:

  • Ich habe heute meinen netten Tag also erkläre ich es mal: :rolleyes:


    Sollte das ganze sich wirklich Als Irtum heraustellen besteht die Möglichkeit das Avis das ganze auf KULANZ :!: zurücknimmt. Die Bearbeitung ist ja trotzdem Erfolgt sprich Nachschauen wer gefahren ist.


    Das die Gebühr zu in deinen Augen zu hoch ist kann ich verstehen steht halt so in den AGB. Mietvertragsbedingungen für @peak_me: geändert.


    Mir persönlich wurde es einmal von Sixt erlassen da die Behörde das Verfahren wegen eines Fehlers eingestllet hat. Das geschah auf Kulanz. :!:


    Das ganze ist eine Pauschale da wirds nix mit Aufschlüsselung geben.


    Schau ich hatte 5€ :62: wegen Falschparken die Gebühr von Sixt 18,50, musste trotzdem zahlen obwohl das in keinem Verhältniss stand. Ärgern--> Bezahlen----> Gut is




    Bei Parkverstössen kannst du drum rum kommen wenn:


    Die Beörde dir eine Zahlungsauforderung am Auto hinterlässt mit angabe der Überweisung. Zahlst du innerhalb von 7 tagen ist alles gut nix kommt.
    Falls nicht gibts die Halter anfrage danach darfst die Gebühr löhnen.
    Sollte aber wie bei mir eine Nette Stadt am Reihn nur eine Notiz hinterlassen sie bekommen Post wird es schwierig,aber immer noch nicht unmöglich.


    Bei Blitzern wird es etwas schwierig da man meist nicht sofort aufgehalten wird/es bemerkt aber auch da gibt es Mittel und Wege die Pauschale zu umgehen.

  • Zitat

    1.) Es steht bisher weder rechtskraeftig fest, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, noch dass ich diese begangen habe. Ich habe sogar von Avis bereits eine Zahlungserinnerung erhalten, noch ehe ich den Anhoerungsbogen ueberhaupt an die Polizeistelle abgeschickt hatte Meine Anmerkung, dass ich nichts zahlen werde, ehe ich nicht einen endgueltig rechtskraeftig Bescheid der Behoerde erhalten habe, wurde komplett ignoriert. Dabei ist dies auch zum Schutz der Mietwagenkunden vor polizeilichem Irrtum/ Willkuer. Dass "Falschblitzer" relativ haeufig vorkommen ist ja kein Geheimnis. Weshalb sollte ich also fuer Kosten von potenziel faelschlich unterstellten (!) Ordnungswidrigkeiten aufkommen ? :huh:

    Inwiefern es zu einer rechtskräftigen Bestätigung der Vorwürfe kommt, ist unerheblich für die Gebühr von Avis. Setzen wir mal vorraus, dass du vertraglich zugestimmt hast, eine Gebühr an Avis zu zahlen, falls Ermittlungsbehörden die Daten von Avis abfragen wollen. Solltest du freigesprochen werden, hast du wohl Schadensersatzanspruch in Höhe der an Avis gezahlten Gebühr gegenüber der Behörde.


    Wo stimmt man überhaupt vertraglich zu, so eine Gebühr an Avis zu zahlen?
    "Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages."
    Das ist das einzige, was ich dazu in den Mietvertragsbedingungen von Avis finde. Was ist, wenn man nicht mit Kreditkarte bezahlt?


    Edit: @lindor56:

    Das die Gebühr zu in deinen Augen zu hoch ist kann ich verstehen steht halt so in den AGB.

    Ich kann die Stelle nicht finden, wo angeblich die Höhe der Gebühr festgelegt werden soll.

  • Zitat

    VERKEHRSVERSTÖSSE/STRAFTATEN
    Gem.
    Ziff. 9, 3. Abs. der Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die
    Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet Avis für
    alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr V/S von € 29,75 (€ 25,00).

    Das erste aus den Mietvertragsbedingungen Avis Budget Deutschland
    das zweiten aus dem Verweis.


    @peak_me: ich glaube du musst was editieren :D :210:

  • Das ist nicht dein Ernst, oder?

    Doch das ist mein voller Ernst. Kommentare wie den deinigen hingegen kann ich absolut nicht nachvollziehen.
    Dass 30 Euro Gebuehr schlicht voellig unangemessen und im schlimmsten Falle nicht einmal auf eigenes Fehlverhalten zurueckzufuehren sind, ist doch sicher nicht so schwer nachzuvollziehen, oder doch?
    Du kannst ja gerne kritiklos und unreflektiert jede Form von Rechnung begleichen oder Vertragsbedingungen akzeptieren, wenn dir danach ist.


    @peak_me
    In dem AGB-Passus ist von Straftat und Verkehrsverstoeßen die Rede. Um mal beim Beispiel Falschblitzer zu bleiben, das waere weder das eine noch das andere.


    Ich moechte im uebrigen an zwei Dinge erinnern... erstens sind AGB an geltende Rechtsprechung gebunden und koennen trotz Vertragsunterzeichnung nichtig und unwirksam sein (etwa wegen ueberraschender Inhalte, weil diese nicht dem marktueblichen Standard entsprechen, was zB durchaus auch auf die Gebuehrenhoehe zutreffen koennte da Sixt und co meines Wissens teils deutlich weniger kassieren). Das wohl bekannteste Beispiel findet sich im Mietrecht in puncto Keintiere (Kleintiere duerfen auch dann gehalten werden, wenn der unterzeichnete Vertrag ein Kleintierverbot enthaelt).
    Ein weiteres Beispiel aus der Mietwagenbranche waere der grundsaetzlich unterstellte Vorsatz etwa beim Sekundenschlaf. Auch diese unrechtmaessige Praxis der generellen Schuldvermutung wurde erst vor einigen Jahren peu-a-peu von deutschen Gerichten gekippt.
    Es gibt also keinen Grund @Talent und Dankeposter nicht mal drueber nachzudenken. Dass hier was nicht zusammenpasst (wie zB die Verursacherhaftung und angemessene Gebuehren) ist schließlich kaum zu uebersehen.
    Danke trotzdem @ peak_me und Lindor fuer die bisherigen Beitraege. Urteile aus dem Verkehrsrecht waeren noch interessant. Hab aktuell keinen Zugang zu juris mehr. Aber in anderen Foren wird diese Gebuehr und der Denkansatz auch diskutiert (leider habe ich bislang keine handfesten, richtungsweisenden Aussagen finden koennen).

  • etwa wegen ueberraschender Inhalte, weil diese nicht dem marktueblichen Standard entsprechen, was zB durchaus auch auf die Gebuehrenhoehe zutreffen koennte da Sixt und co meines Wissens teils deutlich weniger kassieren).

    Welche Summe entspricht "deutlich weniger"? Marktüblich sind solche Gebühren jedenfalls; über die Höhe kann man sicher streiten. Aber bitte belästige nicht wegen 25, 18 oder 14 EUR bzw. entsprechender Differenz die Gerichte.

  • Zwingt dich ja keiner ein Auto bei den großen Autovermietungen zu mieten. Wenn dir die Bearbeitungsgebühr nicht schmeckt, mietest du halt nicht. Punkt. Jeder ist seines Glückes Schmied.

  • Auch wenn ich verstehe, dass man den Mietvereinbarungen zustimmt, wenn man ein Auto mietete kann ich energienudel: s einwand auch nachvollziehen.


    Im Endeffekt geht es doch um etwa die gleiche Geschichte wie hier:
    http://www.heise.de/newsticker…ontoauszuege-2072572.html


    Dort wurde pro Kontoauszug 15€ verlangt. "Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun bestätigt, dass dieser Preis zu hoch und die Entgeltklausel somit unwirksam ist. " (Zitat Heise)


    Wenn wirklich jemand Lust hat kann er bestimmt das selbe für Autovermieten bis vors BGH erstreiten. Bzw. dem vzbv (Siehe Artikel) das nahe legen.

  • Zitat von zeiner

    Zwingt dich ja keiner ein Auto bei den großen Autovermietungen zu
    mieten. Wenn dir die Bearbeitungsgebühr nicht schmeckt, mietest du halt
    nicht. Punkt. Jeder ist seines Glückes Schmied.


    Es zwingt dich auch niemand am Verkehr teilzunehmen. Trotzdem haettest du sicherlich ein Problem damit, genau diesen Satz im Krankenhaus zu hoeren, nachdem dich jemand angefahren hat...


    Zitat von frün07

    Welche Summe entspricht "deutlich weniger"? Marktüblich sind solche
    Gebühren jedenfalls; über die Höhe kann man sicher streiten. Aber bitte
    belästige nicht wegen 25, 18 oder 14 EUR bzw. entsprechender Differenz
    die Gerichte.


    Starcar 10 / Europecar 14,5 / Sixt 18,5 / Hertz 29,75 = Schnitt: 18,18. Avis nimmt also satte 200% Aufschlag gegenueber dem niedrigsten und immerhin noch 64% mehr als der Schnitt. Zudem vermute ich, dass hertz und Avis nicht zufaellig exakt auf derselben Hoehe liegen. Wobei, wie gesagt, das nur ein Teilaspekt ist. Unter Angemessenheit verstehe ich nicht nur das Verhaeltnis zur Konkurenz oder dem Marktpreis, sondern auch zur Kostenentstehung. Das Kerngeschaeft fuer Avis und co ist die Autovermietung, nicht das Abgreifen von exorbitanten Margen unter dem Deckmantel von Gebuehren. Wenn Avis mir zB geantwortet haette, dass sich die Kosten so und so errechnen und da tatsaechlich irgendwas Aeufwaendiges drinsteckte, was dem Kunden gar nicht so klar ist (man lernt ja gerne dazu), dann ist das total ok. Nur lass ich mich nicht abzocken und deshalb will ich das nachvollziehen koennen. Das hat auch was mit Transparenz zu tun. Vor kurzer Zeit hat Avis glaube ich auch nur 15 Euro genommen. Es handelt sich also um einen richtig kraeftigen Sprung in den letzten Monaten.*
    Man muss natuerlich die %-Zahlen nehmen, weil die Argumentation "bitte nicht wegen x Euro" mangels Relation nciht aussagekaeftig ist (man erdenke sich ein Beispiel mit Strompreis, der statt 26Ct/kw/h um "nur" 14C angehoben wuerde...).
    Und auch wenn es "in meinem Fall" nur um 30 Euro geht... ein entsprechendes Urteil haette Signalwirkung fuer Tausende Ausleihen. Insofern geht es nicht nur um 30 Euro...


    *edit: Avis muss das irgendwie in den letzten Monaten geaendert haben. In Branchen, wo man oefter und standardisierte Vertraege abschließt, ist es tendenziell ueblich auf AGB-Aenderungen zu verweisen. Weil es dem Kunden zwar zuzumuten ist mal einen Vertrag durchzulesen, aber nicht staendig und immer wieder. Sobald der Aufwand fuer Unternehmen sowas als Notiz auf der Homepage, als Nachricht an Dauernutzer/ Stammkunden zu versenden oder in irgendeiner kleinen Notiz darauf hinzuweisen geringer ist als fuer Kunden macht das auch Sinn.

  • Das die Mietwagen-Firmen so allerhand Gebühren erheben, ist ja lange bekannt. Beispiel Winterreifen, bevor das Gesetz gab...Wenn du wirklich gegen AVIS vorgehen willst, würde ich mal mit einer Verbraucherzentrale sprechen. Ich persönliche halte deine Chancen für gleich "0". Das liegt schon daran, dass sonst keiner meckert. Das machen die Carsharing-Firmen übrigens noch dreister. Ich kenne da keine, die nicht min. 30 Euro für die Bearbeitung verlangt. Da überlegt man schon zweimal, ob man falsch parkt....

  • Also wenn du die Zukünftige Preisentwicklung vorhersagen kannst, vielleicht auch den Sixt Aktienkurs?

    Ich schrieb: "da kann man sich ausmalen, wie das kuenftig fortgefuehrt wird".
    Den Sixt-Aktienkurs kannst du dir (selbst) analysieren, dass ist etwas umfangreicher. Stichworte: multiple Regressionsanalyse, Elliotwellen, bisschen Branchenerfahrung und einen guten Datensatz. Dann klappt´s auch mit der erfolgreichen Prognose.

  • Leute die "dann lass dich halt nicht blitzen" oder "zahl doch einfach" haben meine Intention nicht verstanden und enthalten sich bitte einer Meinungsaeusserung. :thumbdown:


    Das Tolle an Internetforen ist ja, dass jeder einen Beitrag schreiben darf, auch wenn manche Leute in dem Forum ihn nicht lesen wollen. Das Furchtbare an Internetforen ist aber auch, dass jeder einen Beitrag schreiben darf, auch wenn manche Leute in dem Forum ihn nicht lesen wollen.
    Wenn Du also diese Recht in Anspruch nimmst, dann darf ich das wohl auch.
    Ob andere Leute im Übrigen Deine Intention verstanden haben oder nicht, kannst Du wohl kaum pauschal und vorab beurteilen. :thumbdown:
    Du bekommst aber keinen der beiden Ratschläge von mir, sondern folgenden: Bevor Du jemals wieder einen Vertrag unterschreibst, solltest Du Dir VORHER sicher sein, dass Du mit ALLEN Passagen einverstanden bist, und nicht nur mit denen, die für Dich günstig sind.